21.7042Fragestunde  |  Frühjahrssession 2021  |  Erledigt

Forschung zu 5G-Mobilfunk

Um was geht es?
Der Bund sieht sich konfrontiert mit Fragen nach biologischen und medizinischen Studien zur Wirkung von nichtionisierter Strahlung aus 5G-Mobilfunanlagen und 5G-Handys.
Unsere Meinung:
Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.

Die Bundes-Expertengruppe selbst räumte im Januar 2021 Gesundheitseffekte durch Antennen bereits ein. Gesundheitliche Probleme entstehen weit unterhalb der Grenzwerte, wie Fachleute und Umweltmediziner seit langem kritisieren. Es ist höchste Zeit, das der Bund diese zahlreichen Studien und warnenden Stimmen zur Kenntnis und ernst nimmt.

Eingereicht von:
Egger Kurt
Grüne Fraktion
Grüne Partei der Schweiz
Eingereicht am:
1. März 2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Antwort des Bundesrates vom 8. März 2021: Die Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) verfolgt die nationale und internationale Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung und informiert die beteiligten Bundesämter. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat im März 2020 mit der Universität Zürich ein Forschungsprojekt “Auswirkungen von 5G-Strahlung auf den Menschen” gestartet. In diesem Projekt werden 5G-modulierte Signale verwendet. Der Fokus des Forschungsprojektes liegt auf Effekten, die nicht (oder nicht direkt) mit einer thermischen Wirkung verbunden sind. Vor kurzem wurde zudem eine Übersichtsarbeit über die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Insekten und andere Arthropoden mit der Universität Neuchâtel gestartet. Im September 2020 hat das Parlament die Motion Graf-Litscher (19.4073) angenommen, die zusätzliche Forschung zum Thema Mobilfunk und Gesundheit fordert. Das BAFU und das Bundesamt für Gesundheit arbeiten derzeit an der Umsetzung dieser Motion. Die Projekte mit den Universitäten Zürich und Neuchâtel laufen über die Ressortforschung der Bundesverwaltung. Auch die Umsetzung der Motion Graf-Litscher soll über die Ressortforschung erfolgen. Die Federführung innerhalb der Bundesverwaltung liegt beim BAFU.

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