20.3353 Sommersession 2022  |  Erledigt

Starlink. Welchen Spielraum haben wir bei der Kontrolle der Satellitenkonstellationen?

Um was geht es?
Die Satelliten von Starlink überschatten den Himmel. Jeder Satellit emittiert in Richtung Erde elektromagnetische Wellen, und die Anlagen auf der Erde emittieren solche Wellen in die Gegenrichtung. Erlauben das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und die dazugehörige Verordnung eine Kontrolle dieser Emissionen und den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen? Hat die Schweiz Zugang zu Einzelheiten der verwendeten Technologie? Falls nein, ist sie in Kontakt mit Starlink, um so rasch als möglich diese Einzelheiten zu erfahren? Wurden die Risiken evaluiert, die sich aus der Verwendung der vorgesehenen Technologie für die Bevölkerung ergeben? Falls ja, zu welchen Schlüssen ist man gelangt? Falls nein, sind Studien geplant?
Unsere Meinung:
Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.

Das Geschäft wurde am 17. Juni 2022 abgeschrieben, weil es nicht innert zweier Jahre im Rat behandelt wurde. Damit fällt ein  wichtiges Thema ausser Rat und Traktanden, was wir sehr bedauern. Nicht nur in den Räten müssten die Weltraumsatelliten ein Thema sein, sondern die Bevölkerung hat ein Recht darauf, darüber aufgeklärt zu werden, was das für sie bedeutet.

Gegenwärtig werden im Weltraum durch das amerikanischen Unternehmen SpaceX Satelliten stationiert, die zusammen das Satellitennetzwerk Starlink bilden. Mittelfristig ist die Stationierung von 12 000 Satelliten in einer niedrigen Erdumlaufbahn vorgesehen, möglicherweise steigt aber diese Zahl auf 30 000. Starlink will überall auf der Erde ein Internetzugang herstellen. Diese Stationierungen sind aber  nicht nur wegen der Lichtverschmutzung besorgniserregend, sondern  insbesondere wegen der Zunahme elektromagnetischer Wellen.

Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme vom 8. August 2020, dass der Weltraum gemäss Weltraumvertragsder UNO von 1967 nicht unter staatliches Hoheitsgebiet fallen würde. Was über den Köpfen der Bevölkerung passiert, soll sie also nichts angehen?

Er schreibt weiter, dass die von Satelliten abgestrahlten Funksignale  auf der Erde wegen der grossen Distanz äusserst schwach seien.

Wir sind jedoch überzeugt, dass die flächendeckend Bestrahlung der Schweiz mit künstlichen elektromagnetischen Feldern für Mensch und Natur Konsequenzen haben wird. Internationale Vereinbarungen zum Vorsorgeprinzip verpflichten die Staaten dazu, zuerst vorzusorgen und unerforschte Technologien mit möglicherweise katastrophalem Ausmass zu beschränken oder zu verbieten. Der Bund muss die Bevölkerung über die Gefahren informieren. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er das Vorsorgeprinzip höher gewichtet als andere Interessen und dessen Berücksichtigung auch international vorantreibt.

Ein Stück weit räumt der Bundesrat die gesundheitsgefährdende Auswirkungen sogar selber ein. Schreibt er doch, dass es Richtfunkantennen wie zum Beispiel die Parabolantennen brauche, die zum Empfang von Satelliten-TV nötig sind, um die Strahlen noch mit genügender Qualität zu empfangen. Sollen für die Internetnutzung Signale zurück in den Weltraum gesendet werden, brauche es ebenfalls Richtfunkantennen. Deren Strahlung wird durch das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und die darauf basierende Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) begrenzt. Die Sendeantennen sollten gemäss Bundesrat derart installiert werden, dass sich niemand in deren Antennenstrahl begeben könne. Ein indirektes Geständnis also, dass die Strahlung gesundheitsgefährdend ist.

Für die Bewilligung und Kontrolle sind die Kantone oder Gemeinden zuständig.

 

Eingereicht von:
Fabien Fivaz
Grüne Fraktion
Grüne Schweiz (Grüne)
Eingereicht am:
6. Juni 2020
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

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