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Regierungsrat Solothurn gibt Antwort auf den Vorstoss «Auftrag zur Minimierung der Risiken von Mobilfunkstrahlung»

in Politik, Schweiz

Der Regierungsrat antwortet auf den fraktions­über­greifenden Vorstoss «Auftrag zur Minimierung der Risiken von Mobilfunkstrahlung» im Solothurner Kantonsrat und schreibt mehr oder weniger, dass er nicht zuständig ist. In seiner Antwort unter «Allgemeines» beschreibt er die Sachlage und rechtliche Grundlage. Verantwortlich ist das BAFU bzw. die Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS), geleitet von Herrn Martin Röösli.

Weiter schreibt der Regierungsrat: «[…] Es bleibt daher kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig. […]» Im Klartext würde das nichts anderes bedeuten, als dass die Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) unter Leitung von Herrn Röösli verantwortlich wäre. Herr Röösli selbst betrachtet jedoch die BERENIS als beratende Gruppe und nicht als verantwortliche oder gar gesetzgebende Gruppe für die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), wo er rechtlich gesehen natürlich Recht hat.

Leider ist es unklar, wer wirklich verantwortlich ist, dass rund 10% (8.6% im Jahr 2009) der Schweizer Bevölkerung unter der zu hohen Mobilfunkbelastung leiden. Das BAFU möchte seinerseits wohl nichts ändern, ohne Empfehlung der BERENIS. Ebenso ist die Politik beinahe machtlos, schliesslich soll sie ja nicht grundlos die Wirtschaft behindern – obwohl sie Gründe hätte. Der Vorsorgeartikel im Bundesgesetz über Umweltschutz wird weitestgehend ausgeblendet:

Bundesgesetz über den Umweltschutz

Artikel 1.2
Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Artikel 11.3
Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.

Artikel 13.2
Er (Immissionsgrenzwert) berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.

Das gesetzliche Konstrukt öffnet der Wirtschaft im Namen des Fortschritts Tür und Tor. Schliesslich hat auch Frau Sommaruga kürzlich sinngemäss bestätigt, dass die Grenzwerte die Wirtschaft nicht behindern dürfen.

Nächstes Jahr will der Regierungsrat von Solothurn ein Dialogmodell abschliessen. Dies wird nicht bedeuten, dass es weniger Antennen geben wird, sondern lediglich, dass die Behörden und Betreiber gemeinsam aushandeln, wo die Mobilfunkantenne aufgebaut wird. Damit wird es in Zukunft weiterhin nicht möglich sein, eine weisse Zone einzurichten, genauso wenig ein Wohnquartier mit reduzierter Strahlungbelastung.

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