NaFZ

Nationaler Frequenzzuweisungsplan
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Der Nationale Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) dient den mit Frequenzzuteilungskompetenzen ausgestatteten Organisationseinheiten der Bundesverwaltung als verbindliche Grundlage, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Frequenzzuteilung wahrnehmen können. Die Frequenzzuweisung im NaFZ beinhaltet die Aufteilung des Frequenzspektrums an die verschiedenen Funkdienst-Kategorien in Anlehnung an das Radioreglement (SR0.784.403.1) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Der Frequenzzuweisungsplan wird durch den Bundesrat bestimmt.