23.3905Interpellation  |  Diskussion verschoben |

Wer kontrolliert die Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) für Mobiltelefone und andere Endgeräte?

Um was geht es?
1. Welche offizielle Behörde ist zuständig für Überwachung und Einhaltung der Strahlungsnormen bei den Endgeräten (Smartphones, Tabletcomputer, Notebokks, Smart-Watches, med. Geräte, Spielzeug, Kopfhörer, WLAN-Geräte etc.)? 2. Wie werden die entsprechenden EU-Normen von der Schweiz adaptiert und die Konformität von Geräten überprüft? 3. Welche behördliche Stelle führt technische Zulassungskontrollen und die Stichprobenkontrollen durch? 4. Bei wie viel Mobiltelefonmodellen oder anderen körpernah betriebenen Geräten wurde in den letzten zwei Jahren aufgrund der Nichteinhaltung der Sicherheitsnormen (Ueberschreitung der SAR-Werte) von behördlicher Seite interveniert?
Eingereicht von:
Schlatter Marionna
Grüne Fraktion
GRÜNE Schweiz
Eingereicht am:
16. Juni 2023
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Diskussion verschoben

Stellungsnahme des Bundesrates vom 23. August 2023

Im Februar 2020 hat der Bundesrat die Interpellation Munz 19.4496 (Vollzugszuständigkeit bei der Beurteilung der Strahlung von Mobiltelefonen) beantwortet. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, zusammen mit dem UVEK, mittels einer interdepartementalen Arbeitsgruppe u. a. abzuklären, welche Behörden für die Marktüberwachung von Produkten, die nichtionisierende Strahlung (NIS) aussenden (Mobiltelefone, UVC-Lampen, kosmetische Laser für den Heimgebrauch), bezüglich ihrer NIS und den gesundheitlichen Aspekten zuständig sind, und allenfalls notwendige Anpassungen an bestehenden Rechtserlassen vorzuschlagen. Das EDI wird dem Bundesrat die Ergebnisse dieser Überprüfung unterbreiten.

1. Die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe sind noch nicht abgeschlossen. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass gemäss heutigem Stand der Gesetzgebung keine Marktüberwachungsbehörde in der Schweiz für die gesundheitlichen Aspekte von NIS-Produkten (u.a. die Überprüfung der Einhaltung der NIS-Grenzwerte) zuständig ist. Der Bundesrat wird nach Beendigung der Arbeiten über das weitere Vorgehen entscheiden.

2. Funkanlagen und elektrische Betriebsmittel fallen unter das Abkommen Schweiz–EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81). Dieses hat zum Ziel, technische Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU zu vermeiden. Die Schweiz übernimmt in diesen zwei Bereichen die von der EU veröffentlichten harmonisierten Normen jeweils ohne Anpassung mittels eines Verweises im Bundesblatt.

Da in diesen Bereichen keine Zulassung besteht, obliegt die Kontrolle der Konformität in erster Linie den Herstellerinnen und Herstellern und in zweiter Linie den Importeurinnen und Importeuren.

3./4. Zurzeit übt keine behördliche Stelle eine Marktaufsicht bezüglich der Einhaltung der Strahlungsnormen (SAR-Werte) für Mobiltelefone und andere körpernah betriebenen Endgeräte aus.

Geschäft 23.3905 auf parlament.ch ansehen