Schädigung durch Elektrosmog Das Polizeigesetz ermächtigt die Bundespolizei Fedpol zu Körperverletzung

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Am 13. Juni 2021 stimmen wir in der Schweiz über ein neues Terrorismus-Gesetz ab. Es enthält unter anderem die Möglichkeit, jemanden zum Tragen einer elektronischen Fussfessel zu zwingen – auch wenn die Person gar nichts Strafbares getan hat! Diese elektronischen Fesseln strahlen dauerhaft und gefährden die Gesundheit des Trägers und seiner Mitmenschen.

Besonders für diejenigen zehn Prozent der Bevölkerung, die auf Strahlung empfindlich reagieren, ist eine Fussfessel eine Qual. Das Terrorgesetz soll vor schweren Körperverletzungen schützen, ermöglicht aber genau ebendiese. Wir warnen gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen vor diesem Polizeigesetz und rufen Sie auf, das Gesetz abzulehnen. Deshalb: Nein zum «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)»

Wie funktionieren Fussfesseln?

Als Geräte zur Mobilfunklokalisierung dienen zum Beispiel Fussfesseln. Diese senden und empfangen Daten von Mobilfunkmasten. Fussfesseln erkennen sehr genau, wo sich eine Person aufhält, und teilen diese Information regelmässig einer Zentrale mit. Zudem kann in der Fussfessel ein Mikrofon eingebaut sein, das lauschen kann. Wird diese Funktion aktiviert, dann sendet die Fussfessel pausenlos und mit grosser Stärke elektromagnetische Strahlung aus. Die Schweizer Firma Geosatis bietet eine Fussfessel an, welche sich zusätzlich mit einer Basisstation verbindet. Somit haben überwachte Personen zwangsweise neben der Fussfessel auch noch eine dauerstrahlende Basisstation in der Wohnung.

Elektronische Fussfessel Überwachung mit Mobilfunk
Elektronische Fussfesseln funktionieren mit Mobilfunk und setzen den Körper hoher Strahlenbelastung aus.

Schäden durch Mobilfunkstrahlung vorprogrammiert

Mobilfunkstrahlung direkt am Körper führt zu hohen Strahlenbelastungen. Dies betrifft auch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner im gleichen Haushalt, die regelmässig nahe der Fussfessel sind. Strahlt das Gerät so stark, wie dies für mobile Geräte erlaubt ist, dann ist die Strahlenbelastung dauerhaft so gross oder sogar grösser, wie wenn man direkt neben einer Handyantenne wohnen würde.

Schweizer Experten der Fachgruppe für nicht-ionisierende Strahlung des Bundes (Berenis) erwarten bei diesen Strahlenbelastungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere bei vorerkrankten, besonders jungen oder älteren Personen. Bei Menschen, welche bereits an Krebs leiden, kann sogar das Krebswachstum beschleunigt werden.

Über zehn Prozent vertragen Strahlung schlecht

Die ETH hat in ihrem Report «Schweizer Umweltpanel. Fünfte Erhebungswelle: 5G. Befragungszeitraum: Mai – Juli 2020» festgestellt, dass mehr als jeder zehnte Befragte sich selber als elektrosensibel bezeichnet. Weitere 30 Prozent der Befragten sind sich nicht sicher. Betroffene empfinden Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens, was nichts anderes bedeutet, als dass sie von der Strahlung krank werden, Kopfschmerzen bekommen, müde werden oder an Schlafstörungen leiden. Bei fast jedem Dritten in der Schweiz verursacht Strahlung möglicherweise solche Probleme.

Fussfesseln quälen Elektrosensible

Weil über zehn Prozent der Bevölkerung elektrosensibel ist, würde die Massnahmen unweigerlich früher oder später Elektrosensible treffen. Durch das Tragen der Fussfessel würden sie gequält. Wollten sie sich wehren, müssten sie zuerst ein Gerichtsverfahren anstrengen, würden aber während der ganzen Zeit unter möglicherweise gravierenden Gesundheitsproblemen leiden oder sogar bleibende Schäden erleiden. Würde dieses Mittel missbraucht, könnte die Fussfessel sogar zur Folter eingesetzt werden oder dazu, unerwünschte Stimmen «auszuschalten».

Wir Empfehlen: NEIN zum Polizeigesetz!

Menschenrechtsorganisationen warnen vor möglichen Menschenrechtsverletzungen. Auch wir sind der Überzeugung, dass das geplante Polizeigesetz mit Sicherheit zu körperlichen Schäden und damit zu Verletzungen der Menschenrechte führen wird! Daher empfehlen wir, das Gesetz am 13. Juni 2021 abzulehnen.

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Gesetzestext zur Mobilfunküberwachung

Unter Art. 23q des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) steht folgendes:

Art. 23q Elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung

1 Zum Vollzug der Massnahmen nach den Artikeln 23l–23o kann fedpol eine elektronische Überwachung oder Lokalisierung über Mobilfunk einer terroristischen Gefährderin oder eines terroristischen Gefährders anordnen, wenn die im Rahmen der Massnahmenvollzugskontrolle bislang getroffenen Massnahmen erfolglos geblieben sind oder der Massnahmenvollzug ohne Überwachung oder Lokalisierung aussichtslos wäre oder übermässig erschwert würde.

2 Geräte zur elektronischen Überwachung können mit dem Körper der terroristischen Gefährderin oder des terroristischen Gefährders fest verbunden werden. Wird das Gerät mit dem Körper nicht fest verbunden, so hat die Gefährderin oder der Gefährder es ständig und in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen. Die Funktionsfähigkeit des Geräts darf nicht beeinträchtigt werden.

3 Zur Mobilfunklokalisierung kann die für den Vollzug zuständige Behörde die dafür erforderlichen Randdaten des Fernmeldeverkehrs nach Artikel 8 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 18. März 20169 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einfordern. Die terroristische Gefährderin oder der terroristische Gefährder hat das Mobilfunkgerät ständig sowie eingeschaltet und in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen

Quelle: www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/2004/de

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