23.4090 Interpellation  |  Herbstsession 2023  |  Erledigt |

Interpellation zur fragwürdigen Rolle der Swisscom bei der Glasfaser-Erschliessung in ländlichen Regionen

Abstimmungsmpfehlung:
Annehmen
Um was geht es?
Um die Abwanderung zu stoppen, muss auch der ländliche Raum von den Chancen der Digitalisierung profitieren können. Die Erschliessung ländlicher Regionen mit Glasfaser muss darum vorangetrieben werden. Dabei gilt es, die Rolle der Swisscom zu klären. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Swisscom mit ihrer Marktmacht den Ausbau von Glasfasernetz im ländlichen Raum hemmt und Eigeninitiativen verunmöglicht. 1. Ist der Bund zufrieden, wie die Swisscom ihren Service-Public-Auftrag bei der Erschliessung des ländlichen Raums mit zuverlässiger Breitbandinfrastruktur erfüllt? Welche Vorgaben gibt der Bund, dass die Swisscom ihren Service-Public-Auftrag überhaupt wahrnimmt? 2. Wie stellt der Bund sicher, dass die Swisscom ihre Marktmacht nicht ausnutzt, um private Initiativen für ein zuverlässige Breitbandinfrastruktur zu hemmen oder zu verhindern? 3. Wie stellt sich der Bund konkret dazu, dass die Swisscom die regionale Eigeninitiative für eine zuverlässige Breitbandinfrastruktur in der Region Luzern West zu verhindern versucht? 4. Gedenkt der Bund die Swisscom strategisch zu beauftragen, faire Kooperationen mit Gemeinden und/oder privaten Investoren für eine zuverlässige Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum einzugehen? Wie würde ein solcher Auftrag lauten? 5. Mit welchen Massnahmen unterstützt der Bund Gemeinden und/oder private Investoren beim eigeninitiativen Bau von Glasfasernetzen in ländlichen Regionen? 6. Die Kosten für die Mitbenutzung der Swisscom-Kabelkanalisation in ländlichen Gebieten sind unverhältnismässig hoch. Wann gedenkt der Bund bzw. die ComCom die Mietbedingungen zu überprüfen und anzupassen, um faire Bedingungen sicherzustellen?
Eingereicht von:
Andrea Gmür-Schönenberger
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Eingereicht am:
27. September 2023
Eingereicht im:
Ständerat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Stellungsnahme des Bundesrates vom 8.11.2023:

Zu Frage 1:

Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär von Swisscom erreichen will. Für die Periode von 2022 – 2025 erwartet der Bundesrat, dass die Swisscom AG einen wesentlichen Beitrag zur Erschliessung von allen Regionen der Schweiz mit Mobilfunk- und Hochbreitbandinfrastruktur leistet. Zudem soll sie sich um zukünftige Grundversorgungskonzessionen bewerben. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Swisscom AG die strategischen Ziele des Bundesrates insgesamt erreicht.

Zu Frage 2 und 3:

Der Gesetzgeber setzt seit der Marktöffnung im Jahre 1998 auf Wettbewerb bei den Diensten und der Infrastruktur. Dieser Infrastrukturwettbewerb hat dazu geführt, dass die Schweiz aktuell gut mit Breitbandnetzen abgedeckt ist. Der Bundesrat erwartet von Swisscom, dass sie sich wettbewerbskonform verhält. Für die Prüfung von Missbrauch marktbeherrschender oder relativ marktmächtiger Stellungen ist grundsätzlich die Wettbewerbskommission zuständig. Der Bundesrat verfügt über keine gesetzlichen Grundlagen, um in diesen Infrastrukturwettbewerb einzugreifen.

Zu Frage 4:

Die geltenden strategischen Ziele, die der Bundesrat der Swisscom für die Jahre 2022–2025 gesetzt hat, sehen vor, dass das Unternehmen Kooperationen eingehen darf, die der Erschliessung von allen Regionen der Schweiz mit Mobilfunk- und Hochbreitbandinfrastruktur dienen, wenn damit der Unternehmenswert nachhaltig gesichert wird (BBl 2021 2848, Ziff. 4). Auf die operative Umsetzung und die Verhandlungen mit möglichen Kooperationspartnern nimmt der Bundesrat keinen Einfluss.

Zu Frage 5:

Aktuell verfügt der Bund über kein Fördermittel, welches die direkte Untersützung des Ausbaus von FTTH-Netzen erlaubt. Der Bericht «Hochbreitbandstrategie des Bundes» schlägt ein subsidiäres Förderprogramm vor. Das Förderprogramm soll private Investitionen dort mit öffentlichen Beiträgen anstossen, wo Anschlüsse aktuell nicht eine Leistung von 1 Gbit/s erbringen können und wo aufgrund fehlender Rentabilität auch längerfristig kein entsprechender Ausbau zu erwarten ist. Ziel ist, Randregionen und strukturschwache Gebiete zu stärken und deren Standortattraktivität zu gewärleisten. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, bis Ende Jahr Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen.

 

Zu Frage 6:

Grundvoraussetzung für einen Eingriff auf Grundlage des FMG in den Markt ist die Marktbeherrschung in einem Vorleistungsmarkt. Gemäss Art. 11 FMG müssen marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten anderen Anbieterinnen auf transparente und nicht diskriminierende Weise zu kostenorientierten Preisen Zugang zu ihren Einrichtungen (darunter auch Kabelkanalsationen) gewähren, sofern diese über eine ausreichende Kapazität verfügen. Der Bundesrat regelt die Grundsätze für die Bestimmung kostenorientierter Preise u.a. in Art. 54 und 54a der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Die ComCom hat die Preise für Kabelkanalisationen für die Jahre 2014 – 2016 überprüft und angepasst. Dieser Enscheid ist aufgrund von beim Bundesverwaltungsgericht hängigen Beschwerden noch nicht rechtskräftig. Für die Preise von 2017 – 2023 liegen Offerten von Swisscom vor. Deren Überprüfung ist Gegenstand von laufenden Zugangsverfahren, welche von der ComCom aufgrund des erwähnten hängigen Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden werden konnten. Der Bundesrat bedauert es, dass die erwähnten Verfahren derart lange dauern und über ein ganzes Jahrzehnt Unklarheit besteht.

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