Warning: Trying to access array offset on value of type bool in /home/httpd/vhosts/schutz-vor-strahlung.ch/schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/themes/svs-theme/header.php on line 27 Warning: Trying to access array offset on value of type null in /home/httpd/vhosts/schutz-vor-strahlung.ch/schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/themes/svs-theme/header.php on line 27 Warning: Trying to access array offset on value of type bool in /home/httpd/vhosts/schutz-vor-strahlung.ch/schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/themes/svs-theme/header.php on line 28 Warning: Trying to access array offset on value of type null in /home/httpd/vhosts/schutz-vor-strahlung.ch/schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/themes/svs-theme/header.php on line 28

Sommerserie Interpellationen 3/3: «Planungs­kompetenzen im Mobil­funk­bereich und Risiko­tragung»

in 5G, Politik, Schweiz

Nationalrat Thomas Hardegger hat am 14.06.2019 die Interpellation 19.3609 zum Thema Planungskompetenz eingereicht.

Mit der Stellungnahme von Bafu und Bakom vom 3. Mai 2019 zu kantonalen Moratorien wird der Eindruck erweckt, dass Kantone wenig Kompetenz hätten, die Versorgung mit der 5G-Technologie zu beeinflussen

Folgende Fragen wurden dem Bundesrat gestellt:

1. Gilt die flächige Ausdehnung eines Mobilfunkversorgungssystem als Versorgungsinfrastruktur vergleichbar mit der Strom- oder Gasversorgung?

2. Inwieweit muss bei der Planung eines Mobilfunkversorgungssystems Artikel 8, USG, Beurteilung von Einwirkungen, berücksichtigt werden?

3. Wieso werden Stromversorgung und Mobilfunkversorgung bezüglich Richtplanung unterschiedlich behandelt?

4. Könnten Kantone nach Artikel 75, BV in eigener Kompetenz Richtplaneinträge für die Umsetzung von Mobilfunkinfrastrukturkonzepten voraussetzen?

5. Wie werden Kantone und Gemeinden darüber informiert, welche Instrumente ihnen für die Planung und Umsetzung von Internetversorgungskonzepten zur Verfügung stehen?

6. Gegenwärtig werden Messmethoden erarbeitet, um die nichtionisierende Strahlenbelastung von 5G-Antennen erst einmal erfassen zu können. Wie werden die sich überlagernden Wirkungen verschiedener Antennen erfasst, die einerseits sehr nahe zu einander aufgestellt werden und direkt miteinander kommunizieren?

7. Die Unbedenklichkeit von Mobilfunkanlagen mit 5G-Antennen ist nicht belegt, die Inbetriebnahme neuer Funkfrequenzbänder steht kurz bevor. Versicherungen lehnen eine Übernahme von Risiken ab. Wer würde allfällige Entschädigungsforderungen an die Mobilfunkbetreiber übernehmen, sollte diese ihre Möglichkeiten übersteigen; die Bewilligungsinstanz, also Bund, Kanton oder die Gemeinde?

 

Ein Kommentar zu diesem Beitrag

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Herr Nationalrat Hardegger legt mit seinen Fragen den Finger genau auf den wunden Punkt i.S. Planungskompetenz. Überall braucht es für schweizweite Infrastrukturnetze (Strassen, Stromversorgung, Energie, etc.) auch entsprechende übergeordnete Richtpläne. Nur der Mobilfunk anscheinend nicht. Die Anbieter können selber sagen wo sie ihre Antennen stellen wollen. Am besten dort, wo sie einen freiwilligen Grundeigentümer finden, der ihnen sein Grundstück für eine Antenne überlässt.
    Das Stromnetz legen wir aber auch nicht so, dass dieses dort durchführt, wo die Branche einen Dummen findet, welcher sein Grundstück für einen Strommast zur Verfügung stellt.