Interpellation: Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?

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Nationalrätin Martina Munz hat am 14.03.2019 die eine Interpellation mit dem Titel „Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?“ im Nationalrat eingereicht.

Martina Munz hat dem Bundesrat einen ganzen Fragenkatalog zugewiesen. Die wichtigsten in Kurzform sind:

  • Wie schätzt er das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlen ein?
  • Gibt es medizinische Gutachten und Gerichtsentscheide, die Schadenfälle auf Mobilfunkstrahlung zurückführen?
  • Wer haftet für mögliche Gesundheitskosten, die durch die Mobiltelefonie entstehen?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, um Mobilfunkbetreiber einem Haftpflichtgesetz zu unterstellen?

2 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Sehr erfreulich und besten Dank.
    Ich empfehle CAMPAX zu kontaktieren und mit dieser Organisation eine starke Bewegung lancieren.

  2. Jeder Mensch sollte frei entscheiden können, ob er die Mobilfunktechnologie nutzen möchte. Deshalb muss es die sogenannten “weißen Zonen” geben. Auch sollte unbedingt die Wohnung ein Rückzugsort ohne Zwangsbestrahlung sein. Die Mieter dürfen nicht gezwungen werden, funkende Rauchmelder usw. vom Vermieter und Staat installieren zu lassen. Die Demokratie und die inform. Selbstbestimmung müssen als Werte der Gesellschaft erhalten bleiben.