Züricher Stadtrat antwortet auf Fragen zu 5G

in Mobilfunk, Politik

Die Kernaussage vorneweg: «Die Gemeinden sind angehalten, keine Bauvorschriften auf Grund von umwelt- oder gesundheitspolitischen Bedenken zu erlassen.» Dicke Post also! Nun aber der Reihe nach…

Am 3. Oktober 2018 reichte Eduard Guggenheim (AL) folgende schriftliche Anfrage betreffend “Einführung des 5G-Standards für Mobilfunkantennen, Planungsgrundlagen der Stadt für die Baugesuche sowie Prüfung alternativer Standorte im Zusammenhang mit dem Gesuch an der Rossbergstrasse 28” ein.



Der Stadtrat antwortet

Grundsätzlich greift die Stadt Zürich nicht in den Planungsprozess der Mobilfunk-Betreiber betreffend Antennenstandorte ein. Einerseits fehlen die Informationen, um die jeweiligen Planungsprozesse zu überprüfen bzw. zu validieren. Würde die Stadt den Planungsprozess mit beeinflussen, wäre die Neutralität der städtischen Vollzugsbehörden gegenüber den Mobilfunk-Betreiberfirmen in einem Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Sendeanlagen nicht mehr gegeben.

Und referenziert dabei auf den «Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte», der vom Bund rausgegeben wurde. Darin heisst es:

Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeiten jedoch befugt, Bau- und Zonenvorschriften in Bezug auf Mobilfunksendeanlagen zu erlassen, soweit ein ortsplanerisches (und nicht ein umwelt- oder gesundheitspolitisch motiviertes) Interesse besteht.»

Solch ein Leitfaden entsteht, wenn die Betreiber freie Hand in der Formulierung haben. Namentlich sind dies BAKOM, BAFU und ARE. Logischerweise wurde das BAG nicht eingebunden, da die Gesundheit keine Rolle spielen darf.

Ignoriert jedoch das Bundesgesetz über den Umweltschutz

Der im Bundesgesetz über den Umweltschutz stehenden Artikel zur Vorsorge wird ignoriert. Dieser besagt nämlich folgendes:

Artikel 1.2: Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Danke an Gemeinderat Eduard Guggenheim (AL) für diese schriftliche Anfrage.



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