21.3118Interpellation  |  Frühjahrssession 2021  |  Erledigt

Adaptive Antennen. Kann der Bundesrat die Einhaltung des Vorsorgeprinzips gewährleisten?

Um was geht es?
Am 23. Februar 2021, zwei Jahre nach der Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen und der Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), veröffentlichte der Bund die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen. Diese legt fest, wie die Sendeleistung der adaptiven Antennen beurteilt wird, und führt mehrere neue Elemente ein. Isabelle Pasquier-Eichenberger stellt dem Bundesrat mehrere Fragen dazu.
Unsere Meinung:
Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.

Der Bundesrat behauptet, 5G-Strahlung sei messbar, und beruft sich auf Hochrechnungen. Wo bleiben die handfesten Messresultate ohne hypothetische Hochrechnungen? Fakt ist: 5G-Strahlung ist heute nicht messbar! Die Bevölkerung wird unbekannten Strahlungsintensitäten ausgesetzt.

Eingereicht von:
Pasquier-Eichenberger Isabelle
Grüne Fraktion
Grüne Partei der Schweiz
Eingereicht am:
10. März 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Stellungsnahme des Bundesrates vom 12.05.2021:

Die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 23. Februar 2021 veröffentlichte Vollzugshilfe schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit bei der Berechnung der Strahlung von adaptiven Antennen. Sie ist so ausgestaltet, dass das heutige Schutzniveau erhalten bleibt.

1) Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) hat am 18. Februar 2020 in einem Bericht eine Messmethode für 5G und adaptive Antennen veröffentlicht. Der Bericht zeigt auch auf, wie die Messung auf den Wert hochgerechnet werden kann, der für die Beurteilung der Anlage massgebend ist. Die Strahlung adaptiver Antennen ist also messbar.

2) Adaptive Antennen können die Strahlung dorthin fokussieren, wo sich die verbundenen Mobiltelefone befinden. Gleichzeitig wird die Strahlung in andere Richtungen reduziert. Deshalb liegt die Strahlenbelastung in der Umgebung adaptiver Antennen im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen. Bei adaptiven Antennen darf deshalb ein Korrekturfaktor auf die maximale Sendeleistung angewendet werden. Der Faktor soll sicherstellen, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle. Er erlaubt adaptiven Antennen, über kurze Zeit mehr als die für die Berechnung verwendete Sendeleistung zu strahlen. Damit dies nur während einer kurzen Zeit möglich ist, müssen adaptive Antennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden.

3) Die automatische Leistungsbegrenzung sorgt dafür, dass die für die Berechnung massgebende Sendeleistung gemittelt über eine Zeitspanne von 6 Minuten nie überschritten wird. Eine Mittelung über 6 Minuten wird international und auch in der Schweiz bereits bei den Grenzwerten angewandt, die für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zentral sind (Immissionsgrenzwerte).

4) Die Kantone sind in der Lage, die Exposition der Bevölkerung durch Mobilfunkanlagen zu überprüfen. Für die Exposition durch Mobilfunkantennen ist in den meisten Fällen nur eine Anlage in der Nähe relevant. Das BAFU baut zudem derzeit ein Monitoring auf, das die Exposition der Bevölkerung in der Schweiz durch nichtionisierende Strahlung NIS erfassen wird. Dies umfasst sowohl Infrastrukturanlagen in der Umwelt als auch Geräte im Wohnumfeld.

5) Die Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) stellt fest, dass oxidativer Stress in Tier- und Zellstudien auch unterhalb der international empfohlenen Grenzwerte (Immissionsgrenzwerte) auftreten kann. Ob damit auch negative Gesundheitsfolgen für den Menschen verbunden sind, bleibt gemäss BERENIS unklar. Deshalb betont BERENIS die Wichtigkeit der vorsorglichen Emissionsbegrenzung (Anlagegrenzwerte), wie sie in der Schweiz vorgeschrieben ist. 6) Neben dem in der Antwort auf Frage 4 erwähnten Monitoring für NIS wird der Bund eine umweltmedizinische Beratungsstelle für NIS schaffen. An diese sollen sich elektrosensibele Personen wenden können.

7) Die Korrekturfaktoren basieren auf wissenschaftlichen Studien und Messungen. Die beiden neuen Elemente im Vollzug – der Korrekturfaktor und die automatische Leistungsbegrenzung – sollen in der Anfangsphase mit empirischen Studien unter Leitung des Bundes begleitet werden.

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