21.7518Fragestunde  |  Sommersession 2021  |  Erledigt

5G: Verzehnfachung der Strahlenbelastung pro Antennenstandort, nur weil die Swisscom nicht bereit ist, marktgerechte Mieten zu bezahlen?

Um was geht es?
Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Strahlung pro Swisscom-Antennenstandort verzehnfacht werden soll, weil die Swisscom die Zahl der Antennenstandorte - und damit die Mietkosten - möglichst tief halten will?
Unsere Meinung:
So bitte nicht!

Eingereicht von:
Aeschi Thomas
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Schweizerische Volkspartei
Eingereicht am:
7. Juni 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

14.06.2021: Frage im Nationalrat mündlich beantwortet.

Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: «Die maximale Strahlung einer Mobilfunkantenne wird durch das geltende Umweltrecht begrenzt. Diese Vorschriften dienen dazu, die Bevölkerung vor den möglichen Schäden dieser Strahlung zu schützen. Der Gesundheitsschutz ist auch mit der neuen Regelung für adaptive Antennen gewährleistet. Die Mietkonditionen für Antennenstandorte werden im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen nach marktwirtschaftlichen Regeln vereinbart. Der Bund hat auf den Inhalt dieser Verträge keinen Einfluss.»

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