Berset's Einsprache: Grenzwertlockerung und Schäden befürchtet Medienmitteilung «Experten des Bundesrats bestätigen: Strahlung ist schädlich»

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Zürich, 27. August 2022 Lange wurde darüber spekuliert, ob sich wenigstens einzelne Mitglieder des Bundesrats über die Schädlichkeit von Strahlung im Klaren sind. Die Einsprache von Bundesrat Alain Berset zeigt nun, dass er bereits 2018 technische Strahlung als schädlich einstufte. Doch erst drei Jahre später publizierten seine beratenden Experten diese Erkenntnis offiziell. Im Schatten von Corona verschickte das Bundesamt für Umwelt damals einen Newsletter mit der Aussage, dass bei Babys, Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen bereits im Bereich der Anlagegrenzwerte Schäden zu erwarten seien. Genau diese Anlagegrenzwerte dürfen jedoch seit Januar 2022 massiv überschritten werden – mit Billigung des Bundesrats! Für Bundesrat Berset war es mehr als eine Vorahnung, als er 2018 schrieb: „Es ist zu beachten, dass zukünftige Entwicklungen die Grenzwerte nach oben korrigieren könnten.“

Bundesrat Alain Berset machte Einsprache
Die Westschweizer Antennengegnerin Chantal Blanc erhielt dank dem Waadtländer Informationsgesetz die Antennen-Einsprache von Alain Berset, die seither in allen Medien die Runde machte. Als Privatperson erhob Alain Berset  Einsprache gegen eine geplante Antenne in der Nähe seines Wohnhauses. Swisscom zog das Baugesuch zurück, ohne dass es  zu einem Entscheid kam. Gegenüber den Medien betont Swisscom, sie habe diesen Schritt aus Gründen des Denkmalschutzes getan,  nicht wegen des prominenten Einsprechers. Unser Verein kennt jedoch nur drei von weit über 3‘000 Fällen, in denen Swisscom ein Baugesuch im Verlaufe des Einsprache-Verfahrens zurückzog – jedes Mal auf grossen Druck der betroffenen Bevölkerung hin und nie aufgrund des Denkmalschutzes.

Bundesexperten: Strahlung bereits im Bereich der Grenzwerte schädlich
Gesundheitsminister Alain Berset wusste bereits im Jahr 2018 über die schädlichen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung Bescheid. Die Übersichtsstudie der beratenden Expertengruppe des Bundes (BERENIS) bestätigte 2021, also drei Jahre später, die Einschätzung des Bundesrats. Das BAFU veröffentlichte den entsprechenden Newsletter just zu Beginn des zweiten Lockdowns. Deshalb mag die entscheidende Erkenntnis der Übersichtsstudie vielen unbekannt sein: Die Mehrheit der über hundert untersuchten Studien von hoher Qualität belegen, dass Mobilfunkstrahlung eine Ursache von oxidativem Stress ist. «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF [hochfrequente elektromagnetische Felder] und NF-MF [niederfrequente Magnetfelder] gibt. [...], auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.» Halte dieser Zustand über eine längere Zeit an oder trete er wiederholt auf, könne dies zu Veränderungen des biologischen Materials und zu gesundheitsrelevanten Funktionsstörungen führen.

Oxidativer Stress wird - gemäss diesen Autoren - als Ursache oder Folge in vielen Krankheitsbildern beobachtet, z.B. bei Diabetes, angeborenen Fehlbildungen, neurodegenerativen Erkrankungen (Alzheimer, MS, Parkinson) oder Krebs. In Bezug auf Personen mit Diabetes, Immunschwächen, Alzheimer und Parkinson kommen sie zum Schluss: «[…] es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten.» Auch für Föten und wenige Wochen alte Babys sei oxidativer Stress ein Risikofaktor.

Grenzwert-Überschreitungen trotz wahrscheinlicher Schäden!
In seiner Einsprache verlangte Gesundheitsminister Alain Berset schon 2018 „die Einhaltung der geltenden Normen“. Dabei strich er deutlich heraus, wie wichtig die Einhaltung der Grenzwerte ist. Unverständlich, ja geradezu verantwortungslos ist deshalb der Entscheid des Gesamtbundesrats kurz vor Weihnachten 2021: Adaptive 5G-Antennen dürfen nun seit Januar 2022 die Grenzwerte massiv überschreiten. In direkter Nachbarschaft zu adaptiven Antennen sind anstelle von bisher 6 V/m neu bis zu 19 V/m erlaubt!
Im vollen Wissen um die zu erwartenden Schäden, um die von erfahrenen Ärzten berichteten negativen Folgen und ebenso um die ablehnende Haltung der Bevölkerung zu grösserer Strahlenbelastung wagte es die Mehrheit des Bundesrats, die Grenzwerte trotzdem massiv zu lockern. Es ist aber doch die Amtspflicht des Bundesrats, seine Aufgabe und Verantwortung, die Grenzwerte aufgrund der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu verschärfen, um auch verletzliche Menschen wie Babys, Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen!

Revision der NISV gefordert
Wen wundert es nun, dass tausende Baugesuche stillstehen, dass sich die Bevölkerung mit allen Mitteln wehrt und bereits über ein Dutzend Verfahren vor Bundesgericht hängig sind? Sogar die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz forderte in ihrer letzten Medienmitteilung vom März 2022:
«Die BPUK wünscht vom Bund eine ordentliche Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). […] Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung in den Vordergrund gestellt werden, wie zum Beispiel beim Lärmschutz.»

Der Verein Schutz vor Strahlung fordert im Namen von mehreren hunderttausend Einsprecherinnen und Einsprechern sowie im Interesse von Betroffenen den Bundesrat auf, die Grenzwertlockerung für adaptive Antennen sofort rückgängig zu machen und eine Revision der NISV einzuleiten.
Der Bundesrat muss den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor jegliche wirtschaftliche Interessen stellen. Er muss seine Aufgabe wahrnehmen und die Verletzlichsten unter uns vor schädlicher Mobilfunkstrahlung schützen, im Wissen darum „…dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl des Schwachen“ (entsprechend der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung)

Medienkontakt Verein Schutz vor Strahlung
Rebekka Meier, Präsidentin und Leiterin der Baurechtsabteilung
rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.ch
032 652 61 61

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So mangelhaft werden 5G-Antennen kontrolliert

Kann man adaptive Antennen messen?

Jein. Man kann messen…

… dass ein Signal vorhanden ist

… wie stark das Signal im Moment durchschnittlich ist

Man kann nicht messen….

… wie stark die kurzen Leistungsspitzen sind

… wie stark die Antenne senden wird, wenn sie maximal strahlt (zum Beispiel abends, wenn viele ihr Festnetz darüber abwickeln)

Ein Kommentar zu diesem Beitrag

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  1. Bonjour, hier mon Iphone s’est automatiquement connecté au 5G!!!! Sans aucun préavis! J’ai manuellement changé l’option sous données cellulaires en 4G. (fort heureusement ceci est encore possible!).
    Nous pouvons tous boycotter la 5G de cette manière, non? Si vous trouvez cela pertinent, et si ce n’est pas déjà fait, pourriez-vous lancer l’allarme SVP afin que les citoyens puissent choisir librement et contrôler sous quelle G leur smart phone se connecte? Il faudrait aussi que ce droit soit garanti à long terme.
    Merci beaucoup. (pour toute question mon tél: 0041 79 316 44 02) ich spreche auch deutsch : )