Mustervorlagen und Anleitungen Stellungnahme zur Einsprache Mobilfunkantenne

5G-Antennenanlagen dürfen grundsätzlich nur mit einer Baubewilligung der Behörden errichtet oder geändert werden. Gegen eine Baubewilligung kann Einsprache erhoben werden. Im Kanton Zürich und Schaffhausen muss ein Rekurs eingereicht werden, wobei vorausgehend der Baurechtsentscheid angefordert werden muss. In allen anderenKantonen kann Einsprache gemacht werden. Eine Einsprache bzw. ein Rekurs kann von einspracheberechtigten Personen oder Verbänden ergriffen werden. Unsere Mustervorlagen helfen Ihnen bei der Erstellung einer kompetenten Einsprache. Mit der Analyse der Baugesuchsunterlagen können Sie die Chancen Ihrer Einsprache steigern.

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    Schritt-für-Schritt zur Einsprache

    1. Baugesuchsunterlagen besorgen
    Um die Baugesuchsunterlagen zu bekommen, gibt es verschiedene Wege:
    • Von der Website der Gemeinde herunterladen
    • Auf der Gemeinde telefonisch nachfragen
    • Persönlich bei der Gemeinde vorbeigehen und Kopien machen
    • Im eBau-System herunterladen (z.B. Kanton BE)
    Einige Gemeinden schreiben die Baugesuche mit den Unterlagen auf der Website aus. Schauen Sie also zuerst dort nach. Wenn nichts finden, fragen Sie auf der Gemeinde nach, ob Sie die Unterlagen elektronisch bekommen könnten. Viele Gemeinde geben Ihnen die Unterlagen freiwillig in elektronischer Form. Sie haben aber keinen Anspruch auf die elektronischen Unterlagen. Bitte stellen Sie uns eine elektronische Kopie der Baugesuchsunterlagen zu (hc.gn1762561864ulhar1762561864ts-ro1762561864v-ztu1762561864hcs@t1762561864airat1762561864erkes1762561864).
    Wenn Sie die Unterlagen nicht elektronisch bekommen: Gehen Sie auf das Bauamt oder die Gemeindekanzlei und verlangen Sie die Unterlagen zum Baugesuch. Diese sollten Sie vollständig kopieren oder kopieren lassen. Sie haben ein Recht auf Kopien. Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Falls man Ihnen keine Kopien herausgibt, wenden Sie sich an uns (hc.gn1762561864ulhar1762561864ts-ro1762561864v-ztu1762561864hcs@t1762561864airat1762561864erkes1762561864).
    2. Spezialfall Kanton Zürich und Schaffhausen
    • Den Baurechtsentscheid anfordern
    In den Kantonen ZH und SH muss vor der Einsprache ein Begehren um Zustellung des Baurechtsentscheides eingereicht werden. Die Frist ist meistens 20 Tage ab Publikation des Baugesuches – konsultieren Sie die Bauausschreibung. Das Begehren wird direkt beim Bauamt der Gemeinde / der Stadt gestellt. Die Schreibgebühr, meist zwischen CHF 30.– und CHF 60.– wird in Rechnung gestellt oder ist sofort zu begleichen.
    3. Frist und Einsprache-Radius abklären
    • Die Einsprachefrist finden Sie auf dem Deckblatt des Baugesuchs oder in der Bauausschreibung.
    • Auf S. 5. des Standortdatenblattes finden Sie den Einsprache-Radius.
    Wenn Sie die Einsprachefrist nirgends finden, fragen Sie auf der Gemeinde nach, bis wann die Auflage läuft. Der letzte Tag der Auflagefrist ist auch das Ende der Einsprachefrist. An diesem Tag muss die Einsprache der Post übergeben oder beim Bauamt abgegeben werden.
    Mit dem Einspracheradius wird ein Kreis um die Mobilfunkantenne gezogen. Alle Personen, die innerhalb dieses Kreises wohnen, arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder ein Grundstück besitzen sind einspracheberechtigt. Kinder müssen sich durch ihre Eltern vertreten lassen. Ein Grenzfall sind Jugendliche. Diese können die Einsprache selber unterschreiben, wenn sie urteilsfähig sind, d.h. wenn sie verstehen, was eine Einsprache ist. Eltern von Kindern, deren Schule innerhalb des Einsprache-Radius liegt, sind auch einspracheberechtigt.
    4. Mustereinsprache anfordern und anpassen

    • Fordern Sie mit dem Formular unten die Mustereinsprache an
    • Passen Sie alle gelb markierten Stellen an.
    Inhaltlich können Sie die Einsprache lassen, wie sie ist; die Einsprache passt auf alle Fälle. Halten Sie den Aufwand für die Einsprache klein - Sie brauchen die Zeit, um so viele Unterschriften wie möglich zu sammeln (siehe nächster Schritt).

    Später können Sie immer noch eine ausführliche Begründung nachreichen (siehe letzter Schritt)!

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      5. Unterschriften sammeln und Mithelfer finden
      Der Unterschriftenbogen wird Ihnen zusammen mit der Mustereinsprache zugestellt.
      • Passen Sie alle gelb markierten Stellen auf Ihren Fall an.
      Möglichkeiten zum Unterschriftensammeln sind:
      • Mit dem Unterschriftenbogen von Haus zu Haus gehen
      • Unterschriftenbögen in die Briefkästen rund um die geplante Antenne verteilen (meist ca. 200 bis 750 Stück)
      • Promopost
      Wichtige Hinweise:
      • Es ist möglich, den Unterschriftenbogen auch mit Promopost zu verschicken. Da es sich um einen politischen Versand handelt, muss er in alle Briefkästen verteilt werden, auch an diejenigen mit Stopp-Werbung-Kleber.
      • Kopieren Sie die Unterschriftenbögen vor dem Einreichen der Einsprache. Sie brauchen später die Adressangaben, um die Miteinsprecher zu kontaktieren!
      • Sie können noch weitere Personen suchen, die Ihnen beim Unterschriftensammeln helfen. Wenn Sie möchten, geben wir Ihre Kontaktdaten an alle anderen Antennenalarm-Abonnenten im Einspracheradius weiter.
      6. Einsprache und Unterschriften einreichen
      • Übergeben Sie die Einsprache zusammen mit den Unterschriften spätestens am letzten Tag der Frist eingeschrieben der Post.
      • Haben Sie die Unterschriftenbögen kopiert?
      7. Ausführliche Begründung ausarbeiten und einreichen (freiwillig)
      Sie können die Chancen für Ihre Einsprache sehr stark steigern, wenn Sie eine ausführliche Begründung ausarbeiten. Reichen Sie diese spätestens einen Monat nach Ablauf der Einsprachefrist ein. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: