Interpellation 18.3622: Bundesrat negiert gesundheitliche Folgen

in Gesundheit, Politik, Schweiz

Nationalrätin Silva Semademi (SP) hat am 14.6.2018 eine Interpellation zuhanden des Inneren Departements eingereicht. Es werden immer mehr Geräte benutzt, die direkt oder sehr eng am Körper getragen werden und permanent elektromagnetische Felder erzeugen, Tendenz steigend. Die Nutzenden dieser Geräte seien sich meistens nicht bewusst, dass mit der Strahlung gesundheitliche Langzeitrisiken verbunden sind (auch für Nichtbenutzende, die in der Nähe stehen, Anm. d. Red.). Die Nationalrätin weist auch darauf hin, dass Versicherungen keine Haftung im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern übernehmen.

Gewonnene Gerichtsfälle von Hirntumorpatienten, die auf die berufliche Handynutzung zurückzuführen sind, mahnen zur Vorsorge. Versicherungsunternehmen schliessen die Deckung von Risiken im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern aus, u.a. auch, weil sie seit Jahren im Verzeichnis der WHO für krebserregende Substanzen aufgeführt sind.

Nationalrätin Silva Semademi, Interpellation 18.3622

Die Interpellation fragt, welche Massnahmen der Bundesrat hinsichtlich gesundheitlicher Langzeitrisiken vorsieht und wie er mit der Zunahme dieser Geräte umzugehen gedenkt. Der Bundesrat gibt in seiner Antwort vom 29.8.2018 zwar zu, dass die elektromagnetische Strahlung als “möglicherweise kanzerogen” eingestuft ist, sieht sich aber nicht in der Pflicht, schützende Massnahmen zu ergreifen!

Die Internationale Krebsagentur der WHO (IARC) betrachtet eine kanzerogene Wirkung aus methodischen Gründen nur als begrenzt belegt, und bezeichnet die elektromagnetische Strahlung deshalb als “möglicherweise” kanzerogen.

[…]

Dieser Gesundheitsschutz ist Aufgabe der Hersteller.

Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 18.3622

Des Weiteren erachtet der Bundesrat die “rechtlichen Grundlagen als genügend” und weist die Aufgabe des Gesundheitsschutzes den Herstellern zu. Dies, obwohl der Bundesrat eine rasch zunehmende Nutzung strahlenerzeugender Geräte feststellt. Man fühlt sich in die 70er Jahre zurückgeworfen, wo mit Fragen zum Tabakkonsum ähnlich umgegangen wurde. Heute sind die Takakhersteller verpflichtet, gut sichtbare Warnhinweise auf ihren Produkten anzubringen. Die Interpellation fragt auch spezifisch nach solchen Warnhinweisen (“Warnaufkleber, Warntexte auf der Verpackung, auffällige Hinweise in Bedienungsanleitungen, in der Werbung usw.”). Der Bundesrat erachtet “solche Mittel” als unnötig, da es “nach wie vor unklar” sei, ob “langfristige Wirkungen überhaupt bestehen”. Angesichts kürzlich publizierter Befunde (vgl. hier) und älterer Studien und dem Vorgehen in benachbarten Ländern (Frankreich, Deutschland) muss man wohl die  Kompetenz des Bundesrates ernsthaft in Frage stellen.

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