Mobilfunkanlagen mit 5G-Technologie. Konsequenzen der Millimeterwellen auf die Natur und den Menschen
- Um was geht es?
- Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Nutzung von Frequenzen über rund 20 GHz nur erlaubt wird, wenn deren Konsequenzen auf die Natur und den Menschen hinreichen geklärt sind. Aus Sicht des Bundesrates sind die Forderungen der Motion bereits umgesetzt. Der Bundesrat beantragt am 2. September 2020 eine Ablehnung der Motion.
- Unsere Meinung:
-
Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.
Der Bundesrates stellt sich in seiner Stellungnahme vom 2. September 2022 zur Motion auf den Standpunkt, dass die Foderungen der Motion bereits erfüllt seien.
Er zäumt das Pferd jedoch vom Schwanz her auf und will die Bevölkerung erst der 5G-Millimeterwellenstrahlung aussetzen, und dann Messungen zur Belastung der Bevölkerung anstellen. Man könnte auch vom Versuch an lebenden «Objekten», sprich am Mensch, sprechen. Die Bevölkerung wird zum Versuchskaninchen.
Nähme der Bundesrat das Vorsorgeprinzip ernst, fänden erst Abklärungen zur Unbedenklichkeit der Millimeterwellen auf die Gesundheit der Menschen statt.
- Eingereicht von:
-
Schneider Schüttel Ursula
Sozialdemokratische Fraktion
Sozialdemokratische Partei der Schweiz - Eingereicht am:
- 11. Juni 2020
- Eingereicht im:
- Nationalrat
- Stand der Beratungen:
- Erledigt