Ständerat entscheidet über 5G

in 5G, Politik, Schweiz

Der Ständerat hat sich gegen eine Grenzewert-Lockerung zugunsten einer raschen 5G-Einführung entschieden, prost und herzliche Gratulation zu dieser absolut begrüssenswerten Entscheidung! Hier die Liste der Ständeräte, die sich für unser Anliegen eingesetzt und “Nein” gestimmt haben:

  • Anne Seydoux-Christe (CVP)
  • Primin Bischof (CVP)
  • Brigitte Häberli-Koller (CVP)
  • Beat Rieder (CVP)
  • Jean-René Fournier (CVP)
  • Raphaël Comte (FDP)
  • Martin Schmid (FDP)
  • Thomas Hefti (FDP)
  • Joachim Eder (FDP)
  • Damian Müller (FDP)
  • Robert Cramer (Grüne)
  • Thomas Minder (parteilos)
  • Anita Fetz (SP)
  • Didier Berberat (SP)
  • Claude Hêche (SP)
  • Roberto Zanetti (SP)
  • Paul Rechsteiner (SP)
  • Liliane Maury-Pasquier (SP)
  • Géraldine Savary (SP)
  • Roland Eberle (SVP)
  • Peter Föhn (SVP)
  • Isidor Baumann (CVP)

Erkennbar ist, dass die Fraktionszugehörigkeit offenbar keine Rolle gespielt hat und die Motion auch innerhalb der FDP stark umstritten ist.

Es folgt eine Zusammenfassung über damit zusammenhängende Postulate, die übrigens fast ausschliesslich vonseiten FDP eingereicht wurden:

  • 15.06.2012 Postulat Noser (FDP): macht auf die breite Mobilfunk-Durchdringung in der Bevölkerung aufmerksam und will vom Bundesrat wissen, wie deren Zukunft aussehen soll. Spart nicht mit Hinweisen zum “strengen Umweltschutz” und lamentiert über Modernisierungs-Verzögerungen.
  • 19.03.2014 Postulat Wasserfallen (FDP): direkter Angriff auf die NISV. Alleine ein Drittel der Kosten, die bei Mobilfunkanbietern anfallen, sei auf die strengen Grenzwerte in der Schweiz zurückzuführen. Nimmt mich Wunder, wieviel er das berechnet hat. Ich gehe davon aus, dass die extrem teuren schweizer Preise, die von den Kunden bezahlt werden, hier nicht eingeflossen sind.
  • 29.01.2018 Motion 18.3006, eingereicht von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) SR: diese Motion wurde mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen beschlossen. Im Wesentlichen wird der Bundesrat aufgefordert, die NISV zu “lockern”, damit “die Schweiz gegenüber den Nachbarländern nicht ins Hintertreffen gerät”. Dieses Geschäft wird am 5.3.2018 von der ständerätlichen KVF behandelt.

Am Montag, 5.3.2018 fand die vorläufig letzte Debatte zum Thema “Den Kollaps der Mobilfunknetze verhindern und den Anschluss an die Digitalisierung sicherstellen” (nur schon dieser Titel gibt mir zu denken!) statt, mit dem Resultat 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Annahme der Motion. Hier ein paar Auzüge aus der Debatte:

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Häberli-Koller Brigitte (CVP): Erst vor etwas mehr als einem Jahr, in der Wintersession 2016, haben wir in diesem Rat über eine Motion mit der gleichen Zielsetzung diskutiert und entschieden […]. Es ist schon etwas speziell, dass wir in so kurzer Zeit erneut über einen Auftrag an den Bundesrat zu befinden haben, nämlich über den Auftrag, in der NISV eine Grenzwerterhöhung vorzunehmen.

[…]Die WHO arbeitet an einer Gesamtsynthese des wissenschaftlichen Kenntnisstandes über die biologischen Auswirkungen von Funkstrahlung und möchte daraus dann Empfehlungen ableiten. Diese Gesamtsynthese wurde für 2018 in Aussicht gestellt, verzögert sich jedoch.

[…]Es trifft übrigens nicht zu, dass die Schweiz zehnmal strengere Grenzwerte hat als die EU-Länder. Viele Studien zeigen, dass diese Länder unter anderen Voraussetzungen Messungen vornehmen und die Grenzwerte anders bestimmt werden. Experten führen aus, dass überall dort, wo sich Menschen aufhalten können – auch nur kurz -, in der Schweiz, in Deutschland und in anderen Ländern grundsätzlich derselbe Grenzwert für die elektrische Feldstärke von Mobilfunkanlagen eingehalten werden muss.

[…]In der Schweiz gibt es zusätzlich den sogenannten Anlagegrenzwert für Gebäude, in denen sich Personen länger aufhalten können. Dieser gilt nur für eine einzige Sendeanlage und beträgt je nach Sendefrequenz 4 bis 6 Volt pro Meter. Der Vergleich des Anlagegrenzwertes mit dem ausländischen Immissionsgrenzwert ist so unzulässig. Stehen mehrere Sendeanlagen in enger Nachbarschaft, können Werte bis zu 8 Volt pro Meter und mehr gemessen werden, was toleriert wird.

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Savary Géraldin (SP): Es ist auch unangenehm, dass die Betreiber, insbesondere Swisscom, so sehr darauf bedacht sind, diese Verordnung zu ändern, dass sie das Parlament und den Ständerat dazu drängen, insbesondere ihre Entscheidung rückgängig zu machen. Ich wünsche mir, dass diese Betreiber, insbesondere Swisscom, den gleichen Eifer, die gleiche Ungeduld haben, um beispielsweise das Problem der missbräuchlichen Telefongespräche, das Problem des Roaming oder das Problem des Schutzes von Kindern zu lösen.

(Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

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Minder Thomas (SVP): Keiner von uns hat hellseherische Fähigkeiten und kann die Folgen – vielleicht die Spätfolgen – der nichtionisierenden Strahlung auf Mensch und Tier voraussehen. Kaum einer von uns ist Experte in Sachen Mobilfunkstrahlen, und keiner von uns kennt die Auswirkungen der 5G-Technologie und der hochgepulsten Frequenzbänder. Wir wussten vor fünfzig Jahren auch nicht, dass Asbest krebserregend und tödlich ist. Der Vergleich ist nicht abwegig, kam doch vor etwa fünfzig Jahren das erste Mobiltelefon der B-Netzgeneration auf den Markt.

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(Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=42600)

2 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Der elektrosensible Mensch wird von den Mobilfunkanbietern und – weitaus schlimmer – von der zuständigen Behörde alleine gelassen. Vor ein paar Tagen in ein E-Smog armes 4-Familienhaus gezogen, erfassten mich kurz nach Einschalten der Telefon- und Internetverbindung schlimmste Symptome. UPC hat ihren Angaben nach alles ausgeschaltet und mitgeteilt, dass CABLEX für diese Sache zuständig sei. Es liege an der Zuleitung ins Haus. CABLEX hat einen Rückruf “in den nächsten Minuten” versprochen. Das ist eine Stunde her…. Es muss etwas tiefgreifendes passieren, damit die unzähligen Betroffenen wieder menschenwürdig leben können.

  2. von elektrischen Geräten wie Mikrowellenöfen, Kochherden, Elektrowerkzeugen oder Mobiltelefonen. punkt D, NISV Geltungsbereich:
    Warum sind Mobiltelefone ausgenommen? Der wichtigste Bereich von allen.