Interpellation zur Arbeitsgruppe “Mobilfunk und Strahlung”

in 5G, Politik, Schweiz

Nationalrat Thomas Hardegger hat am 6.12.2018 die eine Interpellation mit dem Titel “Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung – Auftrag und Zusammensetzung Arbeitsgruppe” im Nationalrat eingereicht. Hardegger kritisiert die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe, die von Alt-BR Leuthard ins Leben gerufen wurde. Die Gruppe soll “Regelungslücken decken, die für den Aufbau von 5G-Netzen hinderlich sein könnten”. Jedoch fällt auf, dass die Gruppe von Vertretern der Bundesämtern und der Ärzteschaft dominiert wird.

Nationalrat Thomas Hardegger

Unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener fehlen gänzlich.

Alternative Lösungen zur sicheren, effizienten und gesundheitsschonenden Versorgung mit elektronischen Daten scheinen auch nicht Gegenstand der Abklärungen zu sein.

NR Thomas Hardegger

Die Interpellation stellt unter anderem folgende Fragen:

  • Wie wird gewährleistet, dass bei der Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht die ICT-Branche (inkl. Mobilfunkanbieter) alleine die Agenda und die Resultate bestimmt?
  • Wie werden weitere Interessengruppen wie Versicherer, Landwirtschaft und Veterinärmedizin, unabhängige Forschungseinrichtungen und Vertretungen von Organisationen Elektrosmog-Betroffener (z. B. elektrosensible Personen) in die Arbeit und der Erstellung des Berichtes einbezogen?
  • Wie kann die Bevölkerung mitverfolgen, dass die Arbeitsgruppe ergebnisoffen und umfassend abklärt und in welchen Bereichen weiterführende Studien notwendig sind?

Der Nationalrat wird sich der Interpellation zuerst widmen. Eine Antwort ist im Februar 2019 zu erwarten.

Quelle: Interpellation 18.4147
Bild: https://www.thomashardegger.ch/site/

2 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Stellungsnahme vom Bundesrat vom 27.02.2019

    1. Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe soll bis Mitte 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Der Bericht soll das weitere Vorgehen hinsichtlich der näheren und weiteren Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen thematisieren.

    2. Aus der Sicht des Bundesrates ist die bisherige Kommunikation des UVEK zu den eingangs erwähnten Arbeiten kohärent.

    3. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe wurden Akteure eingeladen, die zu diesen Fragestellungen die für kommende Entscheide notwendigen Fakten kennen. Dazu gehören einerseits die Ärzteschaft und die Mobilfunkanbieter sowie andererseits unabhängige wissenschaftliche Experten zu gesundheitlichen und technischen Fragen. Zudem sind diejenigen Behörden von Bund und Kantonen beteiligt, welche in die Thematik involviert sind.

    4. Die in der Interpellation angesprochenen Vertretungen von Versicherungen und Landwirtschaft können sich entweder über andere Teilnehmende einbringen oder ihre Stellungnahme anlässlich der weiteren Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen. Die Erfahrungen von Elektrosmog-Betroffenen können über die Vertretung durch die Ärzteschaft einbezogen werden.

    5. Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des UVEK. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.

  2. Vielen Dank an NR Thomas Hardegger für diese wichtige Interpellation. Es ist höchste Zeit, dass das blinde Auge des Bundesrates endlich geöffnet wird.