Sommerserie Interpellationen 2/3: «Information­spflicht des BAG bezüglich nicht­ionisierender Strahlung NIS»

in Politik, Schweiz

Nationalrätin Martina Munz hat am 19.06.2019 die Interpellation 19.3696 eingereicht mit vielen berechtigten Fragen zur Informationspflicht des BAG über NIS.

Ein namhafter Teil der Bevölkerung bezeichnet sich als elektrosensibel und fühlt sich in ihrer Gesundheit oder ihrem Wohlbefinden durch die NIS-Emissionen beeinträchtigt. Anerkannte medizinische Diagnosekriterien existieren allerdings noch nicht.

Folgende Fragen wurden dem Bundesrat gestellt:

1. Wie kommt des BAG seiner Pflicht nach, die Bevölkerung über die nichtionisierende Strahlung zu informieren

2. Wann ist die angekündete gesetzliche Grundlage zu erwarten?

3. Wie wird die Überprüfung der Grenzwerte eingeleitet? Braucht es eine begründete Klage oder unter welchen Voraussetzungen besteht eine Annahme, dass die Grenzwerte überschritten werden?

4. Wie wird die Überprüfung der Immissionsgrenzwerte technisch, organisatorisch und finanziell organisiert und was ändert sich diesbezüglich mit der Einführung von 5G?

5. Warum wird die Einhaltung der lmmissionsgrenzwerte nicht bei allen Anlagen regelmässig überprüft? Ist für eine regelmässige Überprüfung eine Verordnungsanpassung notwendig?

 

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