Entscheid auf Bundesebene Bundesgericht fordert Kontrolle des QS-Systems der Mobilfunkanlagen

in Mobilfunk, Politik, Schweiz

Das Bundesgericht sprach im Urteil 1C_97/2018 vom 3. September 2019  Klartext und weist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) an, das Qualitätssicherungssystem (QS-System) der Mobilfunkbetreiber zu prüfen.

Das Bafu müsse nun eine «schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der Qualitätssicherungssysteme durchführen lassen oder koordinieren», schreibt das Gericht in seinem Entscheid, den die NZZ publik machte.

Über das QS-System wurde schon oft geschrieben wie zum Beispiel bei Gigaherz im Beitrag «Das QS-System – Ein Lügengebilde bricht zusammen».

Da stellt sich wieder die Frage, wie soll etwas geprüft werden, auf das man keinen direkten Zugriff hat? Wie soll das BAFU das QS-System prüfen, wenn sie dazu zuerst die Freigabe der Mobilfunkbetreiber braucht? Generell muss  gefragt werden, wie soll überhaupt geprüft werden können, ob die Mobilfunkantennen nach Vorschrift handeln, wenn die Behörden keinen direkten Zugriff haben?

2 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Ein Signal in die korrekte Richtung, denn: die kantonalen Aemter sind (teilweise, meistens) überfordert:
    – Langenthal, Bahnhofstrasse: Abriss einer Swisscom-MobilfunkantenneNanlage und bewilligter(!) Neubau mit anderem Antennentyp (5G), was für ein OMEN zu einer 17,4% höheren Strahlenbelastung und einer 16%-igen Grenzwertüberschreitung führt!
    – Langenthal, Hinterbergweg 8A: Sunrise-Huawei-MobilfunkantenneNanlage widerrechtlich bewilligt. Wiederaufnahme des Verfahrens oder eine Sanierung der Anlage aufgrund von neuem BAFU-Entscheid – verweigert!
    – Langenthal, Kühlhausstrasse: Provisorisch erstellte Sunrise-MobilfunkantenneNanlage mit komplett falschen Abstrahlungswinkeln bis – kurz vor ihrem Abbruch!
    – Die Swisscom betreibt proaktive “Aufklärung” der Bauverwaltungen mit Falschinformationen, zB. “5G sei punkto ausgestrahlten Funkfrequenzen gar nichts Neues.” Die Mobilfunkbetreiberin vergleicht verharmlosend bereits genutzte WLAN-Frequenzen im 5GHz-Band (Sendeleistungen von 200 Milliwatt ERP) mit 5G-MobilfunkantenneNanlagen (Sendeleistungen von bis zu 32’000 Watt ERP), was dem 160’000-Fachen entspricht!

    Doch können wir wirklich (grosse) Verbesserungen hin zu einem verantwortungsvollen und weniger gesundheitsschädigendem Mobilfunk erwarten:
    – Wie sollen die falsch eingestellten MobilfunkantenneN (pro Mast 2 – 9 Stück – ohne 5G!) erkannt werden, weil bezüglich Messempfehlung für 3G (UMTS) immer noch nur ein «Entwurf vom 17.9.2003»(!) und für 5G (New Radio) überhaupt nichts vorliegt?!
    – Wie sollen Kontrollmessungen möglich sein, wenn das BAKOM immer noch keinen direkten Zugriff auf die programmierten Werte in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiberinnen hat?! Auch wenn diese heute zum Teil in der Schweiz sind (Swisscom vorher in Indien, Salt und Sunrise noch(?) in Rumänien)!

    Ist es nicht ironisch, ja sogar sarkastisch, dass die Mobilfunkbetreiberinnen nicht gewillt sind, ihre MobilfunkantenneNanlagen von einer unabhängigen Institution elektronisch (und nicht wie aktuell per selber erstellter Excell-Tabelle) überwachen zu lassen, mit 5G aber die Voraussetzungen schafft, die Bevölkerung bis zu einem unerträglichen Mass zu überwachen?! Nötiger denn je ist ein zunehmender Druck der Bevölkerung, zB. mit dem Unterschreiben der beiden letzten Monat gestarteten Mobilfunk-Initiativen!

    Quellen: Gigaherz.ch