Unsere Empfehlungen für Gemeinden, Städte, Umweltämter und NIS-Fachstellen Musterbrief für Ihre Gemeinde jetzt einsenden: Vollzugshilfen zur NISV

in 5G, Mobilfunk, Politik, Schweiz

Gegen Ende Februar 2021 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen. Der Verein Schutz vor Strahlung wandte sich an die zuständigen kantonalen Ämter und Fachstellen. Wir erläuterten ihnen die wesentlichen Probleme im Zusammenhang mit der neuen Vollzugsempfehlung ebenso wie die Verstösse gegen geltendes Recht. Wenden Sie sich jetzt an Ihre Gemeinde.

Die neue Vollzugsempfehlung soll den Kantonen und Gemeinden eine Hilfe sein bei der Beurteilung der Baugesuche, bei der Abnahmemessung und bei der Kontrolle adaptiver Antennen. Die BAFU-Empfehlung ist jedoch in doppelter Hinsicht willkürlich: Einerseits durch die Bevorzugung der mutmasslich schädlichsten Antennen (sie dürfen stärker als die konventionellen Antennen strahlen), andererseits durch die Einführung einer Mittelung entgegen den klaren Vorgaben der NISV und ohne wissenschaftliche Grundlage. Sie überschreitet ausserdem die Kompetenzen des BAFU und verletzt das Vorsorgeprinzip. Für die Kantone nehmen mit der neuen Empfehlung der Aufwand und die Unsicherheiten bei der Beurteilung adaptiver Antennen deutlich zu.

Werden auch Sie nun aktiv und informieren Sie Ihre Gemeinde mit unserer Mustervorlage:

Musterbrief am meine Gemeinde senden
FR: Lettre type; Musterbrief auf Französisch herunterladen

Unser Brief an die kantonalen Ämter und Fachstellen in der ganzen Schweiz:

Brief Umgang mit NISV Vollzugsempfehlung DE
Brief «Umgang mit NISV Vollzugsempfehlung» (DE)
Brief Umgang mit NISV Vollzugsempfehlung FR
Brief «Umgang mit NISV Vollzugsempfehlung» (FR)

Erste Verwaltungs­gerichts­urteile zu 5G-Antennen

Im Januar 2021 fällten die beiden Verwaltungsgerichte Bern und Zürich – noch vor dem Erscheinen der neuen Vollzugsempfehlung – die ersten zwei Urteile zu adaptiven Antennen: «Alle bereits bewilligten Antennen brauchen eine neue Baubewilligung, falls sie künftig stärker strahlen sollen» und «gebaute Antennen können zu höheren Strahlenbelastungen führen als berechnet». Schutz vor Strahlung fordert deshalb, dass solche Antennen abgeschaltet werden müssen.

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Musterbrief Schreiben Verein Schutz vor Strahlung

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  1. Vielen Dank für die deutlichen Worte an die kantonalen Fachstellen und den Musterbrief für Gemeinden. Ich habe dazu folgende Fragen:

    1. Zum Begriff “VollzugsEMPFEHLUNG”: Es ist also keine Vorschrift. Wer entscheidet dann über deren Anwendung? Die Gemeinde? Die kantonalen Fachstellen? Oder?

    2. Der 2. Absatz im Brief an die Gemeinden endet: “Glücklicherweise sind „…andere Lösungen auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind“ (Vollzugsempfehlung Seite 3).
    a) In welchem Dokument steht dieser Satz?
    b) Was wären “andere Lösungen”? Wer entwirft sie? Wer erklärt sie für verbindlich?

    3. Im Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung steht (Kap.5): Wird der Anlagegrenzwert gemäss rechnerischen Prognosen an einem OMEN zu 80% erreicht, soll in der Regel eine Abnahmemessung durchgeführt werden. Muss die Gemeinde in diesem Fall mit der Bewilligung eine Abnahmemessung ausdrücklich verlangen oder kann sie das auch nachträglich tun?

    4. Gibt es unabhängige, akkreditierte Stellen, welche in der Lage sind, Abnahmemessungen gemäss der neuen Vollzugsempfehlung auszuführen?