Unterschriftensammlung gegen das Antennenflut-Gesetz
Bis am 31. März 2026 läuft die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf, der das Einsprache-Recht gegen die Erzeugung von Strahlung abschaffen will. Das vorgeschlagene Gesetz soll den Weg ebnen für den raschen Zubau und die Verstärkung von tausenden Antennen – über die Köpfe der Bevölkerung hinweg.
Ab April 2026 hat der Bundesrat die Gelegenheit, den Gesetzesentwurf anzupassen oder zurückzuziehen. Wir fordern den ersatzlosen Rückzug dieses verfassungswidrigen Gesetzesentwurfs. Die Mobilfunkstrahlung ist bereits heute für viele Menschen zu stark, während die Mobilfunkversorgung in der Schweiz europaweit herausragend und damit ausreichend für die flächendeckende Versorgung ist. Das Gesetz ist ein unverschämter Angriff auf unser rege genutztes und sehr wichtiges Einsprache-Recht und die Rechtssicherheit im Bereich Mobilfunk!
Diesem Angriff begegnen wir mit einer Unterschriftensammlung und weiteren Aktionen. Unsere Forderung: Das verfassungswidrige Antennenflut-Gesetz muss sofort gestoppt werden! Je mehr Unterschriften für diese Forderung zusammenkommen, umso grössere Aktionen sind möglich. Bitte sammeln auch Sie Unterschriften bei ehemaligen Mit-Einsprechenden und bei Bekannten! Informieren Sie ausserdem Ihre persönlichen Kontakte in anderen Organisationen und in der Politik mit unserem Analyse-Papier. Es ist wichtig, dass viele individuelle Stellungnahmen eingereicht werden. Vielen Dank!
Weitere Informationen zum Gesetzesvorschlag: Medienmitteilung «Abschaffung von Umwelt- und Gesundheitsschutz: Strahlung ohne Bewilligung und Einsprache-Recht»
Unser Analyse-Papier: Analyse-Papier herunterladen [PDF] [Word]
Jetzt Unterschriften sammeln!
- Adressen von (Mit-)Einsprechenden gegen frühere Antennenbaugesuche zusammentragen
- Unterschriftenbogen herunterladen, ausdrucken und verteilen
- So viele Unterschriften wie möglich selbst sammeln
- Unterschriftenbögen bis spätestens 26. März 2026 senden an: Schutz vor Strahlung, 8044 Zürich
Weitere Aktionen gegen das Gesetz
Eigene Stellungnahme einreichen: Jeder und jede in der Schweiz darf seine Meinung zum Gesetz dem Bundesrat mitteilen. Mit der vorbereiteten Muster-Stellungnahme gelingt dies einfach: Laden Sie die Muster-Stellungnahme herunter, ergänzen Sie mit Ihrer persönlichen Meinung und senden Sie die Stellungnahme bis am 31. März 2026 an hc.ni1775963172mda.m1775963172okab@1775963172taira1775963172terke1775963172s-fk1775963172.
Andere Organisationen zu einer Stellungnahme motivieren: Mit dem Analyse-Papier sollen so viele Menschen aus anderen Organisationen und der Politik wie möglich motiviert werden, eine eigene, kritische Stellungnahme einzureichen. Aktivieren sie jetzt Ihre Kontakte!
Nationaler Unterschriften-Sammeltag: 21. März 2026: Melden Sie sich bei uns, wenn Sie entweder einen Stand organisieren oder Unterschriften sammel möchten. Wir bringen Stand-Organisatoren und Sammler zusammen! Jetzt anmelden
11 Kommentare zu diesem Beitrag
Die Strahlung Antennen ist schädlich für die Gesundheit
Stoppt den Antennen Bau
Ich möchte nicht, dass überall Antennen gebaut werden, die meine und unsere Gesundheit gefährden
Stopp den Antennen Bau
Wichtige Unterschriftensammlung
Die Gesundheit eines jeden Individuums darf unter keinen Umständen gefährdet werden!
On en a marre des ondes
Hallo und Danke für Einladung aber Sie machen eine richtige Sache !
leider kann ich mein Echte Unterschrift nicht geben, wohne in Darmstadt nicht weit von Frankfurt .
Kenne Sie mich informieren wie das ausgegangen ist ? Danke.
Viel Erfolg
Miro
Lieber Miro
Danke! Sie können dne Unterschriftenbogen auch ausfüllen und einsenden, wenn Die in Deutschland wohnen. Die Petition kann von jeder und jedem unterschrieben werden, unabhängig vom Wohnort, dem Alter oder der Staatszugehörigkeit.
Wie/wo kann ich digital meine Unterschrift abgeben?
Die Unterschriftensammlung für die Vernehmlassung läuft analog auf Papier, weil echte Unterschriften mehr Gewicht haben. Bitte drucken Sie den Unterschriftenbogen aus und senden Sie ihn bis Ende März an: Verein Schutz vor Strahlung, 8044 Zürich Vielen Dank!
Müssen die Unterschriftenbögen pro Gemeinde geordnet sein?
Nein, das ist nicht nötig. Eine Petition kann von jedermann, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort, unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen nicht beglaubigt werden. Die Unterzeichner eines Bogens können in verschiedenen Gemeinden oder im Ausland wohnen.