Verfassungswidriger Gesetzesvorschlag «Schutz vor Strahlung» lehnt das Antennenflutgesetz vollständig ab

in 5G, Mobilfunk, Politik

Aufgrund von fehlerhaften Baugesuchen und der grundlegenden Ablehnung gegenüber neuen Mobilfunkantennen dauern Baubewilligungsverfahren für Antennen manchmal lange. Auf intensives Drängen der Mobilfunkbetreiberinnen hin schlug der Bundesrat die Abschaffung des Einspracherechts vor. Doch dieses Vorhaben ist krass rechtswidrig: Es beschneidet die Grundrechte der Bevölkerung auf unverhältnismässige Weise. Schutz vor Strahlung lehnt den Gesetzesentwurf in seiner Stellungnahme vollständig ab und fordert die Schaffung von Transparenz und fairen Verfahren.

Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen verlaufen derzeit für alle Betroffenen unbefriedigend: Die Baugesuche sind oft fehlerhaft und Einsprachen notwendig, die Verfahren langwierig. Ein grosser Teil der Bevölkerung erachtet viele Neu- und Umbauten von Antennen als überflüssig, bekämpft sie und stört sich an der Strahlung. Der Bund verkompliziert die Verfahren regelmässig und schafft Rechtsunsicherheiten, wenn er alle zwei Jahre neue Vollzugsempfehlungen für Mobilfunkanlagen herausgibt und dabei auch die Grenzwerte lockert. Die Mobilfunkbetreiberinnen drängen ständig auf einen noch rascheren Mobilfunkausbau und liegen damit dem Bundesrat seit Jahren in den Ohren.

Der Bundesrat gab nun erneut nach und hat im Dezember 2025 eine allein auf die Mobilfunkbetreiberinnen zugeschnittene Lösung vorgeschlagen: Die Abschaffung des Einsprache-Rechts gegen Mobilfunk-Strahlung.
Natürlich kommt dieses Vorhaben für Schutz vor Strahlung nicht in Frage, denn es dient einzig den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiberinnen und löst keines der zahlreichen bestehenden Probleme, sondern schafft neue.

Der Verein äussert sich in seiner Stellungnahme detailliert zur krassen Rechtswidrigkeit dieses Vorhabens und stellt sinnvolle und praktikable Lösungen für eine deutliche Verbesserung der Situation vor.

Unser Lösungsvorschlag

Nahezu 100 % der Schweizerinnen und Schweizer sind mit Mobilfunk abgedeckt, ein weiterer Ausbau ist unnötig. Wir fordern, dass eine maximal mögliche Reduktion der Strahlung bei der zukünftigen Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes angestrebt wird.

Praktisch jede Liegenschaft wird bis in zehn Jahren mit Glasfaser erschlossen sein. Der Anteil der Datenverbindungen zwischen Mobilfunkantennen und Endgeräten in Gebäudeinnern kann dann von heute 80 % auf weniger als 20 % sinken. Es ist daher sinnvoll, dass mobile Daten überwiegend nur noch an Endgeräte im Aussenraum übertragen werden und im Innenraum eine Internet-Verbindung über Glasfaser erfolgt (Innen/Aussen-Trennung). Ohne zusätzliche Antennen werden im Mobilfunknetz grosse Kapazitäten frei und ein weiterer Mobilfunkausbau obsolet. Deshalb: Jede Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes muss im Verbund mit allen anderen Kommunikationsinfrastrukturen geplant werden.

Ist dennoch eine neue Antenne geplant, muss die Mitwirkung der Bevölkerung zukünftig gewährleistet sein. Das wichtigste Merkmal eines fairen Baubewilligungsverfahrens ist eine vollständige Interessenabwägung. Neu muss dazu die sogenannte «Ermessensbewilligung» eingeführt werden. Mobilfunkbetreiberinnen haben damit nur noch Anspruch auf eine neue Antenne, wenn ihre Interessen überwiegen. Wo kein nachgewiesener Bedarf besteht, ist der Neubau im Vorneherein ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verstärkung der Strahlung. Die Gemeinde muss weiterhin für die Beurteilung des Baugesuchs verantwortlich sein. Gegen den Entscheid der Gemeinde kann das Referendum ergriffen werden.

Des Weiteren muss der Bund volle Transparenz gewähren und Einblick in frühere und aktuelle Standortdatenblätter, in aktuelle Betriebsdaten der Antennen und ebenso in ungeschwärzte (!) und vollständige Abnahmemessprotokolle geben. Alle relevanten Informationen sollen neu über eine zentrale Datenbank für die Bevölkerung abrufbar sein, mit Einblick ins Qualitätssicherungs-System der Mobilfunkbetreiberinnen.

Unter diesen Rahmenbedingungen wird das Mobilfunknetz auf das notwendige Mass begrenzt, und die Verfahren können in vernünftiger Zeit abgewickelt werden.

Kritik am Gesetzesentwurf

Der im neuen Gesetzesentwurf vorgesehene Entzug des Einsprache-Rechts und die Schwächung des Beschwerde-Rechts bis zur Wirkungslosigkeit sind demokratiepolitisch inakzeptabel.

Der Vorschlag des Bundesrats wurde schon früher sowohl vom Bundesgericht wie auch von den Kantonen beauftragten Experten geprüft, als verfassungswidrig eingestuft und verworfen. Er verletzt der in der Verfassung verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Verfassung garantiert zudem einen effektiven Rechtsschutz. Doch der vorgeschlagene Wegfall der aufschiebenden Wirkung (die Antenne dürfte neu vor der Information an die Bevölkerung in Betrieb gehen) würde jede Beschwerde wirkungslos machen: Selbst wenn man Recht bekäme und die Antenne abgeschaltet werden müsste, könnten die Betreiberinnen die Antenne minimal modifizieren und einige Tage später bereits wieder in Betrieb nehmen. Auch das im Raumplanungsgesetz verankerte Koordinationsprinzip würde verletzt: Das Baugesuch soll zweigeteilt werden, womit widersprüchliche Entscheide zu erwarten sind. So kann es sein, dass zugleich eine Betriebsbewilligung für die Strahlung und ein Bauabschlag für die Antenne selbst wegen Störung des Ortsbilds erteilt würde. Das wiederum verdoppelt die Anzahl Verfahren.

Ein Grund für die vielen Einsprachen sind die zahllosen Fehler in den Baugesuchen, die von den kantonalen Fachstellen übersehen werden. Würde neu die Bevölkerung als wichtige Kontrollinstanz wegfallen und die kantonale Fachstelle im Alleingang Bewilligungen erteilen dürfen, wären noch viel mehr rechtswidrig betriebene Antennen zu erwarten als heute.

Besonders absurd ist die neue Regelung, dass künftig Kantone nur noch zustimmende Beurteilungen der Antennen veröffentlichen sollen. Stellt der Kanton eine Rechtsverletzung oder gar eine Grenzwertüberschreitung fest, darf die Anwohnerschaft davon nichts mehr wissen (keine Publikation vorgesehen) und es gibt keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen. Die vorgeschlagenen Transparenzmassnahmen können folglich nur zum Schein den Verlust des Einsprache-Rechts und die Wirkungslosigkeit von Beschwerden «kompensieren».

Zur Wahrung der verfassungsmässigen Rechte muss der Bundesrat auf das vorgeschlagene Gesetz verzichten und stattdessen den Ausbau des Glasfasernetzes priorisieren. Zur Beruhigung der angespannten Lage fordern wir die Schaffung fairer Bewilligungsverfahren, volle Transparenz und die Ausweitung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung im Bereich Mobilfunk.

Recht besteht nur dann, wenn wirksame Rechtsmittel existieren.

Laden Sie die ausführliche Stellungnahme von Schutz vor Strahlung hier herunter:

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Am 31. März 2026 überreichte eine Delegation von 14 Schutzorganisationen dem BAKOM über 15'000 Unterschriften gegen die verfassungswidrige Teilrevision des Fernmeldegesetzes.

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