Wegen Hochgeschwindigkeit ohne Leitplanken Medienmitteilung: «Schweizer Bevölkerung führt ein faktisches 5G-Moratorium herbei»

in 5G, Medienmitteilungen, Schweiz

Zürich, 12. September 2019  Die Diskussion um die neue Mobilfunktechnologie 5G hat eine neue Dimension erreicht. Dies kommt nicht von ungefähr: Die drei Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Salt haben in den vergangenen drei Monaten über dreihundert Baugesuche für 5G-Antennen eingereicht. Der Widerstand gegen 5G wächst indessen in allen Regionen des Landes stark an, und damit auch die Einsprachen gegen 5G-Baugesuche. Der Verein «Schutz vor Strahlung» hat nun eine Baurechtsabteilung geschaffen, um die Bevölkerung bei Einsprachen zu unterstützen.

Seit Juni 2019 wurden gegen etwa 98% aller Baugesuche für 5G-Antennen Einsprache erhoben. Wir haben Meldungen von diversen Einsprechergruppen, dass sie gegen 320 Baugesuche für 5G-Antennen Einsprache erhoben haben. Diese lokal tätigen Gruppen bilden sich aus durchschnittlich 65 Einsprechern. Somit haben seit Juni über 20‘000 Personen Einsprache gegen 5G-Antennen erhoben. Die Bevölkerung wird in allen Landesteilen mit 5G konfrontiert. Nun hat sie über das Mittel von Einsprachen ein faktisches 5G-Moratorium herbeigeführt. Dies zeigt eine klare Ablehnung der schweizer Bevölkerung gegen 5G.

Keine schützenden Leitplanken

Adaptive 5G-Antennen können bis heute nicht vollständig kontrolliert werden. Die Ämter und Abteilungen für Umwelt der einzelnen Kantone haben die Aufgabe, die Strahlung von Antennen zu prognostizieren, sie vor Ort zu kontrollieren und das Qualitätssicherungssystem regelmässig nachzuprüfen. Bei adaptiven 5G-Antennen ist eine Einschätzung der Strahlung aber nicht möglich, weil diese innert Sekundenbruchteilen ihre Richtung ändern. Eine behördliche Kontrolle vor Ort aktuell auch nicht möglich, weil man 5G-Antennen mit den heutigen Messgeräten gar nicht messen kann. Im heutigen Qualitätssicherungssystem werden die neuartigen Antennen nicht erfasst und entziehen sich somit jeglicher Kontrolle.

Um mehr Daten schneller zu übertragen, fokussieren 5G-Antennen die Sendeenergie auf eine kleine Fläche. Folglich nimmt die Strahlung zwischen der Antenne und der bestrahlten Fläche stark zu. Befindet man sich in einem Antennenstrahl, können leichte bis schwere Gesundheitsschäden entstehen. Kinder sind hierbei besonders gefährdet, da die noch dünne Schädeldecke die Strahlung tiefer eindringen lässt als bei Erwachsenen. Verantwortliche der kantonalen Umweltämter sprechen auch von gefährlichen Situationen für Menschen mit Herzschrittmachern. Ebenso kann es bei Tankstellen oder Wasserstofftanks zu Funkenbildung und damit zu Bränden kommen. Vor all diesen Folgen schützen uns die aktuellen Grenzwerte, wohingegen 5G-Antennen sie regelmässig überschreiten werden.

Bis heute mussten Betreiber von Mobilfunkanlagen in ihren Baugesuchen jeweils die maximale Sendeleistung der geplanten Antenne angeben. Daraus lies sich berechnen, ob die geltenden Grenzwerte eingehalten werden oder nicht. Für adaptive 5G-Antennen müssen seit dem 1. Juni 2019 plötzlich keine Maximalwerte mehr angegeben werden. Die Gesuchsteller können einen anderen Wert angeben, z.B. den Durchschnittswert. So werden die gesetzlichen Grenzwerte auf dem Papier zwar eingehalten, aber niemals in der Praxis. Zum Vergleich: Auf der Autobahn dürfen neu durchschnittlich 120 km/h gefahren werden.

Zeit für Abklärungen ist vorhanden

Plastiksäcke werden mit grossen Warnhinweisen bedruckt, Medikamente werden jahrelang geprüft, und die Haltung von Kühen ist bis ins kleinste Detail geregelt. Bei adaptiven 5G-Antennen gelten offensichtlich andere Regeln. Es gibt bis heute keine Studien zu den Frequenzen um 3'600 MHz und auch nicht zu den extremen Strahlungsschwankungen von keulenschwingenden 5G-Antennen. Bis ein Produkt mit solch enormen Risiken eingeführt werden kann, braucht es deutlich mehr Zeit und Forschungsarbeit. Es entspricht unseren Schweizer Gepflogenheiten, dass die Bevölkerung bei so grossen Veränderungen vorab sorgfältig informiert wird und auch mitbestimmen kann.

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Schweizer Vorsorgegrenzwerte

Unsere Gesetzgebung sieht Immissionsgrenzwerte vor, die für Orte gelten, wo man sich nur kurzfristig aufhält (Strassen, Trottoirs, Marktplätze, Terrassen, Fussballplätze usw.). Diese Grenzwerte schützen unseren Körper vor zu hoher thermischer Erwärmung. Für empfindlichere Orte, also z.B. Wohn- und Arbeitsräume oder Schulen, gelten sogenannte Vorsorgegrenzwerte. Diese entstanden aufgrund des Vorsorgeauftrags im Umweltschutzgesetz. Denn neben thermischen Effekten erwähnt der Bund auch andere, nicht-thermische biologische Effekte: z.B. die Beeinflussung der Hirnströme und der Durchblutung des Gehirns, die Beeinträchtigung der Spermienqualität, die Destabilisierung der Erbinformation sowie Veränderungen auf die Wirkung von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress.

5G-Antennen verletzen dieses Vorsorgeprinzip und können grosse gesundheitliche Schäden unbekannten Ausmasses verursachen. Die Einsprechenden verlangen deshalb von den kantonalen Umweltämtern, dass diese unverzüglich ihrem Vorsorgeauftrag nachkommen und die aktuellen Baugesuche für 5G-Antennen sistieren. Es kann nicht toleriert werden, dass auch nur eine einzige 5G-Antenne gebaut wird, deren Strahlung im Vollbetrieb weder kontrolliert noch gemessen werden kann, währenddessen unsere Vorsorgegrenzwerte massiv überschritten werden.

Sollten die Umweltämter nicht von sich aus ihrer Aufgabe nachkommen, erwarten wir von den jeweiligen Kantonsregierungen, dass sie die Angelegenheiten in die Hand nehmen.

Diese Forderung werden wir auch an der nationalen, von allen Vereinen zum Schutz vor Strahlung unterstützten Demo am Samstag, 21. September 2019 auf dem Bundesplatz in Bern kundtun.

 


Kontakt Verein «Schutz vor Strahlung»
Rebekka Meier, Leitung Baurechtsabteilung
rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.ch, 032 652 61 61
(nicht erreichbar von Samstag, 14.9.2019 bis Sonntag, 15.9.2019)

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