20.3915Motion  |  Herbstsession 2023  |  Wintersession 2021  |  Erledigt

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde

Abstimmungsmpfehlung:
Sistierung
Um was geht es?
Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen.
Unsere Meinung:

Die Motion verlangt eine Umsetzung innert 24 Monaten bis Ende 2022, was kaum möglich ist. Um diese zumindest teilweise umzusetzen, würden die betroffenen Haushalte mit einer Funkverbindung zu einer Mobilfunkanlage ausgerüstet. Die Daten für Fernseher und Internet gelangen dann grösstenteils über die Luft ins Gebäude, diese Technik ist nicht ausgereift und instabil. Innert kürzester Zeit wäre das Mobilfunknetz endgültig am Anschlag. Bis in zwei Jahren gibt es viel zu wenig Antennen, die bestehenden Antennen sind vielfach nicht mit Glasfaser erschlossen und zu langsam, und die Grenzwerte sind zu niedrig. Bei einem Anteil von 85% der Bevölkerung, welche eine Grenzwerterhöhung entschieden ablehnen, wird sich dies auch noch lange so bleiben (Digital-Barometer der Mobiliar).

Viel besser ist ein nachhaltiges und weiter ausbaubares Glasfaser-/Kabelnetz. Bereits wenn eine Teilstrecke mittels Glasfaser überbrückt wird, nimmt die Geschwindigkeit stark zu. Glasfaser ist langlebig, schnell, effizient und entspricht den Schweizer Massstäben.

Aus diesem Grund müsste schrittweise, wie durch den Bundesrat unterstützt, ein nachhaltiges Datennetz aufgebaut werden. Wir schlagen deshalb vor, die Motion wie folgt abzuändern (fett = neu): «Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen… … Im Hinblick auf die nächste Ausschreibung der Grundversorgungskonzession muss die Anpassung der Grundversorgung schrittweise festgelegt werden. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2024 bei denjenigen Hausanschlüssen eine Anpassung der Grundversorgung umgesetzt werden, wo dies mit den bestehenden Kabelnetzen, ohne Mobilfunkverbindung, möglich ist. In einem zweiten Schritt sollen bis 2026 diejenigen Hausanschlüsse angepasst werden, welche zur Anpassung eine neue Erschliessung benötigen. Bei diesen Anschlüssen ist eine nachhaltige Kabellösung oder in Einzelfällen eine Richtfunkstrecke zu bevorzugen.»

Übrigens gilt es festzuhalten: Gemäss Swisscom haben nur 400’000 Haushalte einen zu langsame Verbindung; Alphütten und Ferienhäuser inklusive.

Eingereicht von:
Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen KVF
Eingereicht am:
29. Juni 2020
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Während der Bundesrat am 26. August 2020 dagegen entschied, nahm der Nationalrat am 10. September 2020 die Motion an.

Am 8. Dezember 2020 wurde die Motion für voraussichtlich höchstens ein Jahr im Ständerat sistiert.

Am 2. Dezember 2021 hat der Ständerat die Motion sistiert.

Am 4. Dezember 2022 hat der Ständerat die Motion abgelehnt.

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