Postulat «Deklaration nichtionisierender Strahlung»

in Politik, Schweiz

Nationalrätin Silvia Semadeni

Frau Nationalrätin Silvia Semadeni hat am 27. Sept. 2018 ein Postulat eingereicht mit den Titel Motion 18.3966: Deklaration nichtionisierender Strahlung.

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht vertieft zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass nichtionisierende Strahlung (Funkstrahlung usw.) von körpernah getragenen elektronischen Geräten in Zusammenarbeit mit den Herstellern leicht erkenntlich deklariert wird.

Auszug aus Motion 18.3966

In der Begründung spricht Frau Semadeni Klartext:

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf meine Interpellation, “er würde es begrüssen, wenn die Industrie wie schon seinerzeit bei den Mobiltelefonen freiwillig die Strahlenbelastung (SAR-Werte) durch körpernah getragene Produkte deklarieren würde. Eine solche Deklaration würde es Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, strahlungsarme Produkte zu erwerben.” Der Bundesrat ist in erheblichem Mass mitverantwortlich für die Inverkehrbringung strahlender Geräte und die Festlegung der Grenzwerte.

Er (der Bundesrat) trägt somit auch die Verantwortung zur Information und Aufklärung der Bevölkerung und darf sich nicht untätig bloss auf die Hersteller verlassen.

Nationalrätin S. Semadeni

Mitunterzeichnet haben BARRILE ANGELO,BENDAHAN SAMUEL,CROTTAZ BRIGITTE,ESTERMANN YVETTE,FRIEDL CLAUDIAGRAF MAYA,HADORN PHILIPP,HARDEGGER THOMAS,HEIM BEA,JANS BEAT,KIENER NELLEN MARGRET, MARCHAND-BALET GÉRALDINE,MASSHARDT NADINE ,MUNZ MARTINA,REIMANN LUKAS, REIMANN MAXIMILIAN,SCHENKER SILVIA,SCHNEIDER SCHÜTTEL URSULA

Ein Kommentar zu diesem Beitrag

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  1. Ich finde es schade, dass in dieser Motion sich lediglich auf “körpernah getragene Geräte” bezieht, so verstehe ich den Text zumindest. Denn mit den körpernahen Geräten können elektrosmog-sensitive Menschen relativ gut umgehen, da man diesen in der Regel ausweichen kann (Ausnahme öffentlicher Verkehr und Ballungszonen mit vielen Anwesenden). Viel problematischer sind die Antennen 3G/4G welche nun auch noch um das noch stärkere und schädlichere 5G ergänzt werden sollen. Auch das BAG hat nur Empfehlungen für körpernahe Geräte. Wie man sich als Betroffener vor den Antennen schützen soll, davon steht im BAG nichts, was in meinen Augen eine grobe Unterlassung ist. Wer die Schädlichkeit nicht glaubt, darf gerne die seit Jahren vorhandenen Studien prüfen unter https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1271 – als persönlich betroffener kann ich die dort belegte Wirkung nur bestätigen.