21.7517Fragestunde  |  Sommersession 2021  |  Erledigt

5G: Swisscom droht mit Netzabdeckungsverschlechterung, wenn Einwohnergemeinden nicht zu Knebelverträgen einwilligen

Um was geht es?
In der Gemeinde Hünenberg (ZG) schaltet die Swisscom zwei Antennenstandorte auf Gemeindegebiet ab, weil sie nicht bereit ist, die von der Gemeinde vorgeschlagenen Mietzinse zu bezahlen. Bei der Suche nach anderen Standorten in der gleichen Gemeinde konnte sich die Swisscom aufgrund divergierender Preisvorstellungen ebenfalls nicht finden. Stützt der Bundesrat die Swisscom-Verhandlungsstrategie, mit einer Netzabdeckungsverschlechterung zu drohen, um so Mietkosten zu sparen und Knebelverträge aufzuzwingen?
Unsere Meinung:
So bitte nicht!

Eingereicht von:
Aeschi Thomas
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Schweizerische Volkspartei
Eingereicht am:
7. Juni 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

14.06.2021
Frage im Nationalrat mündlich beantwortet.

Sommaruga Simonetta, Bundesrätin:

Die Mobilfunkanbieterinnen planen und betreiben landesweite Netze. Aufgrund der Nachfrage der Kundschaft steigen die Anforderungen an die Übertragungskapazitäten ständig. Die Mobilfunkkonzessionen, die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission vergeben werden, überlassen die Wahl des eingesetzten Funkstandards, z. B. 3G, 4G oder 5G, den Konzessionärinnen. Sie schreiben den Konzessionärinnen gegenwärtig einen Mindestversorgungsgrad von 50 Prozent der Bevölkerung vor.
In diesem Rahmen ist es Sache der direkt beteiligten Mobilfunkanbieterinnen sowie der Liegenschaftseigentümerinnen, Miet- oder Kaufverträge zur Errichtung von Sendeeinrichtungen abzuschliessen. Dabei ist das Bau- und Umweltschutzrecht, insbesondere die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, einzuhalten.
Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zum laufenden 5G-Ausbau geäussert und unterstützt eine landesweite Erschliessung mit zuverlässigen und leistungsfähigen Telekomnetzen. Zu operativen Fragen des Netzausbaus von Swisscom äussert sich der Bundesrat indessen nicht.

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