Medienmitteilung: «Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G»

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Zürich, 22. April 2020  Der Bundesrat hat am Mittwoch, 22. April 2020 das weitere Vorgehen bezüglich der fünften Generation des Mobilfunks (5G) festgelegt. Der Verein «Schutz vor Strahlung» begrüsst die geplante Vorgehensweise, wenn auch unter gewissen Vorbehalten.

Das Parlament hat in den vergangenen Jahren zwei Mal eine Erhöhung der Grenzwerte abgelehnt. So macht es nun auch der Bundesrat und beschliesst, die aktuellen Grenzwerte nicht zu lockern. Der Verein «Schutz vor Strahlung» freut sich über diesen Entscheid, mahnt aber zugleich, dass in der künftigen Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen auf jedenfall die maximale Leistung der Sendeanlage und kein gemittelter Wert berücksichtigt werden darf. Denn eine Mittelung würde einer indirekten Grenzwerterhöhung gleichkommen.

Übergangsregelung schützt ungenügend

Das UVEK soll im Auftrag des Bundesrates, gestützt auf Testmessungen, die Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen erarbeiten. Bis diese vorliegt, sind adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Diese Übergangsregelung schützt laut Rebekka Meier vom Verein «Schutz vor Strahlung» jedoch nicht vor einer Überschreitung der Grenzwerte: «Gemäss Übergangsregelung vom Bundesrat wird derjenige Moment beurteilt, in dem die adaptive Antenne in die Breite strahlt (Abb. 1). Bei einer Fokussierung des Signals (Abb. 2) können unsere Grenzwerte jedoch überschritten werden. Adaptive Antennen müssen darum zwingend im Moment des maximalen Antennengewinns (Abb. 2) beurteilt werden um den Vorsorgewert beizubehalten und dürfen nicht wie herkömmliche Antennen beurteilt werden.»

Abb. 1: Strahlenbelastung gemäss aktueller Übergangsregelung vom BAFU
Abb 2: Mögliche Strahlenbelastung bei max. Fokus-sierung der Sendeleistung (max. Antennengewinn)

Weiter können sich adaptive Antennen selbstständig den Nutzerbedürfnissen anpassen und verändern bis zu 83 Millionen Mal pro Tag ihre Einstellungen. Kontrolliert werden sie jedoch nur ein Mal pro Tag, denn das vorhandene Qualitätssicherungsystem ist lauf BAFU nicht für adaptive Antennen weiterentwickelt worden. Solange, bis die Vollzugshilfe also nicht erarbeitet ist, existiert kein Qualitätssicherungsystem für adaptive Antennen und damit keine Kontrolle.

Wir fordern darum die Bauämter auf, angesichts der grossen Unsicherheiten bezüglich Kontrolle, Messungen und Gesundheitsrisiken auf Baubewilligungen zu verzichten und die Verfahren bis auf Weiteres aufs Eis zu legen. Stattdessen sollen die Gemeinden den Fokus auf ein gemeindeeigenes Glasfasernetz legen.

Vorsorge- und Schutzgedanke

Es ist erfreulich, dass der Bundesrat den Vorsorge- und Schutzgedanke auch in Bezug auf 5G weiterhin aufrecht erhält und die Bedenken der Bevölkerung in seine Entscheidungen mit einbezieht. Er verlangsamt den weiteren Ausbau und nimmt nun Schritt für Schritt Massnahmen in die Hand, welche Klarheit zu 5G schaffen. Es wäre von Vorteil gewesen, wenn bereits vor der Einführung von 5G dessen Strahlenbelastung und Auswirkung auf die Gesundheit überprüft worden wären. Der Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments bestätigt unsere Bedenken: Eine Einführung ohne Einwilligung der bestrahlten Personen widerspreche sogar den Menschenrechten. Denn Mobilfunkstrahlung sei wahrscheinlich schädlich für die menschliche Gesundheit, 5G ganz besonders. Ausserdem schützen unsere Grenzwerte nicht vor Schäden durch 5G.

Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle

Für die Schaffung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle sind wir dem Bundesrat dankbar. In den letzten Monaten haben sich unzählige Menschen mit uns in Verbindung gesetzt, weil sie unter grossen gesundheitlichen Problemen leiden. Diese entstanden nachweislich durch Mobilfunkbelastung. Einige mussten bereits auf ärztlichen Rat hin ihre Wohnungen verlassen und wohnen nun in faradayschen Käfigen, in Wäldern oder in Kellern, wo es ihnen Dank weniger Funkbelastung besser geht.

Medienkontakt Verein «Schutz vor Strahlung»
Rebekka Meier, Leitung Baurechtsabteilung
rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.ch, 032 652 61 61

Dokumente zur Medienmitteilung

7 Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Demontage aller 5G-Anlagen (ausserhalb Testgebiet) aufgrund Bundesratsbeschluss vom 22.4.
    Ist es eine offiziele Petition?
    Kann man noch unterschreiben?
    Gibt es andere Petition gegen den 5G am laufen?

  2. Ist trotzdem extremst suspekt, diese löbliche Entscheidung der Frau Sommaruga. Wieso bitte hat sich dann die Anzahl 5G Antennen nur im Zeitraum des Lockdowns, hinter dem Rücken der Bürger, vervierfacht.?! Klingt doch irgendwie gleich wie; Ihr bleibt zuhause, wir fahren die Wirtschaft an die Wand aber freuen Sie sich, die gute Nachricht ist, Sie können nächstes Jahr einen Monat gratis Fernseh schauen.!

  3. Ein grosses Buch koennte man darueber schreiben, ueber Funkstrahlungen & der Einfluss auf Mensch & Natur……aber nur kurz.
    Als Inhaber einer schweizerischen weiss ich ev. etwas mehr darueber als der Bundesrat.
    1984 machte ich mit meinem Freund Buepp erste Funkversuche auf 5 & 10Ghz auf dem Monte Ceneroso, Richtung Italien.
    Zu diesem Zeitpunkt wusste die private Telekommunikation darueber kaum etwas; bis wenig, weil fuer Frequenzen im Gigahertzbereich wenig brauchbares Material vorhanden war. Mein Freund war Pionier in diesem Gigahertzbereich & Bastler aus Berufung.
    Hauptamtlich war er Pressesprecher vom Bundeshaus in Bern & wenn er nicht so fruehzeitig an Krebs gestorben waere, koennte er hier auch noch was dazu sagen.
    Auch mein Bruder in Basel war Amateurfunker & Elektronikbastler & war mehr im KW & UKW Bereich taetig, sowie Computertechnik. In seiner Werkstatt & Wohnung waren Strahlungen von NF bis HF immer vorhanden.
    Leider ist er auch fruehzeitig an Lymphdruesenkrebs gestorben, aber das hatte bestimmt auch andere Ursachen & seine letzten 8 Jahre hatte er vorwiegend in der Uniklinik Basel verbracht, wo sie mit ihm noch gutes Geld verdient hatten.
    Auf dem Estrich meines Bruders gab es verschiedene Antennen & 4 Meter unterhalb dieser Antennen ; mit Holzboden dazwischen, stand das Bett eines andern Freundes, welcher von allem nichts wusste.
    Er verstarb fruehzeitig an Leukaemie & war noch nicht 50, aber das hatte bestimmt auch andere Ursachen & es ist besser wenn das Niemand weiss.
    Ich bin ueberzeugt dass Funkstrahlungen in jedem Frequenzbereich, Einfluss auf Mensch, Tier & Pflanzen haben.
    Es ist auch hochgradig bedenklich wie die Menscheit Heute taeglich im Einflussbereich dieser Strahlungen leben muessen, sei es 3G – 4G oder auch PC, Handy & Microwellen ect. – aber das sind doch alles nur Verschwoerungstheorien von ein paar Verrueckten.
    Vor vielen Jahren hatte der Konzern ein Laborversuch gemacht ueber den Einfluss von Funkstrahlungen auf Pfanzen und dabei ist eigentlich was Gutes herausgekommen. Dieses Projekt wurde aus oekonomischen Gruenden schubladisiert, weil darueber koennte man noch ein Buch schreiben.

    >>> https://www.youtube.com/watch?v=GnULoTC5qWM
    >>> https://www.youtube.com/watch?v=P31UGVA7ggs
    >>> https://www.youtube.com/watch?v=3YNw6GEl8Lo

    Die andere Seite von 5G ist das grosse Geschaeft , die totale Ueberwachung der Menschen & der militaerische Bereich.
    Statt Blumenspenden, bedenke man die oertlichen Tierschutzvereinen………danke

  4. Nun sollte dringend eine Petition an den Bundesrat gerichtet werden. Er muss nun von BAKOM und den Anbietern fordern, dass die bereits installierten Anlage demontiert werden und sämtliche Baugesuche zu sistieren sind.

    Unternehmt ihr diesbezüglich bereits Schritte?

  5. Super Sache! Es geht, wenn auch teilweise in die richtige Richtung.
    Jetzt bleibt die Frage:”Was können wir tun um die Bauämter anzuhalten oder im besten Fall zu zwingen, Baubewilligungen erst zu erteilen, wenn geeignete, weiterentwickelte Messgeräte vorhanden sind?”
    Euer Ansatz, von der max. Sendeleistung auszugehen finde ich bis dahin passend. Denn sind wir mal ehrlich, wenn einer am Streamen oder Surfen ist, strahlt die Antenne doch non-stop in seine Richtung mit voller Leistung. Auch müssen wir uns bewusst machen, dass das “Internet der Dinge” sehr viele Endgeräte in das Netzwerk bringt. In einem Wohnviertel wird es kaum noch ein Zeitpunkt geben, in dem die adaptive Antenne keinen Kegel in diese Richtung setzt. Folglich hätte man auch non-stop nahezu die max. Belastung.

  6. Zum besseren Verständnis meines vorangegangenen Kommentars: In der Schweiz kennen wir den Bevölkerungs-, Klima-, Moor-, Natur-, Pflanzen-, Tier-, Wildtierschutz usw. Und immer bedeutet es der Schutz der Bevölkerung, des Klimas, Moors,… Der im “Blick” veröffentlichte Begriff würde konsequenterweise bedeuten, dass ihr die Strahlung des Mobilfunks schützen wolltet!
    Vielleicht, und das ist rein hypothetisch, stammt die Autorin, der Autor des Blick-Artikels vom “grossen Kanton im Norden”. Bekanntlicherweise kommt es bei gewissen Begriffen dieser “Hochsprache” zu Missverständnissen. Das beweist in diesem Fall eindrücklich das “Bundesamt für Strahlenschutz”! (-;

  7. Geschätzte Mitstreiterinnen und Mitstreiter
    Vielen Dank für diese Medienmitteilung, dass die Mobilfunkanbieterinnen Swi-Su-Sa vom Bundesrat “ausgebremst” worden sind. Jedoch sollte der “Blick” bei seinem Artikel “Sommaruga steht bei 5G auf dem Schlauch” gerügt werden: Erfreulicherweise nimmt er auch Bezug auf euren Verein, nennt ihn aber “Verein für Strahlenschutz”!!! -> Was für eine (gewollte?) Unterstellung! Was für eine (bewusste?) Diffamierung! Genau für das Gegenteil setzt ihr euch doch ein, nicht wahr! Von wegen die Mobilfunkstrahlung und deren Verursacherinnen zu schützen: Eine Schweiz-weite Senkung der niederfrequenten hochfrequent gepulsten Mobilfunkstrahlung im privaten wie auch öffentlichen Bereich um den Faktor 1’000 ist gefordert, das wäre “Fortschritt”! Dazu kommt, dass der “Blick” als Quelle seines Artikels inklusive dem “Verein für Strahlenschutz” die Schweizer Depeschenagentur (SDA) angibt!