24.3314 Interpellation  |  Frühjahrssession 2024  |  Eingereicht

Eine halbe Million Glasfaseranschlüsse sind aufgeschaltet, aber keiner ist in Betrieb. Alles für die Katz?

Um was geht es?
Glasfaseranschlüsse bis ins Haus sind der Standard für moderne Telekommunikationsnetze. Beim Ausbau des Glasfasernetzes (FTTH) belegt die Schweiz im internationalen Vergleich aber nur einen Platz im hinteren Mittelfeld. Ein Grund dafür sind die vom Bundesgericht bestätigten vorsorglichen Massnahmen der Weko gegen den Glasfaserausbau der Swisscom. Die Swisscom muss den bereits getätigten Glasfasernetzausbau so umgestalten, dass Drittanbieter einen direkten physischen Zugang auf die Leitungen der Kunden haben. Damit wird aber auch eine vorläufige Aufschaltung von rund 500'000 betriebsbereiten Glasfaseranschlüssen verhindert. Der Umbau der gesperrten Anschlüsse wird Jahre in Anspruch nehmen. Davon betroffen sind Privathaushalte, aber auch Schulen und Geschäfte (KMU). In seiner Stellungnahme vom 14.02.2024 auf die Interpellation 23.4380 von Ständerat Salzmann betont der Bundesrat, dass ihm der Ausbau der modernen Telekommunikationsnetze ein grosses Anliegen ist und er die entstandenen Verzögerungen bedauert. Er verweist auf das Kartellgesetz (KG) Artikel 8, der ihm die Kompetenz gibt, von der Weko untersagte Verhaltensweisen ausnahmsweise zuzulassen, was er aber bis heute noch nie getan hat. Die Hürden dafür scheinen sehr hoch zu sein. Der Bundesrat könnte auf Gesuch hin tätig werden, um wenigstens diesen Schaden beim Ausbau der modernen Telekomindustrie zu beheben. Er hat mit Art. 92 der Bundesverfassung einen Versorgungsauftrag für Fernmeldedienste, was Grund für ein entsprechendes Handeln wäre. Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: - Weshalb hat der Bundesrat bis heute nicht mit konkreten Massnahmen auf diese unerfreuliche Situation reagiert? - Wie kann der Bundesrat darauf hinwirken, dass die betriebsbereiten Glasfaseranschlüsse provisorisch in Betrieb gehen können? - Qualifiziert der Bundesrat eine rasche und möglichst flächendeckende Glasfasererschliessung als öffentliches Interesse, wie es Art. 8 KG für eine ausnahmsweise Zulassung voraussetzt? - Was für Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Bundesrat auf Antrag hin eine Inbetriebnahme von gesperrten Glasfaseranschlüssen höher gewichtet als die kartellrechtliche Intervention, die deren Aufschaltung verbietet? - Bis wann werden die Anschlüsse für die Abonnenten verfügbar sein?
Eingereicht von:
Jauslin Matthias Samuel
FDP-Liberale Fraktion

FDP.Die Liberalen
Eingereicht am:
15. März 2024
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Eingereicht

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