Arena zu 5G und Digitalisierung

in Mobilfunk

(im Bild: Martin Röösli und Martin Zahnd, v.l.)

SRF 1 hat am Freitag, 8. März 2019 zu den Themen 5G und Digitalisierung veranstaltet. Unter den Gästen war auch unser Vorstandsmitglied Martin Zahnd dabei. Hier der direkte Link zur Sendung: https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/wer-hat-angst-vor-5g?id=e9dfdedf-e705-4c6a-a05b-b77eebf9d23b

Im ersten Teil, Thema 5G, wurde eine gewisse Ideenlosigkeit vonseiten Befürwortern (Nationalrat Th. Burkart und D. Steiger) gut erkennbar. Es ist nicht recht klar, warum eigentlich ein Bedarf nach 5G existieren soll. Es mag sein, dass höhere Datenraten punktuell Sinn machen, wie im Beispiel von Nationalrat B. Glättli erwähnt. Jedoch entspräche die punktuelle Versorgung einem anderen Ansatz, als er momentan z.B. von Sunrise realisiert wird.

Das häufig genannte Beispiel der selbstfahrenden Autos macht wenig Sinn, weil zum Selberfahren schlicht weniger sofort übermittelte Daten notwendig sind und es schon heute möglich ist. Ein selbstfahrendes Auto findet sich dank Kameras, Laser- und Radarsensoren in der Umgebung zurecht:

  1. Kameras, Radarsensoren und Laserscanner ernöglichen das Erfassen der Umgebung.
  2. Sensoren in den Reifen, GPS und Trgäheitssensoren erfassen die Bewegungen des Autos.
  3. Die Software im Auto kann mit den gelieferten Daten in nützlicher Frist reagieren (Lenken, Bremsen, Beschleunigen, …)

(Quellen: https://www.zukunft-mobilitaet.net/11299/konzepte/wie-funktionieren-autonome-fahrzeuge/, https://autoblog-im.net/selbstfahrende-autos-und-ihre-funktionsweise/, https://www.faz.net/aktuell/technik-motor/videografik-so-funktionieren-selbstfahrende-autos-13807075.html)

Von einer Hochgeschwindigkeits-Datenanbindung ist nicht die Rede. Sie macht aus der Betriebssicht auch nicht viel Sinn: das Fahrzeug soll schliesslich auch noch richtig reagieren (z.B. bremsen), wenn es offline ist! Für die Übermittlung von Staumeldungen reicht ein deutlich geringeres Datenvolumen, ebenso für Wetterdaten (Glatteis).

Ebenso das Beispiel von chirurgischen Ferneingriffen: dies lässt sich schon heute komplett kabelgebunden durchführen. Zudem gibt es in Operationssälen strikte Vorgaben zu Stromflüssen und elektromagnetischen Feldern. Man darf beispielsweise nicht beliebig viele Stromkabel durch einen Operationssaal legen.

Weil in der Arena oft nicht alles gesagt oder nicht alles richtig gesagt oder schlicht und einfach auch mal gelogen wird, finden Sie hier die wichtigsten Faktenberichtigungen:

Falsch: “Die Schweiz hat 10 Mal strengere Grenzwerte”

Nationalrat Th. Burkart liegt hier leider falsch. Man unterscheidet zwischen Anlagegrenzwert (6.1 V/m) und Immissionsgrenzwert (61 V/m), gemittelt über 6 Minuten (schon die Mittelung alleine ist fragwürdig, aber das ist ein anderes Thema).

Der Anlagegrenzwert ist eine Emissionsbegrenzung für die von einer Anlage allein erzeugte Strahlung.

NIS-Verordnung der Schweiz (admin.ch)

Ist ein Individuum mehreren Strahungsquellen ausgesetzt, darf die Summe der Strahlungsquellen 61 V/m (Immissionsgrenzwert) nicht überschritten werden. Dabei kann die einzelne Strahlungsquelle für sich gesehen den Anlagegrenzwert problemslos einhalten, es hilft dem Individuum wegen der Summe jedoch überhaupt nichts. Zudem gilt die Grenze von 61 V/m nur an sogenannten Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), z.B. Wohnraum und Schlafzimmer.

Dies wäre ausschliesslich dann der Fall, wenn

  • es schweizweit nur eine Antenne pro Standort gäbe (z.B. wenn es nur einen Anbieter gäbe) UND
  • keine Antenne in einen benachbarten Antennenbereich überstrahlen würde.

Bekanntermassen haben wir drei Anbieter und auch genügend Überstrahlung, um Funklöcher zu vermeiden. Somit ist der Anlagegrenzwert aus Sicht des Strahlenschutzes absolut wirkungslos; es zählt einzig der Immissiongrenzwert.

Falsch: “Ungenutzte Frequenzen des ehemaligen Analog-TV für 5G verkauft”

Dass ComCom-Direktor Netzle, per Telefon in die Arena geschalten, solche Unwahrheiten verbreitet, zeigt den Grad der Unwissenheit bei Personen, denen die Bevölkerung offensichtlich zuviel Vertrauen entgegenbringt. Hier eine Klärung:

  • analoges Fernsehen wurde auf Frequenzen zwischen 700 und 800 MHz ausgestrahlt;
  • in der 5G-Frequenzversteigerung, die im Januar 2019 stattgefunden hatte, wurden Frequenzbänder in den Bändern von 700, 1400 und 3500 MHz verkauft.

Deshalb ist auch der unmittelbare Nutzen für die Endgeräte sehr gering res. gleich Null, da WLAN schon heute wahlweise auf 2400 oder 5000 MHz betrieben werden kann. Es gibt also (vorerst) keine Steigerung in der Datenübertragung.

Falsch: “Es gibt keine Studien, die…”

…eine gesundheitliche Schädigung durch Mobilfunkstrahlung am Menschen beweisen. Leserinnen und Leser unserer Newsletters wissen besser Bescheid. Trotzdem hier nochmals ein paar Gegendarstellungen:

  1. NTP-Studie (wurde auch in der Sendung zitiert);
  2. Risiken der Mobilfunkstrahlung;
  3. Warum die WHO den Mobilfunk als “krebserrend” einstufen müsste;
  4. Hunderte von Studien unter emf:data

Ein Kommentar zu diesem Beitrag

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  1. Ich habe bei der Runde eine von Elektrosensibilität betroffene Person vermisst. Prof. Kirchschläger Professor für Sozialethik hat ein paarmal auf Menschen mit Elektrosensibilität hingewiesen. Dies wurde von der Runde völlig ignoriert! In Schweden hat Elektrosensibilität den Status einer `Behinderung`, es gibt Krankenhäuser und Wohnhäuser, die dies berücksichtigen. Ich selber kann ein Lied davon singen,wie man immer mehr ausgegrenzt, nicht ernst genommen wird. Veranstaltungen, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln meidet man besser.
    Ich höre immer wieder von Menschen, die wie ich betroffen sind. Auch bin ich sofort bereit bei einer Oeffentlichkeitsarbeit mitzumachen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Beata Schröder