Verzögerung beim BAFU Medienmitteilung: «5G-Regelungslücke vermindert den Schutz vor Strahlung»

in 5G, Gesundheit, Medienmitteilungen, Politik, Schweiz

Zürich, 17. Februar 2020 Seit dem Verkauf der Konzessionen für 5G fehlt die nationale Vollzugshilfe für eine geregelte Einführung dieser neuen Technologie. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nun bekannt gegeben, dass sich diese Richtlinien für unbestimmte Zeit verzögern. Ein neues Rechtsgutachten zeigt jetzt auf, dass Baugesuche, deren Beurteilung von einem zukünftigen Ereignis abhängig sind, zu sistieren sind.

Das Bundesamt für Umwelt hat eine neue «Information zu adaptiven Antennen und 5G (Bewilligung und Messung)» herausgegeben und schreibt: «Erst wenn hinreichend geklärt ist, welche Expositionen durch adaptive Antennen tatsächlich erzeugt werden, soll die Vollzugshilfe verabschiedet werden.» Ferner hält das BAFU fest, dass heute schon Messungen möglich sind: Man soll das eher schwache Signal des Signalisierungskanals messen und mit einem bestimmten Faktor multiplizieren, was die maximale Strahlenbelastung ergäbe. Dem widerspricht jedoch das auf Messtechnik spezialisierte Unternehmen Narda und hält fest: «Dies ist aus Gründen der Sicherheit absolut nicht akzeptabel.» Denn der «Beam» der adaptiven Antenne kann einen grösseren Bereich bestrahlen als das Signalisierungssignal.

Eine realitätsnahe Beurteilung und Messung der adaptiven Antennen im Sinne des Vorsorgeprinzips stellt das BAFU offensichtlich vor Probleme und hinterlässt eine Regelungslücke. Ein neues Rechtsgutachten zeigt nun auf, dass Baugesuche, deren Beurteilung von einem zukünftigen Ereignis abhängig sind, zu sistieren sind. Genau dies trifft auf die adaptiven 5G-Antennen zu. Der Verein «Schutz vor Strahlung» erwartet deshalb – zusammen mit aktuell über 90‘000 Einsprechenden – dass alle Baugesuchsverfahren für adaptive 5G-Antennen in der Schweiz sistiert werden.

Adaptive Antennen stellen die Basis der 5G-Technologie dar. Diese neuartigen Antennentypen können sehr «breit» strahlen, gleichzeitig aber auch stark fokussieren. Und ebendiese Fokussierung birgt ein Risiko: Die Strahlenbelastung nimmt für alle Personen im Fokusbereich in dem Moment sehr stark zu, in dem nur ein einziges Endgerät Daten bezieht. Um weitere User – z.B. Mobiltelefone oder auch ioT-Geräte – zu orten, kann die Antenne regelmässig (alle 20 Millisekunden) ein breites, aber schwächeres Signalisierungssignal abgeben. Die Strahlenbelastung der Nutzer, der Antennenanwohner/-innen und der bestrahlten Personen in der Umgebung schwankt in Sekundenbruchteilen. Die Auswirkungen dieser übermässigen Belastungsspitzen und dieser neuartigen Expositionsmustern können zu gesundheitlichen Problemen führen und sind noch kaum erforscht.

Aktuell sind nur drei Prozent aller Antennen auf adaptive 5G-Antennen umgerüstet – auch auf Grund von über 1000 Einsprachen von Privatpersonen. Die Auflehnung in der Bevölkerung ist sehr verständlich: 5G wird eingeführt, bevor im Sinne des Vorsorgeprinzips die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen wurden. Hinzu kommt, dass die Kosten für die Bearbeitung der Fälle für die Kantone wie für die Gemeinden und Mobilfunkbetreiber in die Millionen wachsen.

Die Unsicherheiten sind gravierend und weit verbreitet

Der Kanton Aargau hat mehrmals betont, dass alle Verfahren für adaptive Antennen neu ausgerollt werden müssten, sobald die Vollzugshilfe im Sinn der Mobilfunkbetreiber vorliege. Das neue Rechtsgutachten der renommierten Anwaltskanzlei Pfisterer Fretz hält dazu fest: «Die erläuterten Gründe für eine Sistierung von Baubewilligungs- und Rechtsmittelverfahren (fehlende Vollzugshilfe und fehlende Messempfehlungen; kein QS-System und ausstehender BERENIS Bericht) sind meines Erachtens ausreichend. Der Ausgang der Verfahren hängt von bestimmten zukünftigen Ereignissen ab. Denn die Mobilfunkanlagen sind höchstens dann rechtmässig, wenn sie der (noch ausstehenden) Vollzugshilfe entsprechen und mittels QS-Systems für adaptive Antennen die dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden kann. Entsprechend ist eine vorläufige Verfahrenssistierung nach meinem Verständnis zulässig, respektive drängt sich zur Vermeidung falscher Entscheide geradewegs auf. Es macht aus prozessökonomischen Gründen keinen Sinn, jetzt Bewilligungen für adaptive Antennen zu erteilen, die nach Vorliegen der noch ausstehenden Publikationen allenfalls widerrufen werden müssen.»

Die Gemeinde Kriens hat nun, wie bereits der Kanton Zug und teilweise der Kanton Glarus, entschieden, aktuelle Baugesuche für adaptive 5G-Antennen zu sistieren.

Der Verein «Schutz vor Strahlung» erwartet auf Grund der vorliegenden Sachlage von allen Entscheidungsgremien, sprich Bauämter, Gemeinderäte, Regierungsstatthalter-Ämtern und Kantonen, den Schutz unserer Gesundheit und unserer Umwelt im vollen Umfang sicherzustellen und Baugesuche für 5G-Antennen zu sistieren.

4 Kommentare zu diesem Beitrag

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Was ich sehr schlimm und ohne Gnade finde dass die Menschen auf diesem Planet gar nichts mehr zu sagen weder noch angehört und ernst genommen werden was die Mobilfunkantennen von den verschiedenen Anbietern betrifft. Man wird auf eine Art und Weise einfach übergangen und ignoriert. Man muss und ist gezwungen mit einem Anwalt den Rekurs und vor Gericht zugehen, um die Mobilfunkantennen die einem vor die Nase gebaut werden zu verhindern und zu sistieren. Wo ist der Schutz und das Recht der Bewohner in ihrem eigenen zu Hause zu schützen was die Gesundheit betrifft.

  2. Es ist bewiesen, dass G5 Strahlen das Immunsystem von Menschen, Kinder und Tieren sowie Pflanzen gefährden!

    Wie kann die Schweiz der erste Staat sein. welcher OHNE Volksentscheide G5 umsetzt ?

    Schweiz ist an der Swisscom beteiligt …
    EINVERSTANDEN?

    1. Wo bleiben unsere Menschenrechte in unserer Heimat? Es kann doch nicht sein, dass man eine 5G-Antenne von einem angrenzenden Nachbarn, der dies nur des Geldes weges macht, hinnehmen muss.
      Was muss passieren, damit Bern endlich reagiert und diese Gesetzeslücke schliesst?!
      IG Weid Gretzenbach