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Petitionsübergabe zu 5G Campax überreicht 8’500 Unterschriften an die Bundeskanzlei

in 5G, Mobilfunk, Schweiz

Am Nachmittag vom 28. Mai 2019 hat Campax die Petition «5G: Keine Aufweichung des Vorsorgeprinzips!» mit über 8’500 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Petition wurde zusammen mit einem Grabstein und einer Todesanzeige überreicht, weil mit der übereilten Verordnungsänderung das Vorsorgeprinzip zu Grabe getragen wird.

In Ihrer Medienmitteilung vom 28. Mai 2019 berichtet Campax von der Übergabe der gesammelten Unterschriften in Bern:

Am 1. Juni tritt die Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft. In einem Trauerzug wurde heute Nachmittag eine Petition mit über 8’500 Unterschriften der Bundeskanzlei in Bern überreicht. Darin fordern die Unterzeichnenden von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die am 17.04.2019 angekündigte Verordnungsänderung zurückzunehmen, bis der Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung vorliegt.

Die Petition wurde zusammen mit einem Grabstein und einer Todesanzeige überreicht, weil mit der übereilten Verordnungsänderung das Vorsorgeprinzip zu Grabe getragen wird.

Urs Arnold, Campax: «Es kann nicht angehen, dass man den Mobilfunkfirmen 5G Lizenzen versteigert – zu bekannten Konditionen bei den Grenzwerten – und danach dem Drängen der Mobilfunkbetreiber nachgibt, die Grenzwerte faktisch zu erhöhen. Wir wollen keine Grenzwerterhöhung durch die Hintertür!»

Medienmitteilung Campax

Wir haben in einem vorherigen Beitrag unsere Besucher für eine Unterzeichnung der Petition aufgefordert. Ebenso haben wir sehr ausführlich über die Anpassungen der NISV vom 17. April 2019 berichtet. Wir danken allen beteiligten Personen für Ihren grossen Einsatz und das richtige Signal nach Bundesbern. ?

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