Bericht «Mobilfunk und Strahlung» Die fünf Optionen der Arbeitsgruppe unter der Lupe

in 5G, Elektrosensibilität, Mobilfunk, Politik, Schweiz

Der Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» offeriert fünf Optionen, wie die Einführung von 5G und die damit verbundenen Auswirkungen aussehen könnten. Wir haben diese unter die Lupe genommen und geprüft, welche der Optionen das aktuelle Schutzniveau wahren – einzig die Option 2 bedeutet für Mensch und Umwelt keine Mehrbelastung.

Die Behörden werden sich vermutlich auf die Optionen des UVEK-Berichtes stützen, um weitere Schritte für den geplanten Ausbau vorzubereiten, darunter auch die auf Ende Jahr erwartete Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Mit den vorliegenden Optionen – ausgenommen Option 2 – wird eine Mehrbelastung an Mobilfunkstrahlung für Mensch und Umwelt in Kauf genommen. Es scheint, dass die Betreiber kein Interesse haben, die aktuellen Grenzwerte zu akzeptieren. Dies ist unverständlich, zumal der Ständerat zwei Mal eine Grenzwerterhöhung abgelehnt hat.

Umfragen zeigen, dass die Bevölkerung sich keiner zusätzlicher Mobilfunkbelastung aussetzen möchte. Trotzdem werden Optionen von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) und von den Mobilfunkbetreibern in Form des Schweizerischen Verband der Telekommunikation (asut) eingereicht, die dem Volkswillen und den Abstimmungsresultaten des Ständerates widersprechen.

Wir appellieren an die Behörden, die Ständeratsentscheide sowie den Vorsorgeartikel im Schweizer Umweltschutzgesetz (1) zu beachten und im Sinne des Volkswillen und nicht der Mobilfunkbetreiber zu handeln. Option 2 ist die einzige Option, die dem Volkswillen entspricht.

Option 1: «Status quo Anforderungen NISV»
Falscher Status quo, falsche Ausgangslage.

In der Beschreibung steht: «Die NISV wird nicht angepasst, die bestehenden Grenzwerte (IGW und AGW) gelten unverändert weiter. Allenfalls wird die Messmethode überprüft und nach Bedarf angepasst. »

Die NISV wird hier mit Korrekturfaktor von 6 dB interpretiert, welche die adaptiven Antennen begünstigen. Das wird in dieser Option als Status quo bezeichnet. Wie kann etwas als Status quo gesehen werden, was noch nirgends festgelegt wurde? Die Option beruht auf einem neuen massgebenden Betriebszustand für die adaptiven Antennen, welche eine Mittelung vorsieht, auf deren konkrete Nennung in dieser Option verzichtet wird. Es wird als angepasste Berechnungs- und Messmethode getarnt und beinhaltet zusätzlich eine Limitierung der temporären Überschreitung um den Korrekturfaktor von 6 dB (entspricht 4 facher Leistung).

Von der Anpassung der NISV bez. massgebender Betriebszustand für adaptive Antenne lässt sich weder eine Mittelung, noch einen Korrekturfaktor ableiten. Diese NISV-Anpassung kann auch wie in Option 2 interpretiert werden.

Option 2: «Keine Änderung Anlagegrenzwert»
Schutzniveau wird beibehalten

Option 2 ist die einzige Option, die Mensch und Umwelt nicht noch mehr belastet mit der schädlichen Mobilfunkstrahlung. Man kann bei der Zusammensetzung der Stakeholder nur erahnen, was für einen Effort es brauchte, um diese Option 2 einzubringen. Vielen herzlichen Dank dazu an die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU)!

Es gibt heute schon geschätzte 10% der Bevölkerung, die unter Mobilfunkstrahlung leidet (2). Das muss Grund genug sein, um keine Erhöhung der Belastung zuzulassen. Eigentlich müsste sogar eine Reduzierung als völlig normale Zielsetzung verstanden werden.

Gerade zu lachhaft ist dann auch die durchs Bakom vorgenommene Bewertung der Optionen, in denen einzig die wirtschaftlichen Interessen angeschaut werden wie Kosten und Zeit. Die Zeit ist dann noch eine Lachnummer für sich. Mit über 30 Jahren für die Umsetzung wird bei Option 2 gedroht, was nur der Diskreditierung der Option 2 dienen soll, da diese Zeitangabe mit Sicherheit viel zu hoch ist.

Neu sollen die bestehenden Anlagegrenzwerte (AGW) auch für Kleinanlagen (<6 W ERP) gelten, weil diese eine immer grössere Verbreitung finden und zunehmend auch OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung) betreffen.

Der Spielplatz unten ist ein gutes Beispiel, wie heute schon Kleinzellen an OMEN eingesetzt werden, die heute keinem AGW unterstellt sind.

Option 3: «Erhöhung Anlagegrenzwert auf einheitliche 6 V/m und Mittelwert-Beurteilung»
Arglistiger Vorschlag von asut um 5G-Antennen als Kleinzellen zu tarnen

Kaum beachtet wird da auch eine Erhöhung der Sendeleistung von Kleinzellen von heute 6 Watt ERP auf 100 Watt ERP gefordert.

Zitat:« Mikrozellen bis 100 W ERP können ohne Nachweis der Einhaltung des AGW betrieben werden»

Ebenfalls dreist ist die Forderung nach einer 24 Stundenmittelung, damit die Sendeleistung tagsüber massiv erhöht werden kann.

Zitat:« Bei konventionellen Antennen gilt der Tagesmittelwert der Strahlung als Bewertungsgrundlage»

Diese Option entspricht einem Freipass zum grenzenlosen Ausbau von Mobilfunksendern.

Hintergrund

Um in Zukunft die grossen Datenmengen mit Mobilfunk umzusetzen, wie es zum Beispiel für selbstfahrende Autos gefordert wird, werden neue Frequenzen notwendig sein im sogenannten Millimeter Bereich ( um 28 GHz für Mobilfunk). Die hohen Frequenzen sind aber in der Reichweite limitiert, weshalb es Vorstellungen gibt, auf jeder Strassenlaterne einen Sender zu installieren. Es ist anzunehmen, dass im urbanen Raum tausende Kleinzellen zum Einsatz kommen werden.

Heutige Regelung für Kleinzellen

Für Kleinzellen gilt eine maximale Leistung von 6 Watt ERP. Da die Leistung weniger hoch ist als bei Mobilfunkanlagen und die Sender klein und gut versteckbar sind, braucht es keine Ausschreibung und es gibt keinen Anlagegrenzwert. Das heisst keinen Belastungsgrenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) wie zum Beispiel Kinderspielplätze, Arbeitsplätze, Wohnräume, etc.

Das ist heute schon ein Problem, da bereits Kleinzellen im Kinderspielplätzen installiert sind, siehe Foto unten. Ebenfalls fallen die Bodenantennen unter Kleinzellen. Unten ein Bild einer Bodenantenne in unmittelbarer Nähe der Aussensitzplätze eines Restaurants. Eine Mutter wird kaum erkennen, dass sie ihren Kinderwagen von diesem Dolendeckel fernhalten sollte. Die Sendeleistung auf Höhe des Kinderwagen ist heute über den Anlagegrenzwert. Die Messberichte des AWEL Kanton Zürich geben in ihrem Dokument Messbericht 2018 dazu auf Seite 18 Auskunft, die Messungen sind auf 6 Minuten gemittelt, entsprechen nicht der kurzzeitigen Absolutbelastung.

Zukunftsszenario bei Einsetzen von Option 3

Die vom Schweizerischen Verband der Telekommunikation asut definierte Option 3  wäre ein freipass für den Ausbau mit Kleinzellen. Keine Ausschreibungen, kein Rekurs, kein Anlagegrenzwert und es kann gebaut werden, wo die Betreiber wollen. Als Hausbesitzer oder als Gemeinderat haben sie keine Möglichkeit, eine Kleinzelle zu verhindern. Dafür wurde letztes Jahr im neu revidierten Fernmeldegesetz vorgesorgt. Details zum Fernmeldegesetz hat der Dachverband Elektrosmog Schweiz in seinem Beitrag Zwangsinstallation von Mobilfunkanlagen festgehalten. Heute schon wurde ein Grossteil der neuen 5G-Antennen mit 100 Watt ERP ausgeschrieben, was zeigt, dass den Betreibern auch bei Grossantennen 100 Watt ERP für 5G reicht, dazu noch der Mess-Mittelwert auf 6 Minuten.

Option 4: «Erhöhung Anlagegrenzwert auf 11,5 V/m pro Betreiber»
AGW von 6 auf 20 V/M erhöhen = 10 fach höhere Mobilfunkleistung/belastung

Der AGW (Anlagegrenzwert) wird auf 11,5 V/m angehoben und gilt neu nur für die Antennen eines einzelnen Betreibers und nicht wie bisher für die gesamte Anlage.

Das bedeutet, der AGW wird erhöht von heute 6 V/m auf 20 V/m wenn dann alle 3 Betreiber am selben Masten hängen. 20 V/m bedeutet eine 16 facher Erhöhung der Belastung durch Mobilfunk am OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung) wie zum Beispiel Kinderspielplätze, Arbeitsplätze, Wohnräume, etc.

Option 5: «Erhöhung Anlagegrenzwert auf einheitliche 20 V/m»
AGW von 6 auf 20 V/M erhöhen = 10 fach höhere Mobilfunkleistung/belastung

Der AGW wird auf 20 V/m angehoben und der Einspracheperimeter wird mit dem Ziel erweitert, dass bei nachträglichen Änderungen an Anlagen keine erneuten Baubewilligungen notwendig sind, weil der Kreis der Einspracheberechtigten nicht vergrössert wird.

Das bedeutet ein einfacher Ausbau der bestehenden Infrastruktur ohne Einsprachemöglichkeit.

Die vom asut definierte Option 3 wäre ein Freipass für den Ausbau mit Kleinzellen. Mit Option 3 gäbe es keine Ausschreibungen, kein Rekurs, keine Einsprache, kein Anlagegrenzwert für Antennen bis 100 W ERP und es könnte gebaut werden, wo die Betreiber wollen. Als Hausbesitzer oder als Gemeinderat hätten sie keine Möglichkeit, eine Kleinzelle zu verhindern.

Kleinzelle beim Spielplatz Bäckeranlage in Zürich

 

 

Bodenantenne am Escherwyssplatz in Zürich

 

(1) Schweizer Umweltschutzgesetz

Artikel 1.2: Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.
Artikel 11.3: Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.
Artikel 13.2: Er (Immissionsgrenzwert) berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.

(2) Laut einer vom BUWAL in Auftrag gegebenen, repräsentativen Umfrage im Jahre 2004, schreiben 5% der Bevölkerung eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen dem Phänomen Elektrosmog zu. Gemäss der Studie M. Röösli et al., Sense and sensibility in the context of radiofrequency electomagnetic field exposure, C. R. Physique (2010), doi: 10.1016/j.crhy.2010.10.007» von 2011 sind 8.6% der Schweizer und Schweizerinnen elektrosensibel

3 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Leserbrief zum Artikel: „Mit 5G gegen das Klima“, WOZ Nr. 49/2019, 05. Dezember 2019
    Problematischer Artikel von Susan Boos
    In diesem von Susan Boos kommentierten Bericht, von über 21 ExpertInnen im Auftrag des UVEK erstellten Berichtes der Arbeitsgruppe „Mobilfunk und Strahlung“, hat die Autorin es leider verpasst, die Warnung der Aerzte für Umwelt (aefu) bezüglich der gesundheitsschädlichen Wirkung des Mobilfunks auf die Bevölkerung zu thematisieren.
    Sie hat es auch unterlassen, die Zusammensetzung der von Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe und die vorgelegten Optionen kritisch zu hinterfragen.
    Die Arbeitsgruppe setzte sich wie folgt zusammen:
    7 Interessenvertreter der Mobilfunkindustrie, (eingerechnet des Mikrowellen -Gesundheitsrisiko-Verharmlosers Prof. Dr. Röösli, TPH (s. WOZ Interview Nr. 32/2019 vom 08.08.2019), 9 Vertreter der Bundesbehörden, 3 Vertreter AfU (Amt für Umwelt) Kantonsvertreter, 1 Aerztevertreter FMH, 1 Aertzevertreter aefu.
    Zunächst ist es ein Stakeholder Bericht, s. Zitat Seite 11: „In der Arbeitsgruppe vertretene Stakeholder haben verschiedene Optionen ausgearbeitet, wie aus ihrer jeweiligen Sicht das Schweizer Mobilfunknetz weiterentwickelt werden könnte“.
    Die Dominanz der Stakeholder (mit 51% ist der Bund Mehrheitsaktionär der Swisscom, die Behördenvertreter müssen wir also zu diesen rechnen) zeigt sich, in den von ihnen postulierten folgenden Optionen (3 von 5):
    Option 03, ASUT (Schweizerischer Verband der Telekommunikation): 6 V/m pro Frequenzband und Betreiber, Option 04, COMCOM: 11.5 V/m pro Anbieter und Sendemast, Option 05, Netzbetreiber: einheitlich 20 V/m.
    Gemeinsam ist diesen „Optionen“, dass sie die Vervierfachung der Feldstärke Grenzwerte (und damit die 16-fache Leistungsflussbelastung) verlangen und dies trotzt der 2-maligen Abfuhr mit diesem Anliegen im Parlament (Motion Noser, s. WOZ 49/2016).
    Ausformuliert bedeutet dies: Kapitallogik und Technikwahn entwerfen die Zukunft der Schweizerischen Technokratie!
    2 Optionen verlangen die Beibehaltung der bestehenden NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) Grenzwerte: Option 01, BAFU: verlangt allenfalls die Anpassung der Messmethoden. Option 02, aefu: das Vorsorgeprinzip wird verteidigt, das bestehende Schutzniveau für Antennenanwohner nicht verschlechtert, die AGW (Anlagen Grenzwerte) werden neu auch auf Kleinanlagen angewendet werden, die Trennung von Aussen- (Mobil) und Innenversorgung (Glasfasernetz) wird im einer FMG (Fernmeldegesetz) Revision verankert.
    Dafür verdient die aefu Vertretung unser aller Anerkennung und Dank.
    Von den Divergenzen im Bericht der Arbeitsgruppe in Bezug auf die ausgearbeiteten Optionen zwischen dem Vorsorgeprinzip und den Stakeholderinteressen, lesen wir im Artikel von Susan Boos nichts!!!
    Der Schluss des Artikels stellt dann noch einige wichtige Fragen: brauchen wir 3 parallele Mobilfunknetze? Wie setzen wir die Digitalisierung nachhaltig und nicht nur marktwirtschaftlich um? Und wollen wir es wirklich Swisscom & Co. überlassen, welche Zukunft sie für uns einrichten?
    Unsere Meinung ist klar: „Für einen gesundheitsverträglichen und energiesparenden Mobilfunk“, dies ist die Forderung der aktuellen Eidgenössischen Volksinitiative, die Unterschriftensammlung läuft derzeit. Bitte mitunterschreiben, liebe LeserInnen und Leser!
    Siehe http://www.mobilfunk-initiative.ch
    Wollen Sie mehr wissen? Dann lesen Sie unter http://www.gigaherz.ch die Analyse zum Bericht der Arbeitsgruppe von Hans-Ulrich Jakob.
    Th. Fluri, Dipl. Ing. ETH, 4552 Derendingen

  2. True Reza, it is all a big joke! Mobilephone technologie is MILITARY technology. Even this forum “schutz-vor-strahlung” does not metion it nor accepts any discussion about it. 5G is a huge scam and a weapon system, once installed nobody can escape anymore. These criminal organisations (swisscom, salt, sunrise) are building antennas in the night by using workers from Poland. They build up the grid, create facts and dumb politicans and corrupt/controlled anti-5G organisations do absolutely NOTHING to really stop this madness.

  3. The Arbeitsgruppe is a complete joke. The Health Subsection is led by Martin Röösli with no credentials in biology or medicine and plenty of history of conflict of interest and misrepresentation of credible science. The Arbeitsgruppe also includes Gregor Dürrenberger from the morally corrupt FSM (because FSM, using ETH’s clout, is on record for lying to public about health impacts, against highly credible science which they just outright ignore or manipulate, just like the morally corrupt ICNIRP which does the same). Guess who funds FSM: Swisscom, Sunrise, Salt, etc, and their donors including the very government regulators like BAFU and BAG which are on record for lying to people.

    Our government which is supposed to protect us, is pulling a ridiculous bad joke on Swiss people by that Health Subsection in the Arbeitsgruppe led by Roosli and containing industry tools, and BERENIS led by Roosli, and all the lies people are told. The cost: OUR HEALTH. The beneficiary: SWISSCOM (owned 51% by the federal government), etc., and the government which sold 380m CHF of untested, unsafe 5G which causes huge RF pollution that’s been shown by numerous credible studies to cause DNA damage, cancer, and a host of other biological issues.

    Those who put the Swiss Constitution together in 1848 would be rolling in their grave if they read this story which is not a fiction. It’s exactly what’s happening.