NISV
Abkürzung für „Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung“.
Die Verordnung trat im Februar 2000 als eine Ausführungsbestimmung des Umweltschutzgesetzes in der Schweiz in Kraft. Sie regelt die maximal zulässige elektrische, magnetische und elektromagnetische Strahlung von ortsfesten Anlagen im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz (sog. EMF-Immissionen) und gilt für Mobilfunk- und Radiosendeanlagen, Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen, Radaranlagen und weiteres.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/38/de