Nein zum Stromgesetz am 9. Juni 2024 Geplantes Stromgesetz: Starke Zunahme der Strahlung

in Photovoltaik, Politik, Smarte Geräte, Umwelt und Natur

Das neu ausgearbeitete Stromgesetz sieht die Pflicht zum Einbau eines (oft strahlenden) Smartmeters bei allen Stromkunden vor. Zahlreiche neue Kraftwerke und Hochspannungsleitungen können zu grossflächiger Beeinträchtigung der Natur durch elektromagnetische Strahlung führen – mit unabsehbaren Folgen für die Gesundheit aller Lebewesen. Anstelle Mensch und Natur mit noch mehr Strahlung zu belasten, stehen uns bereits heute bessere, strahlungsfreie Alternativen zur Verfügung. Darum sagt der Verein Schutz vor Strahlung ganz klar NEIN zum geplanten Stromgesetz und fordert das Parlament auf, es zu überarbeiten. Gesundheit und Umweltschutz schliessen auch den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung ein!

Bisherige Regelung

Das bestehende Strom-Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat selbst über die Einführung von Smartmetern entscheiden kann (Art. 17a StromVG). Er legte mit der aktuell geltenden Verordnung fest, dass bis im Jahr 2027 lediglich 80 % aller Stromzähler ersetzt sein müssen (Art. 31e StromVV), und dass wir das Recht haben, ein Smartmeter abzulehnen (Art. 8 StromVV). Mit der Bezeichnung «intelligente Messsysteme» sind Smartmeter gemeint, also Stromzähler, die den aktuellen Zählerstand automatisch an eine Zentrale übermitteln. So kann der Stromlieferant zum Beispiel alle 15 Minuten oder einmal im Tag überprüfen, wie viel Strom jeder Haushalt bisher verbraucht hat.

In letzter Zeit schreitet der Einbau von Smartmetern in der ganzen Schweiz voran. In vielen Fällen wird ein Smartmeter mit PLC-Datenübertragung installiert. Häufig kommen dabei auch Smartmeter mit Funk-Übertragung – mittels eigenem Funknetzwerk oder via Mobilfunknetz – zum Einsatz. Beide Typen verursachen in mehr oder weniger grossem Abstand regelmässig Strahlung, Tag und Nacht. In der Stadt Zürich, in Lyss BE und in mehreren kleineren Gemeinden wurden Smartmeter an (strahlungsfreie) Glasfasernetze angeschlossen.

Ablehnung der Smartmeter aktuell möglich

Weit über tausend Menschen lehnten in der Vergangenheit den Einbau eines strahlenden Smartmeters ab. Die meisten konnten sich mit ihren Stromlieferanten einigen und den bisherigen Stromzähler behalten. Viele dürfen den Stromzähler selber ablesen und manche bezahlen eine jährliche Ablesegebühr. In einigen Fällen erhielten Kunden (mehrheitlich im Kanton Zürich) einen Filter zum Schutz vor Strahlung. Andere Kunden – besonders jene eines Zentralschweizer Energielieferanten – sind an die eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gelangt, weil die Ablehnung des Smartmeters nicht akzeptiert wurde. Bisher liegt uns noch kein rechtskräftiger Entscheid der ElCom vor.

Ein Stromlieferant, der die Smartmeter-Ablehnung akzeptiert, ist die BKW. Die Stromkunden mit bestehendem Stromzähler ohne Kommunikationsmodul müssen einmal jährlich eine moderate Ablesegebühr bezahlen.

Smartmeter im neuen Gesetz

Mit dem geplanten Gesetz soll der Bundesrat gemäss Art. 17abis Abs. 2 StromVG (neu) neue Kompetenzen und Aufgaben erhalten: «[…]Er [der Bundesrat] verpflichtet die Netzbetreiber dazu, ab einem bestimmten Zeitpunkt bei allen Endverbrauchern, Erzeugern und Speicherbetreibern oder bei gewissen Gruppen davon intelligente Messsysteme zu verwenden.» Unter dem Begriff «Endverbraucher» sind die «normalen» Kunden gemeint; unter dem Begriff «Erzeuger» auch jene, die eine Photovoltaik-Anlage installiert haben.

Weiter muss der Bundesrat gemäss Art. 17abis Abs. 5 und 6 StromVG (neu) festlegen, «dass bei der Einführung der intelligenten Messsysteme den Endverbrauchern eine kundenfreundliche digitale Übersicht über ihre Lastgangwerte, ein Vergleich mit Endverbrauchern mit einem ähnlichen Profil und dem Verbrauch in den Vorjahren sowie eine Identifikation möglicher Einsparpotenziale zur Verfügung stehen. Endverbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber müssen ihre Messdaten zum Zeitpunkt ihrer Erfassung über eine Schnittstelle am intelligenten Messsystem in einem international üblichen Datenformat abrufen können.»

Um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen, müssten Smartmeter in alle Haushalte eingebaut werden und fortlaufend Daten mit dem Elektrizitätswerk austauschen.

(Mehr) Strahlung durch Smartmeter

Wer bisher einen Smartmeter ablehnte, würde diesen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr ablehnen können. So würde eine Strahlenquelle installiert, die Tag und Nacht elektromagnetische Strahlung in die privaten Räume abgibt. Problematisch ist, dass im geplanten Gesetz jegliche Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor schädlicher Strahlung vollständig fehlen. Smartmeter belasten ihre Umgebung alle paar Sekunden mit Strahlung, wie Messungen zeigen.

Da in der Schweiz zurzeit erst gut ein Drittel aller Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen sind, kamen strahlungsfreie Glasfaser-Verbindungen bis jetzt nur selten zum Einsatz. So weichen die Energieversorger auf andere Lösungen aus. Die BKW beispielsweise nutzt ein Funk-Mesh-Netzwerk: Jedes Smartmeter besitzt einen Funksender und überträgt regelmässig ein Statussignal. Der aktuelle Zählerstand wird zudem vier Mal am Tag übertragen. Weil die Distanz zur Zentrale grösstenteils zu weit ist, müssen Smartmeter das Signal von anderen Smartmetern auf dem Weg zur Zentrale verstärken. Dadurch können zahlreiche Smartmeter alle paar Sekunden senden.

Strahlung durch neue Stromkraftwerke und Hochspannungsleitungen

Jedes Kraftwerk – ob Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerk – muss an ein Hochspannungsleitungsnetz angeschlossen werden. Mit dem neuen Gesetz würden kilometerlange Hochspannungsleitungen notwendig, die teilweise durch Naturschutzgebiete, Naherholungsgebiete und mitten durch Dörfer führen könnten. Der Bundesrat will auf billigere und strahlende Freileitungen setzen anstatt strahlungsarme und verlustärmere Leitungen im Boden zu fördern.

Kantone und Bundesrat würden zudem durch das geplante Gesetz verpflichtet, Standorte für Kraftwerke festzulegen, ein Ausschluss der Bevölkerung ist möglich. Daher könnten Kraftwerke auch in kantonalen oder kommunalen Schutzgebieten gebaut werden (Art. 9a StromVG neu). Der Bund und die Kantone müssten bei vielen Wind- und Solarkraftwerken andere Interessen (Gesundheitsschutz, Vogelschutz und den Schutz von Alpweiden) nicht mehr berücksichtigen. Was für Kraftwerke gilt, könnte bald auch für Hochspannungsleitungen gelten: Andere Bundesinteressen, wie beispielsweise die Strahlungsgrenzwerte, müssten unter Hochspannungsleitungen nicht mehr einhalten werden – wenn die Leitungen für die Versorgung mit Winterstrom notwendig sind. Informationen zu den gravierenden Auswirkungen der Strahlung von Hochspannungsleitungen auf Insekten finden Sie hier.

Dieses Gesetz höhlt den in der Verfassung verankerten Schutz von Gesundheit, Natur und Umwelt aus. Die Stromversorgung hätte in vielen Fällen Vorrang vor allen anderen Interessen und Gesetzen ebenso wie vor dem Schutz jedes Menschen und von Natur und Umwelt. Dies widerspricht der Bundesverfassung.

Ablehnung des Gesetzes und Forderung nach Alternativen

Sowohl die Aargauer Stromversorger als auch der Dachverband der Schweizer Verteilnetz-Betreiber lehnen das Stromgesetz ab. Die FDP Aargau beschloss ebenso die Nein-Parole wie die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz. Auch namhafte Juristen, darunter ein Rechtsprofessor, kritisieren das Stromgesetz als verfassungswidrig.

Der Verein Schutz vor Strahlung lehnt das Gesetz ab und fordert das Parlament auf, es zu überarbeiten. Im Jahr 2026 sollen bereits über 60 % aller Haushalte am Glasfasernetz angeschlossen sein. Dabei wird schon jetzt eine Extra-Leitung für den Anschluss von Smartmetern verbaut. Wir fordern, dass zukünftig nur noch diese (strahlungsfreie) Glasfaserleitung für den Anschluss von Smartmetern benutzt wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass so viele Hochspannungsleitungen wie möglich in geschirmten Druckluftkabeln unter den Boden verlegt werden, und dass sie keine Naturschutzgebiete oder Dörfer queren dürfen (ausser in tiefen Tunnels). Damit würde die Strahlung im Vergleich zu heute nur leicht zunehmen, oder – beim Einsatz von Glasfaser-Smartmetern – sogar abnehmen.

Komitees gegen das geplante Stromgesetz

Allianz gegen das Stromgesetz

Die Allianz thematisiert in ihrem Flyer an zweiter Stelle die drohende Strahlung der Smartmeter und zeigt überdies auf, welche Funktionen Smartmeter sonst noch übernehmen sollen. Damit diese Information in so viele Haushalte wie möglich gelangen, sucht die Allianz dringend Freiwillige zur Verteilung der Flyer: Hier Flyer zum Verteilen bestellen

Naturkomitee

Das Naturkomitee zeigt die drohende Verschandelung der Landschaft und der touristisch genutzten Alpenlandschaften auf. Überdies setzt es sich für Mitspracherechte in den Gemeinden ein. Das Naturkomitee stellt Banner und Aufkleber für Autos zur Verfügung sowie einen eigenen Flyer.

Fondation Franz Weber

Die Stiftung ruft dazu auf, die Natur in Ruhe zu lassen. Es sei ein Irrsinn, für den Klimaschutz die Natur zu zerstören und Wälder zu roden. Um die breite Bevölkerung zu informieren, bittet die Fondation um Mithilfe und Spenden.

.....Unsere Forderungen:

  • Kommunikation der Smartmeter nur über Glasfaserkabel
  • Verlegung von Hochspannungsleitungen nur in geschirmten Leitungen unter dem Boden
  • Ergänzung des Gesetzes mit Massnahmen zum Schutz vor Strahlung von Mensch und Umwelt

Debatte zum Energiegesetz im ParlamentMedienmitteilung: «21.047 Smartmeter: Flexible Stromtarife, mehr Strahlung, wenig Effekt»

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Ein Kommentar zu diesem Beitrag

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  1. Ich bin Zählerableser und sage Nein zum Stromgesetz.
    Smartmeter= mehr Strahlung& Kontrolle der
    Bürger / Menschheit