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Bund plant fächendeckende, anonyme Kontakt-Nachverfolgung Corona-Warnung per Smartphone: Bundesrat lanciert «Contact Tracing App»

in Fortbewegung, Gesundheit, Mobilfunk, Politik, Schweiz

Ab 11. Mai 2020 soll die Contact Tracing App vom Bund zum Download bereit stehen, vorerest für einen Testbetrieb. Sie informiert, wenn man sich zu lange in der Nähe von Covid19-infizierten Personen aufhielt. Die App ist freiwillig. Doch was heisst freiwillig, wenn Privatunternehmen ihre Dienste nur noch Personen anbieten, welche die App verwenden? Oder wenn der Arbeitgeber die Verwendung der App als Voraussetzung für eine Anstellung verlangen?

An der Medienkonferenz vom 29.04.2020 hat der Bund bekanntgegeben, dass er auf «flächendeckendes Contact Tracing» setzen möchte, um die Epidemie «langfristig einzudämmen». Es soll nun der Bevölkerung eine App zur Verfügung gestellt werden, die mittels Bluetooth eine mögliche Infektionskette zurückverfolgt und informiert, wenn man «zu lange in der Nähe zu Infizierten gestanden» ist. Die Nutzung der App ist freiwillig und die App werde «nur während der Dauer der Krise» eingesetzt.

Update vom 5.5.2020: das Parlament hat beschlossen, dass für die App zuerst eine gesetztliche Grundlage geschaffen werden müsse. Damit verzögert sich die für den 11. Mai geplante App-Einführung vermutlich auf Juli.

Freiwilligkeit muss zusätzlich im Sinne einer Drittwirkung auch Diskriminierungsfreiheit zwischen Privaten in Bezug auf die Nutzung der App bedeuten.B. Glättli, Votum an der NR-Session vom 5.5.2020

Doch der kommende Einsatz der Smartphone-App wirft ethische und rechtliche Fragen auf. Über die Frage, ob das Eidgenössische Epidemiengesetz (EpG) eine ausreichende Grundlage ist, sind sich schweizer Rechtsexperten uneinig. «Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte fordern in einer Motion eine gesetzliche Grundlage für die bald erscheinende Schweizer Contact-Tracing-App. Der Bundesrat hält die bereits vorhandenen Gesetze für ausreichend.», schreibt die Netzwoche. Und wie schaut es mit der Freiwilligkeit aus? Wie freiwillig ist freiwillig?

Bluetooth als Kontaktmelder

Um festzustellen, welche anderen Personen in der Nähe stehen, nutzt die geplante App Bluetooth Low Energy-Technologie. Die Reichweite beträgt je nach Umgebung ca. 50 Meter, im freien Feld auch 100 Meter. Bluetooth muss permanent aktiviert sein, damit eine Registrierung der angetroffenen Bluetooth-Träger überhaupt funktioniert.

«Wer länger als 15 Minuten in einem Abstand von unter 2 Metern mit einer positiv getesteten Person Kontakt hatte, erhält eine Benachrichtigung» (Auszug aus dem Contact Tracing-Konzept des Bundes). Aufgrund der Bluetooth-Signalstärke wird also die Distanz abgeleitet. Trägt man sein Smartphone in der Gesässtasche und spricht mit jemandem, dämpft der eigene Körper die Funkübertragung so stark, dass daraus eine 6 bis 40 Mal höhere Distanz berechnet wird, als wenn es in der Brusttasche getragen würde. Zudem eignen sich Nahfunkwellen grundsätzlich nicht für genaue Messungen.

Die App suggeriert in diesem Fall (falsche) Sicherheit und ermutigt den Benutzer, Hygienemassnahme weniger ernst zu nehmen.

Da Nahfunkwellen nicht ideal kugelförmig abgestrahlt werden sondern die Abstrahlung einer Nierencharakteristik unterliegt, unterliegt das Verfahren prinzipiell hoher Ungenauigkeit.Zitat von Wikipedia

Freiwillig… oder?

Laut Bund müssen 60% der Bevölkerung die App benutzen, damit Massnahmen des Conact Tracing genutzt werden können. Auch wenn die App-Nutzung freiwillig ist, können Nachteile für Personen entstehen, die die App nicht nutzen möchten, so wie sie heute z.T. schon betreffend Bar- und Kartenzahlung existieren. So könnte ein Arbeitgeber seinen Angestellten empfehlen, die Corona-App zu installieren – hört hier die Freiwilligkeit auf? Oder z.B. die SBB; sie könnte Auflagen zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs machen. So wird aus Freiwilligkeit schnell ein Zwang. Würden gar Lockerungsmassnahmen mit der Nutzungsquote der App verbunden werden, wäre es durch den entstandenen, gesellschaftlichen Druck, gänzlich vorbei mir der versprochenen Freiwilligkeit.

Die WOZ schreibt dazu treffend: «Wir Menschen sind keine Inseln; wir sind den unterschiedlichsten inneren und äusseren Zwängen ausgesetzt. Entsprechend wird der lapidare Verweis auf die Freiwilligkeit der Nutzung der Komplexität unserer sozialen Beziehungen und Emotionen schlicht nicht gerecht.»

Forderungen von «Schutz vor Strahlung»

  • Der Verein «Schutz vor Strahlung» fordert darum, keine gesellschaftliche Benachteilugung von Personen, welche kein Smartphone besitzen oder keine Contact-Tracing-App verwenden, zuzulassen.
  • Die strikte Freiwilligkeit bezüglich Nutzung der Contact-Tracing-App ist demnach klar festzuhalten. Unternehmen sollten in ihren Ethik-Richtlinien aufnehmen, dass durch die Nicht-Verwendung der Contact-Tracing-App keine Nachteile für Angestellte entstehen.
  • Weiter ist grundsätzlich eine zusätzliche Elektrosmog-Belastung durch ständig aktivierte Bluetooth-Sender zu verhindern. Die Funkbelastung spitzt sich im öffentlichen Verkehr oder in Grossraumbüros weiter zu.
  • Ausserdem ist die Wirksamkeit der ganzen Massnahme umstritten, da eine Distanzmessung über Bluetooth zu wenig zuverlässig ist und mit dem Tragverhalten des Smartphone-Trägers stark variiert.

Bluetooth-Sender der stärksten Leistungsklasse 1 können zu Strahlungsbelastungen ähnlich wie bei Smartphones / Mobiltelefonen im Sendezustand führen, sofern sie in unmittelbarer Nähe zum Körper betrieben werden.Bundesamt für Gesundheit

Geplante «Contact Tracing App» wirft ethische und rechtliche Fragen auf.

Bluetooth-Klassen

Die Reichweite von Bluetooth hängt von der verwendeten Klasse ab. Die App soll Buetooth low energy verwenden. Somit kann man davon ausgehen, dass die Klassen 2 oder 3 gemeint sind. Jedoch kann die App dies jederzeit ändern. Für die Leistungsklasse 1 schreibt das BAG, dass diese zu Strahlenbelastungen führt, die vergleichbar sind mit Smartphones im Sendezustand.

Klasse Max. Leistung in mW Reichweite allg.[2] Reichweite im Freiensup[2]
Klasse 1 100 ca. 100 m ca. 100 m
Klasse 2 2,5 ca. 10 m ca. 50 m
Klasse 3 1 ca. 1 m ca. 10 m

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bluetooth)

Bluetooth zur Kontrolle des Mobilitätsverhaltens

Schon heute erfasst Swisstraffic an Zürich Informationen zum Mobilitätsverhalten. Das Verfahren nennt sich BlueScan und nutzt die von Fahrzeugen und Smadtphones ausgesandten Signale. Die Reichweite beträgt bis zu 500 Meter. (Quelle: https://www.swisstraffic.ch/content/smart-mobility/bluescan/)

Updates von Android und iOS erwartet

Damit Bluetooth low energy permanent auch im Hintergrund, d.h. ohne aktives Öffnen der Contact Tracing App funktioniert, müssen Google und Apple voraussichtlich ihre Betriebssysteme aktualisieren. Bislang verhindern dies die Betriebssysteme aus zwei Gründen:

  • Schonen des Akkus
  • Sicherheit: die unsichere Bluetooth-Schnittstelle soll nicht länger als nötig geöffnet sein

COVID-19 fegt wohl beide Argumente hinweg.

4 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Ich muss ehrlich sagen, ich finde es genial und mega mutig, dass Herr Marcel Salathé so entschieden und transparent aus dem wortbrüchigen PePP-PT Programm ausgestiegen ist und das eigene DP-3T-Programm entwickelt hat. Alle Achtung! Super auch von Bundesrat und Parlament, das so zu akzeptieren.
    Solche Männer und Frauen brauchen wir, die den Mut haben, gegen menschenschädliche Programme zu stehen, auch wenn diese mit internationalen “Anerkennungen” und Boni locken. Herr Marcel Salathé ist für mich ein richtiger Held. Gäbe es nur mehr davon. – “Mut macht Menschlichkeit möglich”.
    __________________________
    Nur, vermutlich weiss er, wie so viele andere auch (noch) gar nicht, wie schädlich sich auch dauernde Bluetooth-Bestrahlung auf menschliche Zellen, Körperfunktionen und den gesamten menschlichen Organismus auswirken kann.
    Denn leider wird die Überbringung solcher Informationen von diversen offiziellen Stellen immer noch proaktiv unterdrückt.

    Die Entrechtungen, die heute hilflose Indios im Amazonaswald durchmachen, denen mit Gewalt, Betrug und Hinterlist Land und Boden entwendet wird, sind zu vergleichen, mit den Entrechtungen und Existenzberaubungen, die Menschen weltweit durch die rücksichtslose Usurpation des Luftraumes durch Zwangsverstrahlungen erdulden müssen. Wenn sie noch können. – Die Schweiz ist davon (noch) nicht verschont.

    Die wahren Ursachen von schwersten Krankheiten, Leiden und Tod unschuldiger Menschen werden kollektiv umgedeutet, minimiert, ignoriert oder verneint. Wer Rüdiger Nehbergs Bücher vom Amazonas kennt, kann unschwer Parallelen entdecken, zu den Machenschaften der hiesigen Strahlenindustrie. – Es wäre schön, wenn auch hierzu noch vielen Verantwortungspersonen die Augen aufgehen würden, und sie das Rückgrat bekommen könnten, dagegen zu stehen, mit demselben Mut, den Herr Marcel Salathé erwiesen hat.
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    Eine kleine technische Idee. Ob sie realistisch ist oder nicht, das kann ich nicht beurteilen. Aber warum keine dezentrale App erfinden mit Infrarot anstatt mit Bluetooth? Eventuell auch ohne Handy? Das wäre auf jeden Fall weniger gesundheitsschädlich, könnte vielleicht preisgünstig seinen Zweck ganz ordentlich erfüllen, und würde den Menschenschutz vor Ansteckung nicht gleichzeitig durch grossflächige Verstrahlungsschäden wieder zunichte machen. – Nur so. . . vielleicht. . .?

    1. Zur Infrator-Idee: stimmt, nur müsste man bei Infrarot Sichtkontakt zwischen Sendern und Empfängern haben, damit die Verbindungen zustande kommen.

      1. Hm, . . . heutzutage könnte man die Empfängergermodule an der Maske anbringen. . . dann hätte jeder zu jedem guten Sichtkontakt . . .
        . . . und bei 1 1/2 Meter Abstand gäbe es für das extern installierte Kontrollmodul, vielleicht das ‘tolle’ 5G?, auch keine Sichtbarrieren mehr. . . . auwei, keine gute Idee! Oder gleich an der Stirn befestigen? Wäre nur ein wenig weiter oben. Oder am Handrücken? Noch schlechtere Ideen. –

        Irgendwie habe ich den Eindruck, dass ich nicht die erste Person bin, die mit solchen Möglichkeiten ‘spielt’. – Könnte es sein, dass diese sogar schon lange in offiziellen Pipelines warten. . . ? Vorerst werden ja jetzt erstmals nur die Masken zertifiziert. Das ist ja noch ganz harmlos. Von Empfängermodulen dran spricht heute niemand.
        Aber schon nicht schlecht, wenn möglichst viele Menschen jetzt schon aufmerken, dazulernen, und vielleicht bereits jetzt schon beginnen, vorzubeugen. Denn ist man nicht unvorbereitet.
        Ich jedenfalls, möchte dann doch lieber kein solches angebrachtes Funkmodul, weder auf der Maske, noch auf der Stirn.

  2. Es Kommt weder Bluetooth der Klasse 1, 2 oder 3 zur Anwendung, sondern der neuere Standard Bluetooth Low Energy mit 10 mW Sendeleistung und schnellerem Verbindungsaufbau als bei Bluetooth Klasse 1, 2 oder 3. (dadurch wird ein geringerer Energieverbrauch erreicht) Unterschiedliche Sendeleistungen würde eine Distanzmessung nicht einmal annäherungsweise erlauben (ist auch so noch sehr ungenau). Die App wird alle paar Minuten während 6 ms ihre codierte temporäre ID versenden. Diese Technologie wird nur von neueren Smartphones unterstützt werden, bei Android ab Vers. 6, und bei iPhones ab iOS 12. Zudem muss bei den Android-Geräten Google Play updatet und iPhones auf iOS 13.5 upgradet werden, dass die Bluetooth Low Energy Schnittstelle aus einer Hintergrund-App heraus geöffnet bleiben kann.