Unzureichende Antworten vom Bundesrat zur Interpellation «Weiterhin offene Fragen zu adaptiven Antennen und Expositionsspitzen»

in 5G, Politik, Schweiz

Der Bundesrat antwortet auf die von Alt-Nationalrat Thomas Hardegger am 26.09.2019 eingereichte Interpellation 19.4246 mit dem Titel «Weiterhin offene Fragen zu adaptiven Antennen und Expositionsspitzen».

In den Antworten schreibt der Bundesrat, dass adaptive Antennen solange es keine Vollzugshilfen gibt, in einem Worst-Case-Szenario behandelt werden. Diese Aussage ist fragwürdig, da die den heutigen Standortdatenblätter beiliegenden Antennendiagramme einem statischen Sendebetrieb entsprechen und keinem adaptiven, wie das im Worst-Case der Fall ist.

Auf die Frage, ob eine herkömmliche mit einer 5G-Antenne als Bagatelländerung ersetzt werden kann, antwortet der Bundesrat  nur damit, dass das Baurecht auf Kantonaler Ebene geregelt ist. Das bedeutet im Klartext, dass Gemeinden nicht verpflichtet sind, diese sogenannten Bagatelländerungen zuzulassen, sondern im Sinne der Empfehlung der Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl’Air) solche «Bagatelländerungen» zurückweisen kann und soll.

Auf die Frage, ob es rechtlich haltbar ist, dass adaptive Antennen mit der neuen NISV ein schlechteres Schutzniveau bieten als herkömmliche Antennen, antwortet der Bundesrat, das die geänderte NISV rechtskonform ist. Dies ist widersprüchlich zum Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Pfisterer Fretz.

Auf die Frage, ob ein zukünftiges NIS-Monitoring nicht auch die Peak-Werte erfassen müsste, geht der Bundesrat gar nicht ein. Wir fragen uns, ob es überhaupt sinn macht, ein teures Monitoring aufzuziehen, das im Vornhinein schon unvollständig ist, da es keine Spitzenwerte (Peak) erfassen soll? Mit den Peak-Messungen könnte eine Dosis-Wirkungsbeziehung für athermische Effekte endlich erfasst werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert