Worum es geht und wie wir uns dagegen wehren können Hunderttausende neuer Funkwasserzähler!
In den nächsten Jahren möchten die Wasserwerke sowie Liegenschaftsverwaltungen in Wohn- und Gewerbehäusern Hunderttausende neuer Funkwasserzähler installieren. Alte, analoge Geräte sollen durch «smarte», also digitale und mit Funkstrahlung kommunizierende ersetzt. Diese Entwicklung ist problematisch. Einerseits erheben diese Funkwasserzähler unnötig riesige Datenmengen, was nicht gesetzeskonform ist. Andererseits verursacht die Funkübertragung der Messdaten eine erhebliche Strahlenbelastung.
Was sind Funkwasserzähler?
Funkwasserzähler verwenden eine digitale Ultraschalltechnik zur Durchflussmessung des Wassers. Alle zwei Sekunden wird ein Ultraschallsignal in und gegen die Fliessrichtung durch das Messrohr gesendet. Je nachdem wie schnell das Signal wieder zurückkommt, kann der Wasserverbrauch bestimmt werden. Diese Daten werden kontinuierlich erhoben und per Funk an externe Auslesegeräte übermittelt. Funkwasserzähler benötigen keine Stromversorgung über das Stromnetz, denn sie sind mit einer Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu höchstens 15 Jahren ausgestattet. Danach müssen sie oder die Batterie ausgewechselt werden. Warmwasser und Gaszähler mit Funkübertragung funktionieren mit der gleichen Datenübertragungstechnologie.

Wie viele Daten braucht es, um den Wasserverbrauch zu messen?
Funkwasserzähler messen permanent. Je nach Gerät senden sie alle paar, d.h. alle 10, 15, 30 oder 45 Sekunden, den aktuellen Zählerstand. 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr. Immer öfter werden diese Daten im so genannten Drive-by-Verfahren ausgelesen: Der Funkwasserzähler sendet die Messdaten so weit in die Umgebung hinaus, dass sie im Vorbeifahren mit einem entsprechenden Gerät gelesen werden können. Damit dies funktioniert, braucht es ein starkes Funksignal, das armierte Kellerwände überwindet und weit genug ausstrahlt, um empfangen zu werden.
Problematisch: Diese Daten ermöglichen es, personenbezogene Verbraucherprofile von Wohnungen, Büros, Familien oder Einzelpersonen zu erstellen. So können Funkwasserzähler in Echtzeit den Versorgern übermitteln, wer gerade wie viel Wasser braucht. Hausinterne Zähler können auch vom Hauswart, dem Gebäudeeigentümer und auch vom Gerätebetreiber jederzeit über Funk abgelesen werden. Das Karlsruher Institut für Technologie warnte schon vor Jahren davor, dass – oftmals unverschlüsselte – Verbraucherdaten, die über Funk kommuniziert werden, Einfallstore für Hackerangriffe und böswilligen Datenmissbrauch darstellen. Inwiefern diese Daten anonymisiert weiterverwendet werden, steht auf einem anderen Blatt.
Warum erachtet das Bundesgericht die Funkwasserzähler als illegal?
Funkwasserzähler können Nutzerprofile in Echtzeit erzeugen. Das ist illegal. Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 (BGE 1C_273/2020 vom 5. Januar 2021) besagt, dass nur so viele Daten erhoben werden dürfen, die nötig sind, um den Wasserverbrauch zu bestimmen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde eines Einwohners der Aargauer Gemeinde Auenstein gegen die Installation eines Funkwasserzählers teilweise gut und hob das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau auf: Die permanente Messung des Wasserverbrauchs während 252 Tagen und das kabellose Aussenden dieser Daten alle 30 Sekunden seien nicht zulässig und verletzten das Datenschutzgesetz.
Begründung: Um den Wasserverbrauch einmal im Jahr abzulesen, ist es nicht nötig, ununterbrochen personenbezogene Daten zu erheben. Diese Praxis widerspreche dem «Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit», wie dies seit 1. September 2023 im revidierten Schweizer Datenschutzgesetzt festgeschrieben ist. Zudem verbrieft die Bundesverfassung (Art. 13 Abs. 2 BV) den «Anspruch jeder Person auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.» Übersetzt auf die Funkwasserzähler heisst dies: Je mehr Daten von einer Person erhoben werden, desto grösser ist die Gefahr des Missbrauchs. Die Versorger sind angehalten, nur gerade so viele Verbrauchsdaten zu erheben, zu sammeln und zu versenden wie dies für den einwandfreien Betrieb und die Rechnungstellung der Wasserversorgung nötig ist. In der Regel reicht eine Datenübertragung pro Jahr oder Monat.
Wie entsteht das Funksignal und welche Alternativen gibt es?
Das Signal eines Funkwasserzählers muss so stark sein, dass es Kellerräume von grossen Mehrfamilienhäusern überwindet. Es gibt zwei Systeme: Beim einen System sendet der Zähler die Daten per Funk nach draussen auf die Strasse, wo es mit einem Empfangsgerät erfasst wird. Beim anderen System ist im Treppenhaus ein Empfänger installiert, der die Signale aus den Wohnungen empfängt und meist via Mobilfunk an das Wasserwerk oder die Liegenschaftsverwaltung weiterschickt. Diese Funkstrahlung beider Systeme wirkt aber nicht nur in eine Richtung, sondern rundum, also auch bis ins Schlafzimmer. Je näher die Strahlungsquelle, desto höher die Belastung für Mensch und Tier. Werden alle paar Sekunden Daten gesendet, besteht eine konstante Strahlenbelastung. Tag und Nacht. Studien zeigen, wie diese Strahlung den Schlaf stört.
Darum muss die Strahlung durch Funkwasserzähler aus gesundheitlichen Gründen auf ein Minimum reduziert werden. Eine Möglichkeit, die Strahlung einzudämmen ist es, die die Geräte abzuschirmen. Dazu sind zwischen zehn und hundert Schichten Alufolie nötig, was aber nicht immer funktioniert. Am effektivsten wird die Strahlung reduziert, indem die Geräte nicht dauernd, sondern nur einmal im Jahr senden. Es gibt auch Funkwasserzähler, welche strahlungsfreundlicher sind als konventionelle Geräte wie zum Beispiel das deutsche Fabrikat Qalcasonic W1. Oder man liest die Daten strahlungsfrei über Kabel aus.
Wie kann ich mich wehren?
Aufgrund des «Bundesgerichtsentscheids Auenstein» ist klar: Funkwasserzähler, die unnötige «Datenberge» erzielen, sind illegal. Es ist folglich verboten, dauerhaft sendende Wasserzähler zu installieren. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können die Installation eines Funkwasserzählers verweigern, wenn nicht gewährleistet ist, dass nur die allernötigsten Daten ausgelesen werden. Aus Sicht der Strahlung ist die Installation von Funkwasserzählern unproblematisch, deren Daten über Kabel übertragen werden, wie zum Beispiel in der Stadt Zürich. Oder der Funkwasserzähler wird so eingestellt, dass er die Verbrauchsdaten nur einmal im Jahr übermittelt. Ist dies nicht der Fall, kann die Umrüstung eines Funkwasserzählers bei der Gemeinde respektive den Werken eingefordert werden. Sollten sich die Wasserwerke oder Hausverwaltungen weigern, rechtskonforme Zähler zu installieren, kann verlangt werden, dass der Wasserverbrauch durch die Verbraucher selbst abgelesen und z.B. mit einem Fotobeweis übermittelt wird.
Wichtig: Gemeinden und Werke müssen den Verzicht auf einen gängigen Funkwasserzähler von Rechts wegen akzeptieren. Sie müssen die Funkwasserzähler so installieren, dass sie nur die erforderlichen Daten erheben. Mehrkosten für den Ersatz eines Funkwasserzählers, für dessen Umrüstung oder den datenkonformen Betrieb mit anderen Technologien dürfen nicht auf die Verbraucher umgewälzt werden. Verbraucher, insbesondere Mieterinnen und Mieter, unter Druck zu setzen, ist offenbar verbreitete Praxis und könnte auch Sie betreffen. Kündigungsdrohungen und Kostenabwälzungen bei der Verweigerung eines Funkwasserzählers oder der Aufforderung, den Funkwasserzähler gesetzeskonform einzustellen, gelten als Nötigung.
Funkwasserzähler ablehnen
Immer mehr analoge Wasserzähler werden durch Funkwasserzähler ersetzt. Damit einher geht nicht nur das illegale Sammeln von Verbraucherdaten. Auch steigt die Strahlungsbelastung im Haus. Darum: Lehnen Sie Funkwasserzähler vorsorglich ab – ihrer Gesundheit, Ihrer Freiheit und der Umwelt zuliebe. Unter diesem Link finden Sie Hilfestellungen, wie Sie vorgehen können, wenn Sie die Installation eines Funkwasserzählers ablehnen möchten. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an hc.gn1750067107ulhar1750067107ts-ro1750067107v-ztu1750067107hcs@r1750067107etemt1750067107rams1750067107 wenden.
Quellen und Links
Wie erkenne ich ein Funkwasserzähler?
Ob ein Wasserzähler den aktuellen Zählerstand per Funk übermittelt, sieht man dem Zähler meistens nicht an. Um zu erkennen, ob der Zähler Daten per Funk überträgt, hat man zwei Möglichkeiten:
Auf dem Wasserzähler ist die Marke und der Typ angeschrieben. Schreiben Sie diese Angaben ab (z.B. NeoVac Ultrimis W) Suchen Sie das Gerät im Internet
Wenn niemand mehr den Zähler abliest, aber Sie weiterhin eine Rechnung für den Verbrauch erhalten, dann gelangen die Daten entweder via Funk oder Kabel zum Rechnungssteller.
So lehnen Sie den Smartmeter abSmartmeter – die strahlende Blackbox
Smartmeter – eine Blackbox? Immer mehr Strom-, Wasser- und Gaszähler werden durch Smartmeter ersetzt – zulasten der Gesundheit, Freiheit und Umwelt. Lehnen Sie Smartmeter vorsorglich ab!