21.3661 Motion  |  Herbstsession 2023  |  Erledigt

Überhöhte Roaming-Gebühren müssen endlich abgeschafft werden

Abstimmungsmpfehlung:
Annehmen
Um was geht es?
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Obergrenze für Roaming-Gebühren einzuführen.
Eingereicht von:
Schneider-Schneiter Elisabeth
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Eingereicht am:
28. Oktober 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Stellungnahme des Bundesrates vom 11.08.2021

Das Parlament hat im Rahmen einer Teilrevision im Jahr 2019 einen neuen Artikel 12abis in das Fernmeldegesetz (FMG) eingefügt. Diese Bestimmung gibt dem Bundesrat verschiedene Kompetenzen zur Bekämpfung von überhöhten Roaming-Preisen. Gemäss Artikel 12abis Absatz 1 Buchstabe c FMG hat der Bundesrat neu die Kompetenz, basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festzulegen. Eine Kompetenz zur unilateralen Festlegung von Preisobergrenzen hat das Parlament dem Bundesrat entgegen der im Gutachten von Prof. Andreas Stöckli vertretenen Haltung eben gerade nicht gegeben. Bestünde diese Möglichkeit tatsächlich, so wäre der Wortlaut der Bestimmung nicht mit der Voraussetzung “basierend auf internationale Vereinbarungen” versehen worden. Diesfalls würde die Bestimmung einfach vorsehen, dass der Bundesrat Preisobergrenzen vorsehen kann. Zudem hat der Bundesrat die Möglichkeit unilateraler Preisobergrenzen in seiner Botschaft zur Teilrevision des FMG explizit geprüft und verworfen. In den parlamentarischen Debatten ist zu keiner Zeit eine Diskussion über diesen Richtungsentscheid verlangt worden. Die Einführung von unilateralen Preisobergrenzen für das Roaming würde deshalb eine Revision des FMG voraussetzen. Sie kann nicht vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg vorgesehen werden.

Der Bundesrat beantragt am 11.8.2021 die Ablehnung der Motion.

3.5.2023 Nationalrat Annahme

19.09.2023 Ständerat Ablehnung

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