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Aus dem Bundeshaus Interpellationen: «Weiterhin offene Fragen zu adaptiven Antennen und Expositionsspitzen»

in 5G, Politik, Schweiz

Nationalrat Thomas Hardegger hat am 26.09.2019 die Interpellation 19.4246 mit dem Titel «Weiterhin offene Fragen zu adaptiven Antennen und Expositionsspitzen» eingereicht.

Es geht da um sehr wichtige Fragen bezüglich der Umsetzung von adaptiven Antennen, wie sie z.B. bei 5G eingesetzt werden:

  1. Wissen die Vollzugsbehörden, wie sie diese neue Forderung der NISV umsetzen können?
    a) Falls ja, wie ist das ohne Vollzugshilfen möglich?
    b) Falls nein, ist es rechtes, wenn solche Antennen bewilligt werden?
  2. Kann der Austausch einer bisherigen Antenne durch eine adaptive eine Bagatelländerung sein, wenn dies zu einer anderen Expositionsqualität führt?
  3. Falls die Bewilligung nur für einen statischen Betrieb gilt, wie wird sichergestellt, dass eine Antenne nicht anders betrieben wird?
  4. Ist eine zukünftige Lösung, welche für adaptive Antennen ein tieferes Schutzniveau vorsieht als für die nicht adaptiven, rechtlich haltbar?
  5. Wird mit der NISV auch bei adaptiven Antennen der Störschutz von elektronischen Geräten sichergestellt, auch wenn die NISV nur die RMS-Werte (Mittelwerte) begrenzt und nicht die Peaks (Signalspitzen), wie sie für den Störschutz von Geräten relevant sind?
  6. Wer ist verantwortlich, wenn elektronische Geräte wie Energiezähler, Herzschrittmacher, sicherheitsrelevante Steuerungen oder andere Geräte in ihrer Funktion durch Spitzen adaptiver Antennen gestört werden sollten?
  7. Müsste ein zukünftiges NIS-Monitoring nicht auch die Peak-Werte erfassen, nicht nur um über kaum erforschte nicht thermische biologische Wirkungen eine bessere Datenbasis zu erhalten, sondern auch, um die Gefahr möglicher Funktionsstörungen bei empfindlichen Geräten zu erkennen?

Eine Interpellation wird in der Regel bis zur nächsten Session durch den Bundesrat beantwortet. Wir sind gespannt auf die Erklärungen.

Nationalrat Thomas Hardegger

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  1. Das sind die entscheidenden rechtlichen Fragen. Ohne deren Klärung dürfen keine Baubewilligungen von adaptiven Antennen erteilt werden..