23.3888Interpellation  |  Sommersession 2023  |  Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Schutz der Gliederfüsser vor den Auswirkungen nichtionisierender Strahlung. Welche vorsorglichen Massnahmen gibt es?

Um was geht es?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weisen darauf hin, dass anthropogene nichtionisierende Strahlung (NIS) eine potenzielle Bedrohung für die Gliederfüsserpopulationen darstellt. Isabelle Pasquier-Eichenberge möchte vom Bundesrat folgende Fragen beantwortet haben: 1. Laut wissenschaftlichen Publikationen nimmt die Biodiversität ab, in der Schweiz ist die Situation noch besorgniserregender. Gedenkt der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass Mobilfunkstrahlung negative Auswirkungen auf Insekten haben kann, vorsorgliche Massnahmen einzuführen? 2. Laut einer Studie der Universität Neuenburg ist anthropogene NIS ein Stressfaktor, eine zusätzliche Bedrohung für Insektenpopulationen, die bereits von anderen Faktoren wie Pestiziden, der Habitatfragmentierung und Klimaveränderungen betroffen sind; dies könnte dazu führen, dass bereits bedrohte Populationen lokal aussterben. Wird diese Bedrohung ernst genommen? Welche Massnahmen sind in Bezug auf NIS geplant? 3. Die Studie zeigt, dass die potenziellen Auswirkungen von Millimeterwellen eher in der Umgebung von Sendern (Antennen) zu erwarten und die Auswirkungen auf die weiter davon entfernte Tierwelt möglicherweise geringer sind. Erwägt der Bundesrat vorsorgliche Massnahmen an Orten mit empfindlicher Nutzung, insbesondere in Naturschutzgebieten? 4. Im Labor wurde nachgewiesen, dass NIS Individuen abhängig von Entwicklungsstadium, Lebensraum und Geschlecht beeinträchtigen. Daher sind Veränderungen in der Struktur von Populationen und Gemeinschaften zu erwarten, wenn aufgrund der Umweltexposition solche Effekte konstant auftreten. Es fehlt noch an Wissen, um die Bedrohung der Ökosysteme durch NIS zu bewerten. Beabsichtigt der Bundesrat, weitere Studien zu unterstützen? 5. Welche konkreten Folgemassnahmen wurden im Anschluss an die im August 2022 veröffentlichte Studie ergriffen?
Unsere Meinung:

Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt hat die Universität Neuenburg eine Studie über die Auswirkungen nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Gliederfüsser durchgeführt. Sie zeigt, dass sich zwar eine Vielzahl von Studien mit den Auswirkungen von NIS auf die menschliche Gesundheit befasst hat, die Folgen für die Tierwelt, insbesondere für Insekten, jedoch noch wenig bekannt sind. Labor- und Feldstudien haben jedoch gezeigt, dass NIS das Verhalten oder die Physiologie einiger Gliederfüsser beeinflussen können.

Eingereicht von:
Pasquier-Eichenberger Isabelle
Grüne Fraktion
Grüne Partei der Schweiz
Eingereicht am:
16. Juli 2023
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Stellungsnahme des Bundesrates vom 23. August 2023

1) und 2) In der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) ist bereits eine vorsorgliche Emissionsbegrenzung festgelegt. Diese beruht auf dem im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) verankerten Vorsorgeprinzip. Der Anlagegrenzwert für Mobilfunkantennen ist etwa zehnmal tiefer als die international üblichen Grenzwerte und gilt für Orte, an denen sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten.

3) Der Bundesrat zieht keine zusätzlichen vorsorglichen Massnahmen für Naturschutzgebiete in Betracht.

4) und 5) Der derzeitige Kenntnisstand erlaubt keine Rückschlüsse auf bedeutende und weit verbreitete Auswirkungen, die zu einem Biodiversitätsverlust führen und die Ökosysteme stören würden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und seine Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) verfolgen die neuen wissenschaftlichen Arbeiten in diesem Bereich. Im Rahmen der Umsetzung der Motion Graf-Litscher «Förderung der Forschung im Bereich Mobilfunk und Strahlung» (19.4073) hat das BAFU ein Forschungsprojekt unterstützt, mit dem eine bessere Grundlage für das Verständnis der Auswirkungen von NIS auf das Verhalten von Insekten geschaffen werden soll.

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