21.4525 Interpellation  |  Frühjahrssession 2022  |  Abgeschrieben

Internetnutzung zu Hause über Mobilfunk statt Glasfaser: Wo bleibt die Transparenz für Kundinnen und Kunden?

Um was geht es?
Michael Töngi und die Mitunterzeichnenden stellen dem Bundesrat folgende Fragen: 1. Wie beurteilt der Bundesrat Angebote für Internet zu Hause via Mobilfunk vor dem Hintergrund der gemäss Branche knappen Antennenkapazitäten? 2. Müssten aus Gründen des Konsumentenschutzes und der Transparenz die Übertragungswege für Internet zu Hause von den Anbietern in den Verkaufsunterlagen nicht deklariert werden? 3. Wäre es nicht notwendig in Gebieten mit guter Abdeckung durch Glasfaserkabel diesen strahlungsarmen Empfang den Anbietern vorzuschreiben? Wenn nein, warum nicht? 4. Gibt es eine rechtliche Handhabe um strahlungsarme und ökologische Verbindungen zu bevorzugen? Wenn nein, sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in diesem Bereich? 5. Der Bundesrat erarbeitet zur Zeit eine Hochbreitbandstrategie, gibt es bereits Überlegungen um die kabelgebundenen Verbindungen zu stärken?
Unsere Meinung:
Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.

Mit Stellungnahme vom 16.2.2022 zur Interpellation verschanzt sich der Bundesrat einmal mehr hinter der NISV, der Verordnung des Bundesrates über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV), worin der Schutz der Bevölkerung mit den Grenzwerten ausreichend geregelt sei. Dies ist nachweislich nicht der Fall.

Selbst die BERENIS, die Beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung des Bundes,  räumte im Januar 2021 in einem Bericht ein, dass durch elektromagnetische Felder (EMF) oxidativer Zellstress auftritt und bestätigte somit  schädigende Effekte auf die Gesundheit.

Eingereicht von:
Töngi Michael
Grüne Fraktion
Grüne Partei der Schweiz
Eingereicht am:
16. Dezember 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Abgeschrieben

  • 18.03.2022

    Nationalrat, Diskussion verschoben

  • 22.12.2023

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