Kantonale Umweltschutzämter

Die kantonalen Umweltschutzämter sind für die Anwendung der NISV und die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung zuständig. Sie überprüfen die Berechnungen der Betreiberinnen zur Strahlungsintensität jeder Antenne. Die Bewilligungen für den Bau neuer oder die Änderung bestehender Antennen sind den Erläuterungen des BAFU zu entnehmen.