Vorgeschichte
Der Bundesrat ist zuständig für die Festlegung der Strahlengrenzwerte. Die aktuellen Grenzwerte wurden unzählige Male durch das Bundesgericht bestätigt, sowie zweimal durch den Ständerat.
Im Februar 2019 versteigerte die eidgenössische Kommunikationskommission ComCom die Frequenzen für 5G zu den heute geltenden Grenzwerten. Im April 2019 verkündete der Bundesrat, dass ab dem 1. Juni 2019 ein ergänzter Artikel der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung NISV in Kraft trete. Dieser Artikel besagt, dass bei der Beurteilung adaptiver Antennen ihr spezielles Verhalten berücksichtigt werden müsse.
Im Juli 2019 erschien das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Michael Fretz, das besagt, dass diese Verordnungsänderung zu einer Aufweichung der Grenzwerte führen kann. Eine solche Privilegierung adaptiver Antennen sei nicht zulässig.
Der Erleichterungs-Faktor
Die adaptiven Antennen können Ihre Strahlung stark bündeln und nur einen schmalen Bereich um die Antenne bestrahlen. Die Mobilfunkbetreiber behaupten manchmal, die Antenne bestrahle nur den Nutzer. Korrekt ist aber, dass die Antenne in 100 Meter Distanz bereits ca. 20 Meter Breite bestrahlt. In diesem Moment werden andere Personen ausserhalb dieses Bereichs nicht bestrahlt. Aus diesem Grund möchten die Betreiber in die Richtung des Nutzers stärker strahlen als bisher. Damit nimmt aber dort, wo sich viele Nutzer aufhalten, die Strahlung stark zu. Bisher schöpfen die Betreiber die Grenzwerte vollständig aus. Strahlen die Antennen noch stärker, werden die Grenzwerte an Orten wie Wohnungen, Schulhäuser und an Arbeitsplätzen stark überschritten.
Der Erleichterungs-Faktor soll diese Grenzwertüberschreitung erlauben.
Wahrscheinlich schädlich
In unserem Brief an den Bundesrat erläutern wir, welche Rechte durch einen Erleichterungsfaktor verletzt und welche beschnitten würden. Bisher haben die Kantone in Ihren Stellungnahmen zu Einsprachen und Beschwerden vehement vertreten, dass jede Erhöhung der Strahlenbelastung ein Baugesuch bedarf. So kann von neuem geprüft werden, ob die Rechte der Bevölkerung gewahrt werden. Damit wird z.B. eine zu hohe kumulierte Strahlenbelastung durch mehrere benachbarte Antennen bemerkt und vermieden. In Zukunft würden solche Situationen nicht mehr geprüft und die Bevölkerung verliert ihr Recht auf Einsprache.
Des weiteren legen wir in unserem Brief dar, warum die Grenzwerterhöhung bei adaptiven Antennen besonders gefährlich ist. Die adaptive Antenne besitzt Eigenschaften, die Ihre Strahlung gefährlicher als diejenige bisheriger Antennen macht. Auch wenn die Strahlung gleich stark ist wie diejenige konventioneller Antennen, ist die Gefahr von Schäden grösser. Nun sollen ausgerechnet diese Antennen exklusiv stärker strahlen dürfen!
Deshalb ist unsere zentrale Forderung: Um die erhöhte Gefährlichkeit adaptiver Antennen auszugleichen, ist eine Unterscheidung zwischen konventionellen und adaptiven Antennen nötig. In Umsetzung des Anhangs 1 Ziff. 63 der NISV verbleibt als einzig richtige Lösung, strengere Grenzwerte für adaptive Antennen einzuführen - z.B. in Form eines Gesundheitsfaktors, der die aggressive Pulsation berücksichtigt sowie weitere Eigenschaften, welche die Gefährlichkeit von 5G verstärken.
6 Kommentare zu diesem Beitrag
Zu bedenken ist auch, dass nicht nur die menschliche Gesundheit gefährdet ist: auf hochfrequentige Wellen besonders sensible Tiere wie Bienen und viele mehr, sind ernst zu nehmen; weshalb sind im letzten Jahrzehnt – dem Jahrzehnt der explosionsartigen Verbreitung des Mobilfunks – bei z.T. sinkendem Pestizideinsatz die Insektenbestände so drastisch zurückgegangen? Auch hier warnen Forscher und werden weitgehend ignoriert. Die selbe Frage gilt für sämtliche lebenden Organismen.
Dass eine Schädigung lebender Organismen durch 5G wahrscheinlich ist, kann nach den vielen Warnungen von Neurologen und anderen Wissenschaftlern nunmehr schwer bestritten werden; es Wissenschaftlich einwandfrei zu beweisen, wird mehrere Jahrzehnte brauchen (z.B. bei Nikotin waren es fast 50 Jahre, bei Atomkraft, Röntgenstrahlen, diversen Pestiziden u.a.m. ähnlich lang, obwohl schon zu Beginn hohe Wahrscheinlichkeiten bekannt waren). Wollen wir den selben Vorwand immer wieder gelten lassen und solche fatalen Fehler wiederholen?
Es ist ein Kampf von David gegen Goliath. Als unmittelbar Betroffene bin ich froh,dass er gekämpft wird,danke dem Verein „Schutz vor Strahlung“ und beteilige mich nach besten Kräften.
Danke für all Euren Einsatz!
Frage: ist es möglich dass bestehende 4G Antennen in 5 G Antennen umgewandelt werden?
Danke für Rückmeldung!
Sehr geehrte damen und herren
Ich bin elektrosensibel und habe diesbezüglich schon unter ettlichen beeinträchtigungen gelitten in meinem leben. Hochfrequente magnetstrahlungen von sendemästen haben bei mir volgendes ausgelöst: erschlaffung des körpergewebes, muskelrückgang,magendarmstörungen und morgen jeweils durchfall und massive ein und durchschlafstörungen…….ich war lange jahre sehr krank……es wird zeit ,neuinstallierungen von noch stärkeren sendemästen zu stoppen !!! Vielen dank fürs lesen meines mails.
Mfg.esther hofkunst
Die Gesundheit der Menschheit steht auf dem Spiel