23.4244Motion  |  Herbstsession 2023  |  Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Handys strahlen stärker, als erlaubt: Endlich auch in der Schweiz die NIS-Grenzwerte prüfen!

Abstimmungsmpfehlung:
Annehmen
Um was geht es?
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Marktüberwachungsbehörde zu bestimmen, die institutionalisierte Prüfungen der Einhaltung der NIS-Grenzwerte von Endgeräten durchführt, so wie sie in anderen europäischen Ländern üblich sind.
Unsere Meinung:
Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.

In Anbetracht der Tatsache, dass fast jeder ein Smartphone besitzt und täglich nutzt sowie regelmässig direkt am Körper trägt, ist es von sehr grosser Wichtigkeit, die Bevölkerung vor Grenzwertüberschreitungen zu schützen. In Frankreich musste die Leistung der IPhone 12 deutlich gesenkt werden – nicht aber in der Schweiz. Hier können die Grenzwerte weiterhin um bis zu 54 Prozent überschritten werden. Die ETH verfügt über die Infrastruktur und das nötige Fachwissen, die Kontrolle der Smartphones zu übernehmen. Es ist jedoch das Mindeste, dass die Schweiz die Massnahmen aus Frankreich übernimmt. Der Verein Schutz vor Strahlung fordert:
1. In jedem Fall müssen die Schweizer Behörden die Einhaltung der Grenzwerte vor der Lancierung jedes neuen Gerätes, das mit Funkstrahlung kommuniziert, sicherstellen. Sei es durch eigene Kontrollen (z.B. am METAS) oder durch eine akkreditierte Kontrollstelle. Die ETH ist dazu bereits heute ausgezeichnet ausgerüstet.

2. Die Kontrollmessungen müssen unter realistischen Bedingungen durchgeführt werden. Die Messdistanzen zwischen Messgerät und Smartphone betragen heute 5 mm und mehr. In Realität drücken Menschen ihr Smartphone aber mit 0 mm Abstand auf ihr Ohr.

Sollten in Zukunft keine Kontrollen durchgeführt und auch die in anderen Ländern angeordneten Massnahmen nicht übernommen werden, müssen sämtliche in der Schweiz verkauften Smartphones und Tablets mit einem gut sichtbaren Aufkleber “nicht geprüft – nicht sicher” gekennzeichnet werden.

Eingereicht von:
Schlatter Marionna
Grüne Fraktion
GRÜNE Schweiz
Eingereicht am:
28. September 2023
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.11.2023:

Dem Bundesrat sind die Untersuchungen der französische Behörde Agence nationale des fréquences (ANFR) bekannt. Diese Behörde macht seit 2017 Messungen von SAR-Werten von Mobiltelefonen und verfügt bei Nichtkonformität. Auf europäischer Ebene gibt es darüber hinaus keine Überwachungsaktivitäten in Bezug auf die nichtionisierende Strahlung (NIS) von Mobiltelefonen.

Das Inverkehrbringen von Mobiltelefonen ist in der Schweiz über die Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR 784.101.2) geregelt. Da es im Bereich der Mobiltelefone keine Zulassung gibt, liegt die Kontrolle und die Einhaltung der Konformität in der Verantwortung der Hersteller und der Importeure.

Abklärungen des Eidg. Departementes des Innern EDI und des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK als Folgeauftrag zur Interpellation Munz 19.4496 «Gesundheitsgefährdung durch Handys wegen Nichteinhaltung der SAR-Werte» haben ergeben, dass das Eidgenössische Starkstrominspektorat für die Marktüberwachung von Mobiltelefonen und anderen strahlenden Geräten zwar eingesetzt ist, aber auf Grund der fehlenden gesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG, SR 734.0) sowie des fehlenden nötigen Fachwissens hinsichtlich der Messung von NIS Expositionen die Überprüfung der gesundheitlichen Aspekte dieser Produkte nicht wahrnehmen kann.

Der Bundesrat anerkennt, dass es wegen einer Vollzugslücke keine Marktüberwachung von Produkten hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen durch NIS gibt. Allerdings braucht es für die Erfüllung dieser Aufgaben genügend finanzielle und personelle Ressourcen. Aus Kosten-/Nutzenüberlegungen und aufgrund der Bundesfinanzlage können die notwendigen Ressourcen momentan nicht bereitgestellt werden. Es soll daher aktuell auf eine Marktüberwachung verzichten werden. Demzufolge beantragt er die Motion zur Ablehnung.

 

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