21.2013 – Nutzung von Mobiltelefonen in AufzügenHerbstsession 2022  |  Erledigt

Nutzung von Mobiltelefonen in Aufzügen

Um was geht es?
Mit der Petition wird verlangt, dass Mobiltelefonie aus Liftkabinen möglich sein muss, unabhängig von der Liftsteuerung und der Elektrizitätsversorgung.
Unsere Meinung:
So bitte nicht!

Die Sicherheit in Fahraufzügen in der Schweiz ist genügend gewährleistet durch die gegebenen Standards, weshalb wir diese Forderung ablehnen.

Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über die
Sicherheit von Aufzügen (AufzV) gelten zwei Kriterien der EUAufzugsrichtlinie in der Schweiz: Erstens muss der Fahrkorb über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem Rettungsdienst ermöglicht. Zweitens müssen das Kommunikationssystem und die Notbeleuchtung auch beim Ausfall der normalen Energieversorgung funktionieren. Sie müssen ausreichend lange funktionieren, um das normale Eingreifen der Rettungsdienste zu ermöglichen.

 

Eingereicht am:
24. Mai 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Beide Räte haben die Petition abgelehnt, womit das Geschäft erledigt ist.

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