Vollzugshilfen zu 5G-Antennen verzögern sich erneut

in 5G, Mobilfunk, Politik, Schweiz

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schreibt in einer Mitteilung an die kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen, dass sich die Vollzugshilfen zu den neuen 5G Antennen erneut verzögert. Die Vollzugshilfen beinhalten Empfehlungen an die kantonalen Behörden, wie die Mobilfunkantennen gemessen und berechnet werden können.

Hier finden Sie die Mitteilung vom BAFU und auch unsere Medienmitteilung.

Das die effektive Strahlenbelastung, die von einer neuen 5G Antenne ausgeht sehr schwer messbar ist, liegt am Verhalten der adaptiven Antennen. Die können in Sekundenbruchteilen die Senderichtung ändern. Wir sind gespannt, wie der Fachmann das gemäss den Vollzugshilfen wirklich messen will. In den unten aufgeführten Animationen ist der Unterschied gut sichtbar.

Sendeverhalten einer herkömmlichen Sektorantenne aus der Vogelperspektive. OMEN = Ort mit empfindlicher Nutzung.
Sendeverhalten einer adaptiven Antenne aus der Vogelperspektive, ca 50-fach verlangsamt. OMEN = Ort mit empfindlicher Nutzung.

METAS veröffentlicht Messmethode

METAS hat am 18. Februar 2020 eine Messmethode zur Messung von 5G-Antennen bis 6 GHz veröffentlicht. (Nachtrag)

Die Baubehörden sollten im Baubescheid nun stets verlangen, dass Abnahmemessungen innert 30 Tagen ab Inbetriebnahme nach einer akkreditierten Methode nach den Empfehlungen des METAS durchzuführen sind. Um dies zu erfüllen, müssen die akkreditierten Messstellen diese neue Messmethode zuerst akkreditieren lassen, dazu braucht es ein entsprechendes Audit.

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