Sommerserie Interpellationen 1/3: «Vergabe von Mobilfunkkonzessionen für 5G ohne entsprechende Grundlagen für die Bewilligungsbehörden»
Nationalrat Michael Töngi hat am 09.05.2019 die Interpellation 19.3505 eingereicht, auf deren Antwort wir gespannt sind. Auch angesprochen darin ist die Änderung der NIS Verordnung.
Der Bund hat es aber versäumt, auf den Zeitpunkt der Versteigerung dieser Frequenzen auch die notwendigen Arbeitshilfen für die Bewilligungsbehörden zur Verfügung zu stellen
Er stellt folgende Fragen an den Bundesrat:
1. Weshalb wurden die neuen Funkkonzessionen, die für 5G genutzt werden, vor einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Kontrolle der Strahlenschutzgrenzwerte erteilt?
2. Können die Kantone die Einhaltung der Grenzwerte gemäss NIS-Verordnung ohne entsprechende Vollzugshilfen garantieren?
3. Bis wann können die Kantone mit den nötigen Vollzugshilfen rechnen?
4. Bewilligungsfreie mobile Antennen können für Grossanlässe sinnvoll sein. Diese dauern aber selten länger als 100 Stunden. Weshalb hat er Antennen bis zum Einsatz von 800 Stunden von den Anlagegrenzwerten ausgenommen?
5. Erachtet er es angesichts der öffentlichen Diskussion als richtig, dass 5G Antennen als Bagatelländerungen in einem vereinfachten Verfahren ohne Interventionsmöglichkeiten der Bevölkerung bewilligt werden?
Ein Kommentar zu diesem Beitrag
es ist beruhigend, dass man merkt, dass es menschen gibt, die wach sind!!!