Unsere Empfehlungen für Gemeinden, Städte, Umweltämter und NIS-Fachstellen Musterbrief für Ihre Gemeinde jetzt einsenden: Vollzugshilfen zur NISV
Gegen Ende Februar 2021 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen. Der Verein Schutz vor Strahlung wandte sich an die zuständigen kantonalen Ämter und Fachstellen. Wir erläuterten ihnen die wesentlichen Probleme im Zusammenhang mit der neuen Vollzugsempfehlung ebenso wie die Verstösse gegen geltendes Recht. Wenden Sie sich jetzt an Ihre Gemeinde.
Ein Kommentar zu diesem Beitrag
Vielen Dank für die deutlichen Worte an die kantonalen Fachstellen und den Musterbrief für Gemeinden. Ich habe dazu folgende Fragen:
1. Zum Begriff „VollzugsEMPFEHLUNG“: Es ist also keine Vorschrift. Wer entscheidet dann über deren Anwendung? Die Gemeinde? Die kantonalen Fachstellen? Oder?
2. Der 2. Absatz im Brief an die Gemeinden endet: „Glücklicherweise sind „…andere Lösungen auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind“ (Vollzugsempfehlung Seite 3).
a) In welchem Dokument steht dieser Satz?
b) Was wären „andere Lösungen“? Wer entwirft sie? Wer erklärt sie für verbindlich?
3. Im Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung steht (Kap.5): Wird der Anlagegrenzwert gemäss rechnerischen Prognosen an einem OMEN zu 80% erreicht, soll in der Regel eine Abnahmemessung durchgeführt werden. Muss die Gemeinde in diesem Fall mit der Bewilligung eine Abnahmemessung ausdrücklich verlangen oder kann sie das auch nachträglich tun?
4. Gibt es unabhängige, akkreditierte Stellen, welche in der Lage sind, Abnahmemessungen gemäss der neuen Vollzugsempfehlung auszuführen?