Bagatellfälle. Der Bund desavouiert
- Um was geht es?
- Neue Episode im chaotischen 5G-Ausbau in der Schweiz: Ein Rechtsgutachten der Universität Freiburg, das im Auftrag der Konferenz der kantonalen Baudirektorinnen und -direktoren (BPUK) erstellt wurde, ruft dazu auf, das Recht der Bevölkerung, für ihre Rechte einzustehen, nicht einzuschränken, und spricht sich gegen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für kleinere Anpassungen wie Bagatellfälle aus.
- Unsere Meinung:
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Danke für die Einreichung dieses Geschäftes.
Die Umrüstung auf eine adaptive Antenne ist keine Bagatelle, sondern bedarf eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Dies gilt auch für den Korrekturfaktor bei adaptiven Antennen. Im Bagatellverfahren umgerüstete 5G-Antennen sind ein «Buäbätrickli» und widerrechtlich, wie das unabhängiges Gutachten im Auftrag der Bau- Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zeigt! Siehe unsere Medienmitteilung vom 6. September 2021
- Eingereicht von:
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Pasquier-Eichenberger Isabelle
Grüne Fraktion
Grüne Partei der Schweiz - Eingereicht am:
- 24. November 2021
- Eingereicht im:
- Nationalrat
- Stand der Beratungen:
- Erledigt
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17.12.2021Nationalrat
Diskussion verschoben
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29.09.2023Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt