21.4438 Interpellation  |  Frühjahrssession 2022  |  Erledigt

K-Tipp sagt: Handy-Antennen strahlen zu stark. Wahr oder falsch?

Um was geht es?
K-Tipp sagt: Handy-Antennen strahlen zu stark. Wahr oder falsch?
Unsere Meinung:
Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.

Eingereicht von:
Christ Katja
Grünliberale Fraktion
Grünliberale Partei
Eingereicht am:
15. Dezember 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Der K-Tipp berichtete im April 2021, dass die Sende­­leistung von 5G-Antennen zeitweise um das Zehnfache überschreiten wird.

Katja Christ stellt dem Bundesrat dazu folgende Fragen:

  1. Sind Messungen bei Handyantennen vorgeschrieben? Wenn Ja, in welchen Fällen und wenn nein, warum nicht?
  2. Wer hat das Verfahren/die Messregeln festgelegt und wer ist für die Durchführung/die Kontrolle verantwortlich? Hat der Bund hier die Oberaufsicht und wenn ja, wie übt er diese aus? Wenn nein, wer hat die Oberaufsicht?
  3. Wer beauftragt solche Messungen? Ist die Messmethodik in der ganzen Schweiz vorgeschrieben? Wenn ja, von wem? Wenn nein, warum nicht? Welches sind die Voraussetzungen, dass man solche Messungen durchführen darf?
  4. Wer hat im 2021 Messungen durchgeführt und wieviel waren es insgesamt? Falls diese Daten nicht vorliegen, wie wird die Oberaufsicht ausgeübt?
  5. Wird die Einhaltung der Grenzwerte nach der Messung kontrolliert? Wenn Ja, wie und durch wen wird diese kontrolliert, wenn nein, warum nicht?
  6. Werden die Grenzwerte beim Regel-Betrieb der Handyantennen tatsächlich regelmässig nicht eingehalten? Wenn Ja, in wievielen Fällen ist dies der Fall?
  7. Wie viele Handyantennen gibt es derzeit in der Schweiz? Wie viele (in %) halten die Grenzwerte sicher ein?
  8. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Feststellungen im genannten Artikel des K-Tipp richtig sind oder nicht? Falls ja, welche Konsequenzen zieht er daraus, falls nein, welche Konsequenzen hat die Falschberichterstattung?

Mit Datum vom 16. Februar 2022 räumt der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation ein: “Der Bund verfügt über keine Statistik zur Einhaltung der Grenzwerte, hat allerdings auch keinen Hinweis dafür, dass die Anlagen grossflächig die Grenzwerte nicht einhalten, abgesehen von allfälligen kurzfristigen Fehlern, die im Betrieb auftreten können, wenn an der Anlage etwas verändert wird.

Es ist und bleibt aber unverständlich, dass bei adaptiven Antennen eine massiv höhere Strahlenbelastung zugelassen wird. Elektroingenieur Markus Durrer zieht einen Vergleich: «Das ist, wie wenn bestimmte Autos das Tempo 50 nur noch im Mittel über sechs Minuten einhalten müssten und zum Überholen kurzfristig auf 150 km/h beschleunigen dürften.»

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